Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
BeamtenrechtVorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens;Vergleich der aktuellen Beurteilungen anhand des Gesamturteils und der Verwendungseignung;Bewährungsvorsprung als Vertreter für den zu besetzenden Dienstposten nicht aufgrund einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02
Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
Erst wenn alle unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft, die Bewerber im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind Hilfskriterien heranzuziehen (vgl. BVerwG vom 27.2.2003, BayVBl 2003, 693).Rn. 18 Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen (vgl. z.B. BVerwG Urteil vom 19.12.2002 Az. 2 C 31/01, BayVBl 2003, 533; Urteil vom 27.2.2003 Az. 2 C 16.02, BayVBl 2003, 693).
- VGH Bayern, 22.11.2007 - 3 CE 07.2274
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
Insbesondere ist ein Nachschieben der für eine Auswahl maßgeblichen Gründe im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren verspätet (ständige Rechtsprechung d. Senats z. B. Beschlüsse vom 22.11.2007 Az. 3 CE 07.2274 und vom 6.11.2007 3 CE 07.2163).Der Senat hat in dieser Entscheidung und auch bereits in früheren Entscheidungen (vergl. Beschlüsse vom 22.11.2007 3 CE 07.2274; 13.5.2009 3 CE 09.413) darauf hingewiesen, dass bei einem Vergleich von Beurteilungen in verschiedenen Statusämtern nicht schematisch anhand eines Zahlenvergleichs -Besoldungsgruppen, Gesamtprädikate - vorgegangen werden kann.
- VGH Bayern, 30.10.2006 - 3 BV 03.2366
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
Grundsätzlich hat der Senat dieses Verfahren bei Beachtung der Grundsätze der Rechtsprechung als rechtmäßig erachtet (BayVGH v. 16.2.1994 Az. 3 B 92.853; vom 30.10.2006 3 BV 03.2366).
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 7.7.1982, Az. 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563). - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86
Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz - …
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 [124]; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309 BayVBl 2001, 215; zuletzt vom 30.9.2009 Az. 3 CE 09.1879). - BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Beamtenversorgungsgesetz
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 7.7.1982, Az. 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563). - VGH Bayern, 24.04.2009 - 3 CE 08.3152
Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen …
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
Soweit sich das Verwaltungsgericht auf die Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 24. April 2009 (Az. 3 CE 08.3152) beruft, liegt dem eine andere Konstellation zugrunde. - VGH Bayern, 06.11.2007 - 3 CE 07.2163
Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen …
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
Insbesondere ist ein Nachschieben der für eine Auswahl maßgeblichen Gründe im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren verspätet (ständige Rechtsprechung d. Senats z. B. Beschlüsse vom 22.11.2007 Az. 3 CE 07.2274 und vom 6.11.2007 3 CE 07.2163). - VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 [124]; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309 BayVBl 2001, 215; zuletzt vom 30.9.2009 Az. 3 CE 09.1879). - VGH Bayern, 19.02.2009 - 3 CE 08.3027
Beamtenrecht - Konkurrentenstreit - vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe …
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
Rn. 24 Grundsätzlich kann sich aus der Wahrnehmung der Aufgaben des streitbefangenen Dienstpostens bereits vor der Auswahlentscheidung ein Bewährungsvorsprung eines Bewerbers ergeben (BayVGH v. 19.2.2009 3 CE 08.3027). - VGH Bayern, 26.06.2009 - 3 CE 09.493
Beamtenrecht
- VGH Bayern, 30.09.2009 - 3 CE 09.1879
Beamtenrecht
- VGH Bayern, 13.05.2009 - 3 CE 09.413
Beamtenrecht
- VG Düsseldorf, 18.02.2008 - 13 L 1817/07
Anspruch eines Beamten auf die Übertragung eines Beförderungsamtes; Prinzip der …
- VG Düsseldorf, 19.05.2009 - 13 L 309/09
Beförderung Beurteilung Qualifikationsvergleich inhaltliche Ausschöpfung …
- VGH Bayern, 10.09.2009 - 16a DZ 08.2856
Prozessführungsbefugnis; Vertretung des Freistaats Bayern in Disziplinarverfahren
- VG Ansbach, 22.09.2011 - AN 1 E 11.01411
Pattsituation nach Vergleich der Gesamturteile der aktuellen und der …
Insbesondere ist ein Nachschieben der für eine Auswahl maßgeblichen Gründe im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren verspätet (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 23.10.2009 - 3 CE 09.2011, vom 22.11.2007 - 3 CE 07.2274 und vom 6.11.2007- 3 CE 07.2163).Es steht vielmehr im Ermessen des Dienstherrn, ob er auf Einzelmerkmale abstellt, soweit sie für die ausgeschriebene Stelle von Bedeutung sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4.11.2010, a.a.O.; BayVGH, Beschlüsse vom 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 und vom 26.6.2009 - 3 CE 09.493).
Grundsätzlich hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dieses Verfahren bei Beachtung der Grundsätze der Rechtsprechung als rechtmäßig erachtet (BayVGH, Beschluss vom 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 m. w. N.).
Der Dienstherr kann zulässigerweise z. B. den Abstand der Gesamtprädikate und ihr Verhältnis zu der anhand einer Punkteskala vergebbaren Höchstpunktezahl in den Blick nehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.10.2009 - 3 CE 09.2011).
- VG Augsburg, 08.02.2012 - Au 2 E 11.1706
Besetzung einer Rektorenstelle an einer Grund- und Mittelschule; …
Eine Binnendifferenzierung wäre nur notwendig gewesen, wenn die Konkurrenten in verschiedenen Statusämtern beurteilt worden wären (BayVGH vom 23.10.2009 Az. 3 CE 09.2011 RdNr. 21).Da mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG vom 7.7.1982 BVerfGE 61, 43 = NJW 1982, 2367), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG vom 20.3.2007 DVBl 2007, 563 = NVwZ 2007, 691; BayVGH vom 23.10.2009 a.a.O. RdNr. 18).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in dem Beschluss vom 24. April 2009 (Az. 3 CE 08.3152 RdNr. 46) ausdrücklich frühere Beurteilungen von der Pflicht, Einzelmerkmale zu vergleichen, ausgenommen, so dass zunächst das Gesamturteil in den Blick genommen werden kann (siehe hierzu auch BayVGH vom 23.10.2009 a.a.O. RdNr. 22).
- VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194
Fiktive Laufbahnnachzeichnung für einen freigestellten Personalrat
Entscheidende Erwägung hierzu sei die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Vergleichbarkeit von Beurteilungen aus unterschiedlichen Besoldungsämtern (u.a. BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 3 CE 09.2011).Bei einem Leistungsvergleich zwischen zwei Beamten, deren Besoldungsamt um eine Stufe voneinander abweicht (z.B. A12 und A13), hat es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof deshalb nicht beanstandet, wenn der Dienstherr bei einer Differenz des Gesamturteils von zwei Punkten zugunsten des im niedrigeren Besoldungsamt beurteilten Beamten (z.B. 15 Punkte in der BesGr. A12 im Vergleich zu 13 Punkten in der BesGr. A13) von einem Leistungsgleichstand der Bewerber ausgeht (BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 3 CE 09.2011, juris).
- VGH Bayern, 16.10.2023 - 3 CE 23.1070
Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am …
Für die materielle Entscheidungsfindung, d.h. für die Beurteilung der Frage, ob die veränderten Umstände im Ergebnis zu einer vom früheren einstweiligen Rechtsschutzverfahren abweichenden Beurteilung der Rechtslage führen, ist in der hier vorliegenden Fallkonstellation der Zeitpunkt der letzten - tatsächlich getroffenen - Behördenentscheidung maßgeblich, also der (neuen) Entscheidung über die Stellenbesetzung durch den dafür zuständigen Amtsträger (…vgl. Schoch in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: März 2023, § 80 Rn. 584a; BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 28.04.2016 - 3 CE 16.583
Erneute Stellenausschreibung mit geändertem Zusatz nach Abbruch des …
Ein solcher Bewährungsvorsprung darf aber nicht nur formal auf die Tatsache der Tätigkeit als Stellvertreter für den zu besetzenden Dienstposten für mindestens sechs Monate gestützt werden, sondern kann nur durch Leistungskriterien gerechtfertigt sein (vgl. BayVGH, B. v. 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 - juris Rn. 24). - VG Würzburg, 15.05.2013 - W 1 E 13.252
Konkurrentenstreit Polizei; Dienstpostenkonkurrenz und Beförderungskonkurrenz; …
- VG Ansbach, 02.11.2011 - AN 1 E 11.01685
Unzulässige rückwirkende Änderung des Anforderungsprofils
Hierdurch würde der rechtlich maßgebliche Zeitpunkt der (ersten) Auswahlentscheidung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.10.2009 - 3 CE 09.2011) zu Lasten des Antragstellers unzulässig nach hinten verlagert. - VGH Bayern, 12.10.2015 - 3 CE 15.1637
Dienstpostenbesetzung (Leiter der Gesundheitsverwaltung an einem Landratsamt)
Ein solcher Bewährungsvorsprung darf aber nicht nur formal auf die Tatsache der Tätigkeit als Vertreter für den zu besetzenden Dienstpostens für mindestens sechs Monate gestützt werden, sondern kann nur durch Leistungskriterien gerechtfertigt sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 - juris Rn. 24). - VG München, 29.04.2014 - M 5 K 12.6074
Feststellung; Ausschreibung; Rechtsschutzvereitelung; Beförderung
Die im Verwaltungsprozess nachgeschobenen wesentlichen Auswahlerwägungen können nicht berücksichtigt werden (BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 - juris, Rn. 19. m.w.N.). - VGH Bayern, 29.10.2009 - 3 CE 09.1938
Dienstpostenbesetzung
Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123/124; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001, 215; zuletzt vom 23.10.2009 Az. 3 CE 09.2011). - VG München, 29.04.2014 - M 5 K 12.6073
Feststellung; Ausschreibung; Rechtsschutzvereitelung; Beförderung
- VGH Bayern, 18.12.2009 - 3 ZB 09.569
Fehlerhafte Annahme eines Beurteilungsvorsprungs eines Bewerbers, obwohl vom …
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