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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72219
VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 (https://dejure.org/2009,72219)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 (https://dejure.org/2009,72219)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 2009 - 3 CE 09.2011 (https://dejure.org/2009,72219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    BeamtenrechtVorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens;Vergleich der aktuellen Beurteilungen anhand des Gesamturteils und der Verwendungseignung;Bewährungsvorsprung als Vertreter für den zu besetzenden Dienstposten nicht aufgrund einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
    Erst wenn alle unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft, die Bewerber im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind Hilfskriterien heranzuziehen (vgl. BVerwG vom 27.2.2003, BayVBl 2003, 693).

    Rn. 18 Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen (vgl. z.B. BVerwG Urteil vom 19.12.2002 Az. 2 C 31/01, BayVBl 2003, 533; Urteil vom 27.2.2003 Az. 2 C 16.02, BayVBl 2003, 693).

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 3 CE 07.2274
    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
    Insbesondere ist ein Nachschieben der für eine Auswahl maßgeblichen Gründe im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren verspätet (ständige Rechtsprechung d. Senats z. B. Beschlüsse vom 22.11.2007 Az. 3 CE 07.2274 und vom 6.11.2007 3 CE 07.2163).

    Der Senat hat in dieser Entscheidung und auch bereits in früheren Entscheidungen (vergl. Beschlüsse vom 22.11.2007 3 CE 07.2274; 13.5.2009 3 CE 09.413) darauf hingewiesen, dass bei einem Vergleich von Beurteilungen in verschiedenen Statusämtern nicht schematisch anhand eines Zahlenvergleichs -Besoldungsgruppen, Gesamtprädikate - vorgegangen werden kann.

  • VGH Bayern, 30.10.2006 - 3 BV 03.2366
    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
    Grundsätzlich hat der Senat dieses Verfahren bei Beachtung der Grundsätze der Rechtsprechung als rechtmäßig erachtet (BayVGH v. 16.2.1994 Az. 3 B 92.853; vom 30.10.2006 3 BV 03.2366).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 7.7.1982, Az. 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz - …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 [124]; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309 BayVBl 2001, 215; zuletzt vom 30.9.2009 Az. 3 CE 09.1879).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Beamtenversorgungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 7.7.1982, Az. 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563).
  • VGH Bayern, 24.04.2009 - 3 CE 08.3152

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
    Soweit sich das Verwaltungsgericht auf die Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 24. April 2009 (Az. 3 CE 08.3152) beruft, liegt dem eine andere Konstellation zugrunde.
  • VGH Bayern, 06.11.2007 - 3 CE 07.2163

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
    Insbesondere ist ein Nachschieben der für eine Auswahl maßgeblichen Gründe im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren verspätet (ständige Rechtsprechung d. Senats z. B. Beschlüsse vom 22.11.2007 Az. 3 CE 07.2274 und vom 6.11.2007 3 CE 07.2163).
  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 [124]; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309 BayVBl 2001, 215; zuletzt vom 30.9.2009 Az. 3 CE 09.1879).
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 3 CE 08.3027

    Beamtenrecht - Konkurrentenstreit - vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
    Rn. 24 Grundsätzlich kann sich aus der Wahrnehmung der Aufgaben des streitbefangenen Dienstpostens bereits vor der Auswahlentscheidung ein Bewährungsvorsprung eines Bewerbers ergeben (BayVGH v. 19.2.2009 3 CE 08.3027).
  • VGH Bayern, 26.06.2009 - 3 CE 09.493

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 3 CE 09.1879

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 13.05.2009 - 3 CE 09.413

    Beamtenrecht

  • VG Düsseldorf, 18.02.2008 - 13 L 1817/07

    Anspruch eines Beamten auf die Übertragung eines Beförderungsamtes; Prinzip der …

  • VG Düsseldorf, 19.05.2009 - 13 L 309/09

    Beförderung Beurteilung Qualifikationsvergleich inhaltliche Ausschöpfung …

  • VGH Bayern, 10.09.2009 - 16a DZ 08.2856

    Prozessführungsbefugnis; Vertretung des Freistaats Bayern in Disziplinarverfahren

  • VG Ansbach, 22.09.2011 - AN 1 E 11.01411

    Pattsituation nach Vergleich der Gesamturteile der aktuellen und der …

    Insbesondere ist ein Nachschieben der für eine Auswahl maßgeblichen Gründe im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren verspätet (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 23.10.2009 - 3 CE 09.2011, vom 22.11.2007 - 3 CE 07.2274 und vom 6.11.2007- 3 CE 07.2163).

    Es steht vielmehr im Ermessen des Dienstherrn, ob er auf Einzelmerkmale abstellt, soweit sie für die ausgeschriebene Stelle von Bedeutung sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4.11.2010, a.a.O.; BayVGH, Beschlüsse vom 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 und vom 26.6.2009 - 3 CE 09.493).

    Grundsätzlich hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dieses Verfahren bei Beachtung der Grundsätze der Rechtsprechung als rechtmäßig erachtet (BayVGH, Beschluss vom 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 m. w. N.).

    Der Dienstherr kann zulässigerweise z. B. den Abstand der Gesamtprädikate und ihr Verhältnis zu der anhand einer Punkteskala vergebbaren Höchstpunktezahl in den Blick nehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.10.2009 - 3 CE 09.2011).

  • VG Augsburg, 08.02.2012 - Au 2 E 11.1706

    Besetzung einer Rektorenstelle an einer Grund- und Mittelschule; …

    Eine Binnendifferenzierung wäre nur notwendig gewesen, wenn die Konkurrenten in verschiedenen Statusämtern beurteilt worden wären (BayVGH vom 23.10.2009 Az. 3 CE 09.2011 RdNr. 21).

    Da mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG vom 7.7.1982 BVerfGE 61, 43 = NJW 1982, 2367), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG vom 20.3.2007 DVBl 2007, 563 = NVwZ 2007, 691; BayVGH vom 23.10.2009 a.a.O. RdNr. 18).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in dem Beschluss vom 24. April 2009 (Az. 3 CE 08.3152 RdNr. 46) ausdrücklich frühere Beurteilungen von der Pflicht, Einzelmerkmale zu vergleichen, ausgenommen, so dass zunächst das Gesamturteil in den Blick genommen werden kann (siehe hierzu auch BayVGH vom 23.10.2009 a.a.O. RdNr. 22).

  • VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194

    Fiktive Laufbahnnachzeichnung für einen freigestellten Personalrat

    Entscheidende Erwägung hierzu sei die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Vergleichbarkeit von Beurteilungen aus unterschiedlichen Besoldungsämtern (u.a. BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 3 CE 09.2011).

    Bei einem Leistungsvergleich zwischen zwei Beamten, deren Besoldungsamt um eine Stufe voneinander abweicht (z.B. A12 und A13), hat es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof deshalb nicht beanstandet, wenn der Dienstherr bei einer Differenz des Gesamturteils von zwei Punkten zugunsten des im niedrigeren Besoldungsamt beurteilten Beamten (z.B. 15 Punkte in der BesGr. A12 im Vergleich zu 13 Punkten in der BesGr. A13) von einem Leistungsgleichstand der Bewerber ausgeht (BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 3 CE 09.2011, juris).

  • VGH Bayern, 16.10.2023 - 3 CE 23.1070

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am …

    Für die materielle Entscheidungsfindung, d.h. für die Beurteilung der Frage, ob die veränderten Umstände im Ergebnis zu einer vom früheren einstweiligen Rechtsschutzverfahren abweichenden Beurteilung der Rechtslage führen, ist in der hier vorliegenden Fallkonstellation der Zeitpunkt der letzten - tatsächlich getroffenen - Behördenentscheidung maßgeblich, also der (neuen) Entscheidung über die Stellenbesetzung durch den dafür zuständigen Amtsträger (…vgl. Schoch in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: März 2023, § 80 Rn. 584a; BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 28.04.2016 - 3 CE 16.583

    Erneute Stellenausschreibung mit geändertem Zusatz nach Abbruch des …

    Ein solcher Bewährungsvorsprung darf aber nicht nur formal auf die Tatsache der Tätigkeit als Stellvertreter für den zu besetzenden Dienstposten für mindestens sechs Monate gestützt werden, sondern kann nur durch Leistungskriterien gerechtfertigt sein (vgl. BayVGH, B. v. 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 - juris Rn. 24).
  • VG Würzburg, 15.05.2013 - W 1 E 13.252

    Konkurrentenstreit Polizei; Dienstpostenkonkurrenz und Beförderungskonkurrenz; …

    Insoweit kommt als vorrangigem Kriterium den dienstlichen Beurteilungen (wieder) Bedeutung zu (…BayVGH vom 18.6.2012 a.a.O., juris Rn. 79;… vom 25.5.2011 a.a.O., juris Rn. 33; vom 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 - juris Rn. 17;… vom 24.4.2009 - 3 CE 08.3152 - juris Rn. 29; jeweils m.w.Nachw.).
  • VG Ansbach, 02.11.2011 - AN 1 E 11.01685

    Unzulässige rückwirkende Änderung des Anforderungsprofils

    Hierdurch würde der rechtlich maßgebliche Zeitpunkt der (ersten) Auswahlentscheidung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.10.2009 - 3 CE 09.2011) zu Lasten des Antragstellers unzulässig nach hinten verlagert.
  • VGH Bayern, 12.10.2015 - 3 CE 15.1637

    Dienstpostenbesetzung (Leiter der Gesundheitsverwaltung an einem Landratsamt)

    Ein solcher Bewährungsvorsprung darf aber nicht nur formal auf die Tatsache der Tätigkeit als Vertreter für den zu besetzenden Dienstpostens für mindestens sechs Monate gestützt werden, sondern kann nur durch Leistungskriterien gerechtfertigt sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 - juris Rn. 24).
  • VG München, 29.04.2014 - M 5 K 12.6074

    Feststellung; Ausschreibung; Rechtsschutzvereitelung; Beförderung

    Die im Verwaltungsprozess nachgeschobenen wesentlichen Auswahlerwägungen können nicht berücksichtigt werden (BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 3 CE 09.2011 - juris, Rn. 19. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.10.2009 - 3 CE 09.1938

    Dienstpostenbesetzung

    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123/124; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001, 215; zuletzt vom 23.10.2009 Az. 3 CE 09.2011).
  • VG München, 29.04.2014 - M 5 K 12.6073

    Feststellung; Ausschreibung; Rechtsschutzvereitelung; Beförderung

  • VGH Bayern, 18.12.2009 - 3 ZB 09.569

    Fehlerhafte Annahme eines Beurteilungsvorsprungs eines Bewerbers, obwohl vom …

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