Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.06.2009 - 3 CE 09.530 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anhörungsrüge;Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht in entscheidungserheblicher Weise;Abhilfemöglichkeit durch den Senat allein auf Grund ergänzender Erwägungen ohne Notwendigkeit, einem Beweisantrag nachzukommen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 24.2.2009, Az. 1 BvR 188/09, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.05.2009 - 3 CE 09.530
- VGH Bayern, 15.06.2009 - 3 CE 09.530
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der mit einer …
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2009 - 3 CE 09.530
Abhilfemöglichkeit durch den Senat allein auf Grund ergänzender Erwägungen ohne Notwendigkeit, einem Beweisantrag nachzukommen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 24.2.2009, Az. 1 BvR 188/09, NvWZ 2009, 580);.Dann nämlich wäre es reine Förmelei, die Fortführung des Verfahrens nach § 152a Abs. 5 Satz 1 VwGO zu verlangen, obwohl sich das Gericht schon unter Berücksichtigung des übergangenen Vortrags eine abschließende Meinung gebildet hat und die Entscheidung somit nicht auf der Gehörsverletzung beruht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.2.2009, Az. 1 BvR 188/09, NVwZ 2009, 580).
- OVG Niedersachsen, 17.09.2026 - 2 LB 135/25
Anhörungsrüge; Heilung; Statthaftigkeit
Dann nämlich wäre es reine Förmelei, die Fortführung des Verfahrens nach § 152a Abs. 5 Satz 1 VwGO zu verlangen, obwohl sich das Gericht schon unter Berücksichtigung des übergangenen Vortrags eine abschließende Meinung gebildet hat und die Entscheidung somit nicht auf der Gehörsverletzung beruht (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 24.2.2009 - 1 BvR 188/09 -, juris Rn. 15;… u. v. 18.7.2019 - 2 BvR 1082/18 -, juris Rn. 17, Stattgebender Kammerbeschl. v. 17.4.2020 - 1 BvR 2326/19 -, juris Rn. 14; BayVGH, Beschl. v. 15.6.2009 - 3 CE 09.530 -, juris Rn. 5; OVG NRW…, Beschluss vom 22.7.2014 - 18 B 695/14 -, juris Rn. 10 ff., u. v. 5.9.2025 - 1 E 480/25 -, juris Rn. 55;… VerfGH NRW, Beschl. v. 13.10.2020 - 29/20.VB-1 -, juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.05.2009 - 3 CE 09.530 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
RichterablehnungBesorgnis der Befangenheit; Mitwirkung in einem früheren Rechtszug
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.05.2009 - 3 CE 09.530
- VGH Bayern, 15.06.2009 - 3 CE 09.530
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2009 - 3 CE 09.530
Dabei muß es sich um einen Sachverhalt handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung Anlaß gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (stRspr; vgl. BVerfG vom 5.4.1990 BVerfGE 82, 30/38; vom 3.3.2004 NVwZ 2004, 855). - BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
Nordhorn
Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2009 - 3 CE 09.530
Der Ausschlussgrund des § 41 Nr. 6 ZPO will lediglich verhindern, dass ein Richter im Rechtsmittelzug seine eigene Entscheidung überprüft (vgl. BVerfG vom 21.6.1988 Az. 2 BvR 602/83, juris RdNr. 17 = BVerfGE 78, 331), die Mitwirkung in mit dem anhängigen Verfahren in irgendeinem Zusammenhang stehenden Verfahren oder Entscheidungen reicht hierfür nicht aus (…vgl. die Fallbeispiele bei Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 7 zu § 54). - BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht wegen Vorbefassung mit …
Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2009 - 3 CE 09.530
Dabei muß es sich um einen Sachverhalt handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung Anlaß gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (stRspr; vgl. BVerfG vom 5.4.1990 BVerfGE 82, 30/38; vom 3.3.2004 NVwZ 2004, 855).
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