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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.08.2012 - 3 CE 12.1392   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22290
VGH Bayern, 10.08.2012 - 3 CE 12.1392 (https://dejure.org/2012,22290)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.08.2012 - 3 CE 12.1392 (https://dejure.org/2012,22290)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. August 2012 - 3 CE 12.1392 (https://dejure.org/2012,22290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Dienstpostenkonkurrenz; Neubesetzung einer Stelle; Konkurrenz von Berufsanfängern mit Bewerbern, die über Berufserfahrung verfügen; Deklaratorisches Anforderungsprofil; Weites Auswahlermessen des Dienstherrn

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 123 VwGO
    Beamtenrecht: Stellenbesetzung | Konkurrenz eines Berufsanfängers mit einem berufserfahrenen Beamten; Dienstpostenkonkurrenz; Anforderung an Auswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2012 - 3 CE 12.1392
    ... Nicht im Raum steht vorliegend die Konkurrenz von Bewerbern um einen Beförderungsdienstposten, vielmehr handelt es sich um eine reine Dienstpostenkonkurrenz (vgl. auch Beschluss des Senats vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884).

    Rn. 27 Bei einer reinen Dienstpostenkonkurrenz - hier dergestalt, dass Einstellungsbewerber (Berufsanfänger wie die Beigeladene) und Versetzungsbewerber (wie die Antragstellerin, bei der gegebenenfalls eine dienstherrenübergreifende Versetzung erfolgen müsste) konkurrieren - muss die Auswahlentscheidung nur den Anforderungen an die Ausübung des - sehr weiten, allerdings pflichtgemäßen - Ermessens genügen und darf sich nicht als willkürlich darstellen (vgl. Beschluss d. Senats vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884 m.w.N.. In diesem Sinn hat der Senat auch mit Urteil vom 29. August 1978 Az. 122 III 77 entschieden, das - anders als die Antragstellerin meint - hier herangezogen werden kann, weil dort ebenfalls Berufsanfänger und Bewerber mit Berufserfahrung konkurrierten).

  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 22 B 11.1139

    Konkurrentenstreit um die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister - …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2012 - 3 CE 12.1392
    Abweichendes folgt auch nicht aus dem von der Antragstellerseite zitierten Urteil des 22. Senats des BayVGH vom 22. Dezember 2011, Az. 22 B 11.1139.
  • VG München, 02.02.2017 - M 5 E 16.3009

    Fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen bei externen und internen Bewerbern

    Das letztgenannte Konkurrenzverhältnis könnte als Dienstpostenkonkurrenz angesehen werden, allerdings nur, wenn man den vorgenannten Aspekt der Vorwirkung der Übertragung des Dienstpostens auf einen internen Bewerber für dessen nachfolgende Ernennung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 ausblendet (insofern unterschiedlich zu BayVGH, B.v. 10.8.2012 - 3 CE 12.1392 - juris Rn. 26 ff., wo Bewerber nur entsprechend ihrem innegehabten Statusamt auf den streitbefangenen Dienstposten bestellt wurden).

    Ungeachtet dessen wäre im ersten Fall das Auswahlverfahren an den Regelungen des Art. 16 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG) zu messen, während im zweiten Fall (einer Konkurrenz zwischen Einstellungsbewerbern und Bewerbern im bestehenden Beamtenverhältnis) der Dienstherr befugt ist, eine Personalauswahl im Rahmen eines weitergespannten Ermessensrahmens vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2012, a. a. O., Rn. 27, 33 sowie BayVGH, U.v. 26.6.2014 - 7 BV 14.191 - juris Rn. 19 im Hinblick auf die Zulässigkeit eines strukturierten Interviews als Auswahlkriterium innerhalb und außerhalb bestehender Beamtenverhältnisse).

  • VG München, 17.01.2017 - M 5 E 16.3178

    Einstweilige Anordnung gegen eine nicht auf der Grundlage eines fehlerfreien …

    Das letztgenannte Konkurrenzverhältnis könnte als Dienstpostenkonkurrenz angesehen werden, allerdings nur, wenn man den vorgenannten Aspekt der Vorwirkung der Übertragung des Dienstpostens auf einen internen Bewerber für dessen nachfolgende Ernennung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 ausblendet (insofern unterschiedlich zu BayVGH, B. v. 10.8.2012 - 3 CE 12.1392 - juris Rn. 26 ff., wo Bewerber nur entsprechend ihrem inne gehabten Statusamt auf den streitbefangenen Dienstposten bestellt wurden).

    Ungeachtet dessen wäre im ersten Fall das Auswahlverfahren an den Regelungen des Art. 16 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG) zu messen, während im zweiten Fall (einer Konkurrenz zwischen Einstellungsbewerbern und Bewerbern im bestehenden Beamtenverhältnis) der Dienstherr befugt ist, eine Personalauswahl im Rahmen eines weitergespannten Ermessensrahmens vorzunehmen (vgl. BayVGH, B. v. 10.8.2012, a. a. O., Rn. 27, 33 sowie BayVGH, U. v. 26.6.2014 - 7 BV 14.191 - juris Rn. 19 im Hinblick auf die Zulässigkeit eines strukturierten Interviews als Auswahlkriterium innerhalb und außerhalb bestehender Beamtenverhältnisse).

  • VG München, 11.08.2016 - M 5 E 16.421

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung - Reine Dienstpostenkonkurrenz

    Mit der Übertragung des Dienstpostens ist somit weder ein beruflicher Aufstieg, noch eine Statusänderung verbunden (…VG München, B.v. 24.10.2014 - M 5 E 14.3405 - juris, Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 10.8.2012 - 3 CE 12.1392 - juris, Rn. 27).

    Bei einer reinen Dienstpostenkonkurrenz, bei der Einstellungsbewerber (wie die Beigeladene) und Versetzungsbewerber (wie die Antragstellerin) konkurrieren, muss die Auswahlentscheidung nur den Anforderungen an die Ausübung eines sehr weiten, allerdings pflichtgemäßen Ermessens genügen und darf sich nicht als willkürlich darstellen (BayVGH, B.v. 10.8.2012 - a. a. O.).

  • VGH Hessen, 22.02.2024 - 1 B 1697/22

    Anforderungsprofil Mindestnoten jur. Staatsexamen

    Rn. 39 Konkurrieren Berufsanfänger mit Bewerbern, die über einschlägige Berufserfahrungen verfügen, so steht es im Ermessen des Dienstherrn, welches Gewicht der Berufserfahrung gegenüber dem Prüfungsergebnis eingeräumt wird (Bay. VGH, Beschluss vom 10. August 2012 - 3 CE 12.1392 -, juris Rn. 33).
  • VG München, 07.08.2018 - M 5 E 18.533

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Fehlen einer dienstlichen Beurteilung

    Rn. 18 b) Diese Grundsätze waren auch bei der Vergabe der hier streitgegenständlichen Stelle zu beachten, da es sich bei dem durchgeführten Auswahlverfahren ausweislich der Stellenausschreibung nicht um eine reine Dienstpostenkonkurrenz (vgl. BayVGH, B.v. 10.08.2012 - 3 CE 12.1392 - juris Rn. 26 f.) handelte.
  • VG München, 22.12.2021 - M 5 E 21.4564

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nur bei Beförderungsdienstposten, …

    Mit der Übertragung des Dienstpostens ist somit weder ein beruflicher Aufstieg noch eine Statusänderung verbunden noch kann die Beigeladene einen Bewährungsvorsprung erlangen, den sie auf ihrem alten Dienstposten nicht hätte erlangen können (…VG München, B.v. 24.10.2014 - M 5 E 14.3405 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 10.8.2012 - 3 CE 12.1392 - juris Rn. 27).
  • VG München, 18.09.2015 - M 5 K 14.3406

    Bewerbungsverfahrensanspruch: Dienstpostenbesetzung und Dienstpostenkonkurrenz

    - ... zwischen dem Kläger und dem Beigeladenen vielmehr um eine reine Dienstpostenkonkurrenz zwischen Umsetzungs-/Versetzungsbewerbern, bei der keine Beförderung im Raum steht (BayVGH, B. v. 10.8.2012 - 3 CE 12.1392 - juris, Rn. 32 ff; BayVGH, B. v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris sowie BayVGH, B. v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris; VG München, U. v. 27.3.2012 - M 5 K 10.5740).
  • VG München, 23.05.2017 - M 5 E 17.1304

    Kein Anordnungsgrund bei reiner Dienstpostenkonkurrenz

    Mit der Übertragung des Dienstpostens ist somit weder ein beruflicher Aufstieg noch eine Statusänderung verbunden (…VG München, B.v. 24.10.2014 - M 5 E 14.3405 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 10.8.2012 - 3 CE 12.1392 - juris Rn. 27).
  • VG München, 24.10.2014 - M 5 E 14.3405

    Dienstpostenbesetzung; Anordnungsgrund; reine Dienstpostenkonkurrenz

    Rn. 18 Ausgehend von dem Amt im abstrakt-funktionellen Sinne, welches der Kläger derzeit inne hat (Regierungsamtsrat Besoldungsgruppe A 12), bietet der umstrittene Dienstposten keine weitergehende Beförderungsmöglichkeit nach A 13. Es handelt sich beim Streit um den fraglichen Dienstposten des Sachbearbeiters im Sachgebiet ... - Handel und Gewerbe zwischen dem Antragsteller und dem Beigeladenen vielmehr um eine reine Dienstpostenkonkurrenz zwischen Umsetzungs-/Versetzungsbewerbern, bei der keine Beförderung im Raum steht (BayVGH, B.v. 10.8.2012 - 3 CE 12.1392 - juris, Rn. 32 ff; BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris sowie BayVGH, B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris; VG München, U.v. 27.3.2012 - M 5 K 10.5740).
  • VG München, 02.03.2020 - M 5 E 19.5454

    Erfolgloser Eilantrag auf Übertragung eines Dienstpostens

    Das folgt aus der ausdrücklichen Formulierung der Stellenausschreibung (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2012 - 3 CE 12.1392 - juris Rn. 26).
  • VG München, 23.09.2014 - M 5 K 13.2613

    Einstellung; Entschädigung; Behinderung

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