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| VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 24.07.2012 - W 1 E 12.464
- VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98
Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828
Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes, als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG vom 22.7.1999 -2 C 14/98 RdNr. 26; vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 21).Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 23; vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006 - 5 ME 219/06 RdNr. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003 - 1 B 2230/02 RdNr. 12).
- BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828
Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes, als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG vom 22.7.1999 -2 C 14/98 RdNr. 26; vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 21).Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 23; vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006 - 5 ME 219/06 RdNr. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003 - 1 B 2230/02 RdNr. 12).
- OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06
Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828
Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 23; vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006 - 5 ME 219/06 RdNr. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003 - 1 B 2230/02 RdNr. 12).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 1 B 2230/02
Rechtmäßigkeit der Einleitung eines neuen Auswahlverfahrens mit verändertem …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828
Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996 - 2 C 21/95 RdNr. 23; vom 22.7.1999 - 2 C 14/98 RdNr. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006 - 5 ME 219/06 RdNr. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003 - 1 B 2230/02 RdNr. 12). - VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
Aktualität von dienstlichen Beurteilungen
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828
Denn das Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 94 Abs. 2 BV) erfordert, in erster Linie auf die jeweiligen aktuellsten Beurteilungen abzustellen (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 8.3.2010 - 3 CE 09.3208 RdNrn. 15 und 18). - VGH Bayern, 18.02.2011 - 3 CE 10.2443
Beamtenrecht
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828
Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. auch BayVGH vom 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 , RdNr. 38; vom 1.2.2012 - 3 CE 2725 , bei Inkrafttreten neuer ermessensbindender Richtlinien sowie vom 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 bei Änderung der Funktionsstruktur). - VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645
Mehrmaliger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund für …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828
Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. auch BayVGH vom 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 , RdNr. 38; vom 1.2.2012 - 3 CE 2725 , bei Inkrafttreten neuer ermessensbindender Richtlinien sowie vom 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 bei Änderung der Funktionsstruktur). - VG Würzburg, 20.07.2010 - W 1 K 10.161
Dienstliche Beurteilung eines Polizeibeamten; Richtwertvorgaben; Vergabe der …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828
Rn. 7 Mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20. Juli 2010 (Az. W 1 K 10.161) wurde diese Beurteilung hinsichtlich der Verwendungseignung aufgehoben und der Antragsgegner verpflichtet, den Antragsteller diesbezüglich unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.
- VG München, 08.07.2024 - M 5 E 24.2685
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Abbruch des Besetzungsverfahrens, …
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Aktualisierung der Bewerberlage geboten erscheint, da zwischenzeitlich neue Beurteilungen erstellt worden sind, die der Auswahlentscheidung zugrunde zu legen sind (…BayVGH, B.v. 5. April 2019 - 3 CE 19.314 - juris Rn. 12 ff.; BayVGH, B.v. 7.1.2013 - 3 CE 12.1828 - juris Rn. 24 ff.).Unter Umständen kann es in einem Fall, in denen aufgrund eines eingetretenen "einheitlichen Verwendungsbeginns" aktuelle Beurteilungen heranzuziehen sind, sogar geboten sein, den Bewerberkreis im Wege einer neuen Ausschreibung zu aktualisieren (…BayVGH, B.v. 5. April 2019 - 3 CE 19.314 - juris Rn. 12 ff.; BayVGH, B.v. 7.1.2013 - 3 CE 12.1828 - juris Rn. 24 ff.).
- VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abbruch des Auswahlverfahrens für …
Im vorliegenden Fall konnte der Antragsgegner berechtigterweise davon ausgehen, dass einerseits ursprüngliche Mitbewerber nicht mehr um diese Stelle konkurrieren, etwa weil sie sich zwischenzeitlich erfolgreich auf andere Stellen beworben haben oder aus anderen Gründen, und dass sich andererseits Beamte, für die auf der Basis ihrer Beurteilung aus dem Jahr 2015 noch keine Bewerbung in Betracht kam, nunmehr mit Aussichten auf Erfolg um die Stelle bewerben könnten, weil bei der Bewertung ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung erstmals die zum Stichtag 31. Mai 2018 erstellten Beurteilungen heranzuziehen sind (BayVGH, B.v 7.1.2013 - 3 CE 12.1828 - juris Rn. 25). - VG München, 04.08.2015 - M 21 E 15.2666
Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher …
Der Abbruch des Auswahlverfahrens erfordert deshalb einen sachlichen Grund (…BVerfG v. 12.07.2011, Az. 1 BvR 1616.11, Rn. 24 bei juris;… BVerwG v. 03.12.2014 a.a.O., Rn. 19 bei juris;… BVerwG v. 29.11.2012 a.a.O., Rn. 8, 15 bei juris;… BVerwG v. 26.01.2012 a.a.O., Rn. 27 bei juris;… BVerwG v. 31.03.2011 a.a.O., Rn. 16 bei juris; BayVGH v. 07.01.2013, Az. 3 CE 12.1828, Rn. 22 bei juris;… BayVGH v. 13.01.2015 a.a.O., Rn. 7 bei juris;… BayVGH v. 18.06.2012, Az. 3 CE 12.675, Rn. 67 ff. bei juris;… BayVGH v. 01.02.2012 a.a.O., Rn. 25 bei juris;… BayVGH v. 21.11.2011 a.a.O., Rn. 5 bei juris;… Sächs. OVG v. 18.09.2014, Az. 2 B 60/14, Rn. 8 bei juris).
- VG Würzburg, 22.01.2015 - W 1 S 14.1233
Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; …
Rn. 33 Der Dienstherr kann das Stellenbesetzungsverfahren aus jedem sachlichen Grund jederzeit abbrechen (…BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 - juris Rn. 27;… BVerfG, B.v. 12.7.2011 - 1 BvR 1616/11 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 7.1.2013 - 3 CE 12.1828 - juris Rn. 22;… B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 67 ff.;… B.v. 1.2.2012 - 3 CE 11.2725 - juris Rn. 25;… B.v. 21.11.2011 - 3 ZB 08.2715 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.). - VG München, 05.09.2016 - M 3 E 16.361
Rechtmäßiger Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens für eine ausgeschriebene …
Ein sachlicher Grund lag vor, da der Antragsgegner die bisherigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet gehalten und sich daher entschlossen hat, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Stelle nach neuer Ausschreibung einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2013 - 3 CE 12.1828 - juris Rn. 22 m.w.N.). - VG München, 09.12.2014 - M 3 E 14.2382
Berufungsverfahren für Professur; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes, als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (BayVGH, B. vom 7. Januar 2013, Az. 3 CE 12.1828, m.w.N.; ebenso OVG Münster, B. v. 27. Juni 2003, Az. 8 B 720/03).
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