Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.03.1993 - 3 CE 93.00620 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- VG Würzburg, 17.03.2023 - W 1 E 23.188
Zulassung zum ergänzenden Vorbereitungsdienst unter (erneuter) Berufung in das …
Diesbezüglich besteht ein weiter, gerichtlich nur eingeschränkt zu kontrollierender Beurteilungsspielraum der zuständigen Ernennungsbehörde (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620 - juris;… Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahngesetz, Rn. 28 zu Art. 27 m.w.N.;… ebenso Keck/Puchta, Bayerisches Laufbahnrecht, Kommentar, Rn. 19 zur inhaltsgleichen Vorgängernorm § 19 LbV).Die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht gemäß Art. 27 Abs. 5 LlbG zum ergänzenden Vorbereitungsdienst zuzulassen, ist daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (VG Ansbach, B.v. 11.9.2015 - AN 1 E 15.01439 - juris;… Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, Art. 27 LlbG Rn. 35; vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 19 Abs. 5 LbV; VG Ansbach, B.v. 26.2.2004 - AN 1 E 04.00192 - juris; BayVGH, B.v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620 - juris;… Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahnbahngesetz, a.a.O.).
Der klare Wortlaut der streitentscheidenden Norm lässt nach Überzeugung der Kammer keinen Zweifel daran, dass für die Leistungsprognose sämtliche bislang in der Ausbildung gezeigten Leistungen zu berücksichtigen sind (so i.E. auch: BayVGH, B.v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620 - juris; VG Ansbach, B.v. 12.9.2017 - AN 1E 17.01855 - juris; VG München, U.v. 16.2.2016 - M 5 K 15.925 - juris;… Weiß/Niedermaier/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Art. 27 LlbG, Rn. 35).
- VG Würzburg, 30.08.2022 - W 1 K 22.751
Zulassung zum ergänzenden Vorbereitungsdienst, beschränkt überprüfbare …
Rn. 15 Bei der danach anzustellenden Prognose hinsichtlich des Bestehens der Wiederholungsprüfung besteht ein weiter, gerichtlich nur eingeschränkt zu kontrollierender Beurteilungsspielraum der zuständigen Ernennungsbehörde (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620 - juris;… Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahngesetz, Rn. 28 zu Art. 27 m.w.N.;… ebenso Keck/Puchta, Bayerisches Laufbahnrecht, Kommentar, Rn. 19 zur inhaltsgleichen Vorgängernorm § 19 LbV).Rn. 16 Die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht gemäß Art. 27 Abs. 5 LlbG bzw. § 28 Abs. 2 Satz 4 FachV-J zum ergänzenden Vorbereitungsdienst zuzulassen, ist daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (VG Ansbach, B.v. 11.9.2015 - AN 1 E 15.01439 - juris;… Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, Art. 27 LlbG Rn. 35; vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 19 Abs. 5 LbV; VG Ansbach, B.v. 26.2.2004 - AN 1 E 04.00192 - juris; BayVGH, B.v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620 - juris;… Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahnbahngesetz, a.a.O.).
Der klare Wortlaut der streitentscheidenden Norm lässt nach Überzeugung der Kammer keinen Zweifel daran, dass für die Leistungsprognose sämtliche bislang in der Ausbildung gezeigten Leistungen zu berücksichtigen sind (so i.E. auch: BayVGH, B.v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620 - juris; VG Ansbach, B.v. 12.9.2017 - AN 1E 17.01855 - juris; VG München, U.v. 16.2.2016 - M 5 K 15.925 - juris;… Weiß/Niedermaier/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Art. 27 LlbG, Rn. 35), im vorliegenden Falle mit spezifischem Blick auf § 24a Nrn. 2 und 3 FachV-J jedenfalls alle bisherigen - schriftlichen - Leistungen.
- OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 LA 153/03
Beurteilungsspielraum; Diplom; Diplomprüfung; Fachprüfung; Prüfung; Psychologie; …
Denn bei der Entscheidung einer Behörde, ein Zulassungsgesuch zu einer Wiederholungsprüfung abzulehnen, handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit prüfungsspezifischen Wertungen, der deren Beurteilungsspielraum unterliegt (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 05.01.1998 - 8 ZU 2561/97 -, NVwZ-RR 1998, 446 (Ls), VGH München, Beschl. v. 08.03.1993 - 3 CE 93.00620 -, zitiert nach Juris;… Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl. 2001, § 34 RdNr. 531).
- VG Würzburg, 20.08.2020 - W 1 K 20.635
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf nach nicht bestandener …
Rn. 30 Die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht gemäß Art. 27 Abs. 5 LlbG zum ergänzenden Vorbereitungsdienst zuzulassen, ist daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (VG Ansbach, B.v. 11.9.2015 - AN 1 E 15.01439, juris; vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 19 Abs. 5 LbV: VG Ansbach, B.v. 26.2.2004 - AN 1 E 04.00192, juris; BayVGH, B.v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620, juris;… Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahngesetz, a.a.O.). - VG Ansbach, 12.09.2017 - AN 1 E 17.01855
Anspruch auf Übernahme in ergänzenden Vorbereitungsdienst zur …
Rn. 72 Die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht gemäß Art. 27 Abs. 5 LlbG zum ergänzenden Vorbereitungsdienst zuzulassen, ist daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (VG Ansbach, B.v. 11.9.2015 - AN 1 E 15.01439, juris; vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 19 Abs. 5 LbV: VG Ansbach, B.v. 26.2.2004 - AN 1 E 04.00192, juris; BayVGH, B.v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620, juris;… Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahngesetz, a.a.O.). - OVG Thüringen, 19.03.2024 - 2 EO 114/24
Verlängerung des Vorbereitungsdienstes; Prognoseentscheidung, ob der Beamte die …
Rn. 59 Das Verwaltungsgericht geht in diesem Zusammenhang richtigerweise von einem Beurteilungsspielraum des Antragsgegners als der hierfür zuständigen Behörde bei der auf der Grundlage der bisherigen Leistungen des Antragstellers zu treffenden Prognose aus, ob die Wiederholungsprüfung voraussichtlich erfolgreich verlaufen werde (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. März 1993 - 3 CE 93.00620 - Juris, Rn. 17, zur Zulassung zum Ergänzungsvorbereitungsdienst gemäß §§ 22 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 4 Nr. 2 LbV des Freistaats Bayern; VG Würzburg…, Urteil vom 20. August 2020 - W 1 K 20.635 - Juris, Rn. 31, zur Zulassung zum ergänzenden Vorbereitungsdienst gemäß Art. 27 Abs. 5 LlbG des Freistaats Bayern). - VG Ansbach, 11.09.2015 - AN 1 E 15.01439
Vorbereitungsdienst, Beamtenverhältnis, Vorwegnahme der Hauptsache, …
Analog zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG (std. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urteil vom 19.3.1998, 2 C 5/97, BVerwGE 106/263 - 272 = NVwZ 1999/75 ff. = ZBR 1999/58 ff; BVerwGE 15/39 [40]; BVerwG NVwZ 1991/170 [171]) ist die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht erneut nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 LlbG i. V. m. Art. 27 Abs. 5 LlbG in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu berufen, daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und ob die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 19 Abs. 5 LbV: VG Ansbach…, Beschluss vom 26.2.2004, AN 1 E 04.00192, Rdnr. 22, juris; BayVGH, Beschluss vom 8.3.1993, 3 CE 93.00620;… Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahngesetz, a. a. O.). - VG Freiburg, 24.07.2007 - 1 K 1177/07
Prüfungswiederholung aufgrund eines Härtefallantrags wegen Erkrankung
Unerheblich ist deshalb auch, dass dem Prüfungsausschuss insoweit kein prüfungsrechtlicher Beurteilungsspielraum zustand (…vgl. VG Freiburg, Urt. v. 22.5.2007 - 1 K 1451/06; einen Beurteilungsspielraum hingegen bejahend: Nds. OVG, Beschl. v. 1.6.2004 - 2 LA 153/03 - Juris; VGH Kassel, Urt. v. 5.1.1998 - 8 ZU 2561/97 -, NVwZ-RR 1998, 446 (Ls), VGH München, Beschl. v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620 - Juris). - VG Ansbach, 11.09.2015 - AN 1 S 15.01439
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO
Analog zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG (std. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urteil vom 19.3.1998, 2 C 5/97, BVerwGE 106/263 - 272 = NVwZ 1999/75 ff. = ZBR 1999/58 ff; BVerwGE 15/39 [40]; BVerwG NVwZ 1991/170 [171]) ist die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht erneut nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 LlbG i.V.m. Art. 27 Abs. 5 LlbG in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu berufen, daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und ob die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 19 Abs. 5 LbV: VG Ansbach…, Beschluss vom 26.2.2004, AN 1 E 04.00192, Rdnr. 22, juris; BayVGH, Beschluss vom 8.3.1993, 3 CE 93.00620;… Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahngesetz, a.a.O.).
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