Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.06.2003 - 3 CS 03.1398 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10
Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen eines …
Dieses ist jedoch nicht der Fall, wenn es sich um ein einmaliges persönlichkeitsfremdes Fehlverhalten handelt (…vgl. dazu OVG N-W, Beschl. v. 26.8.2005 - 6 B 1389/05 -, Schütz, BeamtR ES /E III 1 Nr. 42 = juris Langtext, Rn. 29;… Beschl. v. 4.12.2008 - 6 B 1520/08 -, ZBR 2010, 124 = juris Langtext, Rn. 4, jeweils zur außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt; BayVGH, Beschl. v. 10.6.2003 - 3 CS 03.1398 -, juris Langtext, Rn. 21 zur einmaligen außerdienstlichen Rangelei mit "jugendtypischen Zügen").Denn insoweit ist entscheidend, dass derzeit nicht das dauerhafte Verbleiben des Antragstellers im Polizeidienst im Raum steht, sondern dass die Antragsgegnerin während der verbleibenden Zeit des Beamtenverhältnisses auf Widerruf sowie gegebenenfalls eines nachfolgenden Beamtenverhältnisses auf Probe noch ausreichend Zeit hat, die Entwicklung des Verhaltens und der Persönlichkeit des Antragstellers zu beobachten und eventuell bei einem wiederholten Fehlverhalten entsprechende Konsequenzen zu ziehen (vgl. dazu BayVGH, Beschl. v. 10.6.2003 - 3 CS 03.1398 -, juris Langtext, Rn. 21).
- VG Bayreuth, 29.06.2010 - B 5 S 10.530
Entlassung eines Beamten auf Widerruf; sachlicher Grund; Ermessensentscheidung
Die Entlassung kommt daher nur dann in Betracht, wenn in der Person des Widerrufsbeamten liegende Gründe ausnahmsweise eine Fortsetzung der Ausbildung nicht zulassen, wenn also Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes gefährdet wären (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010, Az. 2 B 47/09; Urteil vom 9. Oktober 1978, Az. II B 74.77, Buchholz 237.0 § 39 LBG BaWü Nr. 3; BayVGH, Beschluss vom 10. Juni 2003, Az. 3 CS 03.1398 ; VG Ansbach, Urteil vom 1. Dezember 2009, Az. AN 1 K 09.01477; VG München, Beschluss vom 5. Oktober 2006, Az. M 5 S 06.3378;… Weiss u.a., a.a.O., RdNr. 187 zu § 23 BeamtStG). - VG München, 21.09.2010 - M 5 K 09.389
Beamter auf Widerruf; Entlassung; gesundheitliche Eignung; räumliches …
Rn. 17 Umgekehrt führt jedoch der Umstand, dass ein Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 des Grundgesetzes (GG) zu qualifizieren ist, zu keiner zusätzlichen Einschränkung der Entlassungsgründe (vgl. BayVGH vom 10.6.2003, 3 CS 03.1398).Vielmehr ist die Entlassung in das pflichtgemäße Ermessen des Dienstherrn gestellt, das wiederum erst beim Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Entlassung eröffnet ist (…vgl. Zängl in: Weiss/Niedermaier/ Summer/Zängl, a.a.O. Erl. 10; BayVGH, Beschluss vom 10.6.2003, a.a.O.).
- VG Ansbach, 27.07.2009 - AN 1 S 09.00993
Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst; Entlassung; fehlende gesundheitliche …
Umgekehrt führt jedoch der Umstand, dass ein Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 GG zur qualifizieren ist, zu keiner zusätzlichen Einschränkung der Entlassungsgründe (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.6.2003, 3 CS 03.1398 zur inhaltsgleichen Vorschrift des Art. 43 Abs. 2 Satz 1 BayBG).Vielmehr ist die Entlassung in das pflichtgemäße Ermessen des Dienstherrn gestellt, das wiederum erst beim Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Entlassung eröffnet ist (…vgl. Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O. Erl. 10; BayVGH, Beschluss vom 10.6.2003, a.a.O.).
- VG Berlin, 25.09.2019 - 28 K 20.17
Rückforderung von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen
Nach den hier vorliegenden Verwaltungsvorgängen des Beklagten sowie der Strafakte stellt sich die Trunkenheitsfahrt als einmaliges Fehlverhalten der Klägerin dar, welches ebenso beurteilungsfehlerfrei als einmaliges persönlichkeitsfremdes - "jugendtypisches" - Fehlverhalten hätte angesehen werden können, mit der Folge, dass Zweifel an der charakterlichen Eignung noch nicht bestünden (vgl. hierzu OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 5 ME 268.10 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 3 CS 03.1398 -, juris Rn. 21). - VG Ansbach, 01.12.2009 - AN 1 K 09.01477
Fürsorgerichtlinien 2005
Umgekehrt führt jedoch der Umstand, dass ein Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 GG zu qualifizieren ist, zu keiner zusätzlichen Einschränkung der Entlassungsgründe (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.6.2003, 3 CS 03.1398 zur inhaltsgleichen Vorschrift des Art. 43 Abs. 2 Satz 1 BayBG a.F.).Vielmehr ist die Entlassung in das pflichtgemäße Ermessen des Dienstherrn gestellt, das wiederum erst beim Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Entlassung eröffnet ist (…vgl. Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O. Erl. 10; BayVGH, Beschluss vom 10.6.2003, a.a.O.).
- VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 2 S 12.784
Landesbeamtenrecht; Entlassung eines Beamten auf Widerruf im …
Erst das Vorliegen eines sachlichen Grundes eröffnet dem Dienstherrn das Ermessen für seine Entscheidung (vgl. BayVGH vom 10.6.2003 Az. 3 CS 03.1398 RdNr. 18). - VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 2 S 11.957
Entlassung einer Beamtin auf Widerruf im Polizeivollzugsdienst; persönliche bzw. …
Jedoch eröffnet erst das Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Entlassung dem Dienstherrn das Ermessen für seine Entscheidung (vgl. BayVGH vom 10.6.2003 Az. 3 CS 03.1398 RdNr. 18). - VG Ansbach, 25.07.2019 - AN 1 K 18.01817
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe trotz möglichen Verstoßes gegen das …
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass derzeit nicht das dauerhafte Verbleiben des Klägers im Polizeidienst im Raum steht, sondern dass der Beklagte während der Zeit eines etwaigen Beamtenverhältnisses auf Probe noch ausreichend Zeit hat, die Entwicklung des Verhaltens und der Persönlichkeit des Klägers zu beobachten und gegebenenfalls bei einem (erneuten) Fehlverhalten entsprechende Konsequenzen zu ziehen (BayVGH, B.v. 10.6.2003 - 3 CS 03.1398 - juris Rn. 21).
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