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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,74814
VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46 (https://dejure.org/2009,74814)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2009 - 3 CS 09.46 (https://dejure.org/2009,74814)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 3 CS 09.46 (https://dejure.org/2009,74814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versetzung einer Lehrerin; Dienstliches Bedürfnis; Beeinträchtigung des Betriebsfriedens; Befragung von Schülern über Beschwerden bezüglich des Konrektors durch Lehrerin; Voraussetzungen einer ausreichenden Anhörung im Eilverfahren; Heilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Gegenmeinung (z.B. BVerwG vom 15.12.1983, 3 C 27.82, BayVBl 1984, 439/440) die Regelung des § 45 Abs. 2 VwVfG in einer Fassung zugrunde lag, die den Zeitraum der Heilungsmöglichkeit noch nicht bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz erstreckte.
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46
    Die Auffassung, dass die Nachholung der Anhörung im Rahmen eines Verfahrens zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ausgeschlossen und nur im Verwaltungsverfahren selbst möglich sei (…so z.B. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, RdNrn. 27 und 42 zu § 45; BVerwG BayVBl 1984, 440 m. Rspr. Nachw.) teilt der Senat nicht.
  • VGH Bayern, 09.12.2002 - 3 CS 02.2788
    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46
    Rn. 31 Selbst wenn jedoch im Hinblick auf die Anhörungsproblematik der Ausgang des Hauptsachestreits als offen anzusehen wäre, so hätte das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Versetzungsverfügung regelmäßig den Vorzug vor den privaten Belangen der Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (so ständige Rechtsprechung d. Senats vgl. Beschlüsse vom 24.6.1987 Az. 3 CS 87.01227; vom 16.2.1989 Az. 3 CS 88.03589; vom 8.6.1990 Az. 3 CS 90.00599 - 3 CS 90.00600, vom 6.11.1991 Az. 3 CS 91.2375 und vom 9.12.2002 Az. 3 CS 02.2788).
  • VGH Bayern, 24.06.1987 - 3 CS 87.01227
    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46
    Rn. 31 Selbst wenn jedoch im Hinblick auf die Anhörungsproblematik der Ausgang des Hauptsachestreits als offen anzusehen wäre, so hätte das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Versetzungsverfügung regelmäßig den Vorzug vor den privaten Belangen der Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (so ständige Rechtsprechung d. Senats vgl. Beschlüsse vom 24.6.1987 Az. 3 CS 87.01227; vom 16.2.1989 Az. 3 CS 88.03589; vom 8.6.1990 Az. 3 CS 90.00599 - 3 CS 90.00600, vom 6.11.1991 Az. 3 CS 91.2375 und vom 9.12.2002 Az. 3 CS 02.2788).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2014 - 15 B 69/14

    Ausreichende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. …

    Rn. 16 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juni 2012 - 15 A 48/12 -, NWVBl. 2013, 37 ff., und vom 14. Juni 2010 - 10 B 270/10; OVG Nds., Beschluss vom 31. Januar 2002 - 1 MA 4216/01 -, BRS 65 Nr. 203; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 -, NVwZ-RR 1989, 113 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 3 CS 09.46 -, juris; OVG S.-A., Beschluss vom 3. Mai 2005 - 4 M 37/05 -, juris; a. A.: Kopp/Schenke, VwVfG, § 45 Rn.27 und 42; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 45 Rn. 86 ff.; Knack/Henneke, VwVfG, § 45 Rn. 29 f.
  • VGH Bayern, 26.10.2011 - 22 CS 11.1989

    Anordnungen zur Einhaltung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach dem …

    Denn ein etwaiger Anhörungsmangel ist mittlerweile durch Nachholung der Anhörung vor Abschluss der letzten Tatsacheninstanz gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG geheilt worden (vgl. BayVGH vom 26.1.2009 Az. 3 CS 09.46 und vom 10.3.2010 Az. 7 B 09.1906).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2010 - 7 ME 59/10

    Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit eines Linienverkehrs-Unternehmers bei …

    Die ungünstige Prognose ergibt sich bereits aus dem gezeigten Verhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 -, juris).

    Es ist insbesondere nicht Aufgabe der Aufsichtsbehörde, mit Kontrollen und periodischen Prüfberichten zu gewährleisten, dass ein Unternehmer künftig zuverlässig bleibt (BayVGH, Beschl. v. 26.1.2009, aaO).

    Setzt ein Unternehmer wissentlich verkehrsuntaugliche Fahrzeuge im Personenverkehr ein, ist er regelmäßig als personenbeförderungsrechtlich unzuverlässig einzustufen (ebenso BayVGH, Beschl. v. 26.1.2009, aaO mwN).

    Die Rechtsprechung lässt zudem für eine Nachholung der Anhörung auch den Austausch von Sachäußerungen in einem gerichtlichen Eilverfahren genügen und billigt prozessualen Erklärungen im Eilverfahren damit eine Doppelbedeutung zu (NdsOVG, Beschl. v. 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, NVwZ-RR 2002, 822f.; BayVGH, Beschl. v. 26.01.2009 - 3 CS 09.46 -, juris;… a.A. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 45 Rn. 42).

    Vielmehr schließt diese Vorschrift nicht aus, den Widerruf auch ohne vorherige Mahnung oder Warnung auszusprechen, wenn bereits dem bisherigen gesetzwidrigen und damit unzuverlässigen Verhalten des Unternehmers ein Gewicht zukommt, das das zusätzliche Erfordernis besonderer behördlicher Abmahnungsmaßnahmen bedeutungslos macht (BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9.4.1997 - A 4 S 238/96 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 -, juris).

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