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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401, 3 CS 15.2283   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1206
VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401, 3 CS 15.2283 (https://dejure.org/2016,1206)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401, 3 CS 15.2283 (https://dejure.org/2016,1206)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 3 ZB 15.2401, 3 CS 15.2283 (https://dejure.org/2016,1206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten zum Regierungssekretär aufgrund arglistiger Täuschung bzgl. der gesundheitlichen Eignung (hier: psychische Erkrankung); Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten zum Regierungssekretär aufgrund arglistiger Täuschung bzgl. der gesundheitlichen Eignung (hier: psychische Erkrankung); Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98

    Einstellung als Beamter auf Probe, Rücknahme wegen arglistiger Täuschung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401
    Rn. 13 1.9 Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte; ob der Beamtenbewerber vielleicht später doch noch ernannt worden wäre, ist unerheblich (vgl. BVerwG, U. v. 10.6.1999 - 2 C 20.98 - juris Rn. 13).

    Es genügt daher für die Ursächlichkeit der Täuschung, dass die Behörde ohne sie den Bewerber jedenfalls nicht, wie geschehen, alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vervollständigten Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte, gegen die der Bewerber sodann bei ungünstigem Ergebnis Rechtsschutz hätte in Anspruch nehmen können (vgl. U. v. 10.6.1999 - 2 C 20.98 - juris.).

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59
    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401
    Damit ist jedoch nicht dargelegt, dass das Staatsministerium bereits zu diesem Zeitpunkt die für die Rücknahmeentscheidung sichere Kenntnis von der Täuschungshandlung in objektiver und subjektiver Hinsicht erlangt hat (…vgl. Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Sep. 2015, Art. 21 BayBG Rn. 12;… Battis, Bundesbeamtengesetz, 4. Auflage 2009, § 14 Rn. 17 zur bundesrechtlichen Bestimmung; BVerwG, U. v. 8.11.1961 - VI C 120.59 - BVerwGE 13, 156 - beck-online).

    Dass das Staatsministerium angesichts der Petitionen bzw. des Gnadengesuchs des Klägers bereits im Vorfeld mit der Angelegenheit befasst war, vermag daran nichts zu ändern, da die Rücknahmefrist nicht durch Vermutungen oder Verdächtigungen in Lauf gesetzt wird (…vgl. Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Sep. 2015, Art. 21 BayBG Rn. 12; BVerwG, U. v. 8.11.1961 - VI C 120.59 - BVerwGE 13, 156 - beck-online).

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401
    Soweit eine fehlerhafte Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts gerügt wird, liegt der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur dann vor, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder wenn deren Würdigung gegen Denk- und Naturgesetze verstoßen, wenn also ein Schluss aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht jedoch schon dann, wenn das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen (vgl. BVerwG, U. v. 20.3.2012 - 5 C 1.11 - juris Rn. 32 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401
    Verzögert der Dienstvorgesetzte die Einleitung des Disziplinarverfahrens entgegen Art. 19 Abs. 1 BayDG, so ist das bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme nur zu berücksichtigen, wenn der Beamte während der Untätigkeit weitere Pflichtenverstöße begeht (vgl. BVerwG, B. v. 18.11.2008 - 2 B 63/08 - ZBR 2009, 253 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 26.05.2014 - 2 B 69.12

    Freiwilliger Polizeidienst; Polizeidienstfähigkeit; ärztliche Untersuchung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401
    Die rechtsgrundlose Verweigerung einer Schweigepflichtsentbindung kann nach dem aus § 444 ZPO abgeleiteten allgemeinen Rechtsgrundsatz zum Nachteil des Betroffenen gewertet werden, sofern die verlangte Schweigepflichtentbindung verhältnismäßig (vgl. BVerwG, B. v. 26.5.2014 - 2 B 69/12 - ZBR 2014, 2971 - juris Rn. 15) bzw. zumutbar (…vgl. LSG B.-W., U. v. 27.1.2012 - L 8 SB 1808/11 - juris Rn. 29) ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1998 - 2 M 168/97

    Rücknahme einer Ernennung, arglistige Täuschung, gesundheitliche Eignung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401
    Zwar besteht keine Offenbarungspflicht hinsichtlich jeglicher Gesundheitsfragen (vgl. OVG M.-V., B. v. 23.4.1998 - 2 M 168/97 - juris), die Bedeutung psychischer Vorerkrankungen für die gesundheitliche Eignung als (Lebenszeit)Beamter drängt sich aber geradezu auf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 30.11.2006 - 4 B 11.06 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06

    Rücknahme der Ernennung, arglistige Täuschung, psychische Störung, …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401
    Zwar besteht keine Offenbarungspflicht hinsichtlich jeglicher Gesundheitsfragen (vgl. OVG M.-V., B. v. 23.4.1998 - 2 M 168/97 - juris), die Bedeutung psychischer Vorerkrankungen für die gesundheitliche Eignung als (Lebenszeit)Beamter drängt sich aber geradezu auf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 30.11.2006 - 4 B 11.06 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Herabsetzung - Entziehung des Nachteilsausgleichs - …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401
    Die rechtsgrundlose Verweigerung einer Schweigepflichtsentbindung kann nach dem aus § 444 ZPO abgeleiteten allgemeinen Rechtsgrundsatz zum Nachteil des Betroffenen gewertet werden, sofern die verlangte Schweigepflichtentbindung verhältnismäßig (…vgl. BVerwG, B. v. 26.5.2014 - 2 B 69/12 - ZBR 2014, 2971 - juris Rn. 15) bzw. zumutbar (vgl. LSG B.-W., U. v. 27.1.2012 - L 8 SB 1808/11 - juris Rn. 29) ist.
  • VG Bayreuth, 22.03.2018 - B 5 K 17.195

    Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung von Dienstbezügen

    Seine gegen den Beschluss vom 14. September 2015, mit dem das Gericht seinen Beschluss vom 21. Juli 2015 abgeändert und den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 19. Mai 2015 abgelehnt hatte (Az. B 5 S 15.628), gerichtete Beschwerde nahm der Kläger zurück (BayVGH, B.v. 2.3.2016, Az. 3 CS 15.2283).

    Die Gerichtsakten der Verfahren B 5 S 12.1008, B 5 S 15.423, B 5 K 15.424 und B 5 S 15.628 sowie die Gerichtsakten des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs betreffend das Zulassungsverfahren Az. 3 ZB 15.2401 und das Beschwerdeverfahren Az. 3 CS 15.2283 wurden beigezogen.

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