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Rechtsprechung
   ArbG Dortmund, 18.08.2011 - 3 Ca 1733/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,79170
ArbG Dortmund, 18.08.2011 - 3 Ca 1733/11 (https://dejure.org/2011,79170)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 18.08.2011 - 3 Ca 1733/11 (https://dejure.org/2011,79170)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 18. August 2011 - 3 Ca 1733/11 (https://dejure.org/2011,79170)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • ArbG Dortmund, 16.03.2011 - 8 Ca 18/11

    Aussetzung, CGZP, Tariffähigkeit

    Auszug aus ArbG Dortmund, 18.08.2011 - 3 Ca 1733/11
    Rn. 69 Weiter ergeben sich vorliegend auch keine Zweifel daran, dass die Eigenschaft der A als Spitzenorganisation i. S. d. § 2 Abs. 3 TVG ebenfalls bereits seit dem 05.12.2005 nicht gegeben war (ArbG Dortmund v. 16.03.2011 - 8 Ca 18/11).

    Dieser Sicherungsfunktion bedarf es dann nicht, wenn an der fehlenden Befugnis der A zur Normsetzung keinerlei Zweifel bestehen (ArbG Dortmund v. 16.03.2011 - 8 Ca 18/11, juris).

    (BAG v. 01.02.1983 - 1 ABR 33/78, juris; ArbG Dortmund v. 16.03.2011 - 8 Ca 18/11, juris).

    Auf Grund der tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen des BAG bestehen keine Zweifel an der fehlenden Tariffähigkeit der A auch für die Zeit vor dem 14.12.2010 jedenfalls seit dem 05.12.2005 (ArbG Herford v. 04.05.2011 - 4 Ca 2557/10; ArbG Dortmund v. 16.03.2011 - 8 Ca 18/11, juris).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus ArbG Dortmund, 18.08.2011 - 3 Ca 1733/11
    Rn. 56 Wie das BAG am 14.12.2010 (1 ABR 19/10, juris) festgestellt hat, ist die A weder eine Gewerkschaft noch eine tariffähige Organisation.

    Dies schließt nach den tragenden Erwägungen des BAG bereits die Eigenschaft der A als Spitzenorganisation i. S. d. § 2 Abs. 3 TVG aus (BAG v. 14.12.2010 - 1 ABR 19/10, juris).

    Rn. 66 Darüber hinaus hat das BAG festgestellt, dass die Satzung aus dem Jahr 2009 der Satzung aus dem Jahr 2005 im Wortlaut entspricht und eindeutig ist (BAG v. 14.12.2010 - 1 ABR 19/10, juris).

    Denn die Frage der Tariffähigkeit der A ist durch Beschluss des BAG v. 14.12.2010 (1 ABR 19/10) verneint worden.

  • BAG, 01.02.1983 - 1 ABR 33/78

    Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 18.08.2011 - 3 Ca 1733/11
    (BAG v. 01.02.1983 - 1 ABR 33/78, juris; ArbG Dortmund v. 16.03.2011 - 8 Ca 18/11, juris).
  • ArbG Münster, 13.05.2011 - 4 Ca 2557/10

    Equal-Pay-Ansprüchen von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus ArbG Dortmund, 18.08.2011 - 3 Ca 1733/11
    Auf Grund der tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen des BAG bestehen keine Zweifel an der fehlenden Tariffähigkeit der A auch für die Zeit vor dem 14.12.2010 jedenfalls seit dem 05.12.2005 (ArbG Herford v. 04.05.2011 - 4 Ca 2557/10; ArbG Dortmund v. 16.03.2011 - 8 Ca 18/11, juris).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Dortmund, 18.08.2011 - 3 Ca 1733/11
    Nach der Rspr. des BAG ist nur eine Frist für die schriftliche Geltendmachung von weniger als drei Monaten im Rahmen einer einzelvertraglichen Ausschlussfrist unangemessen kurz (BAG v. 28.09.2005 - 5 AZR 52/05, BAGE 116, 66).
  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 409/95

    Beschränkung der Tarifzuständigkeit (OT-Mitgliedschaft)

    Auszug aus ArbG Dortmund, 18.08.2011 - 3 Ca 1733/11
    Rn. 79 Die Aussetzung nach § 97 Abs. 5 S. 1 ArbGG ist allerdings nur dann geboten, wenn die Frage der Tarifzuständigkeit oder der Tariffähigkeit zweifelhaft ist (BAG v. 23.10.1996 - 4 AZR 409/95, juris).
  • ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12

    Verschulden "alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit" Alkoholabhängigkeit …

    Dies gilt insbesondere im Fall eines Verzichts auf die Geltendmachung einer tariflichen Ausschlussfrist (…vgl. BAG v. 17.4.1986 - 2 AZR 308/85, juris-Rz. 52 f.; LAG Rheinland-Pfalz v. 15.12.2011 - 10 Sa 543/11, juris-Rz 45; ArbG Dortmund v. 18.8.2011 - 3 Ca 1733/11, juris-Rz. 68).
  • LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 18.08.2011- 3 Ca 1733/11 - wird zurückgewiesen.
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