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Rechtsprechung
   ArbG Kassel, 19.11.2004 - 3 Ca 323/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25636
ArbG Kassel, 19.11.2004 - 3 Ca 323/04 (https://dejure.org/2004,25636)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 19.11.2004 - 3 Ca 323/04 (https://dejure.org/2004,25636)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 19. November 2004 - 3 Ca 323/04 (https://dejure.org/2004,25636)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • ArbG Bonn, 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04

    Unwirksame Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne Zustimmung des …

    Auszug aus ArbG Kassel, 19.11.2004 - 3 Ca 323/04
    Vergleich: Urteil des ArbG Bonn vom 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04.
  • LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05

    Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der …

    Die Begründung zum Gesetz stellt ausdrücklich nicht auf die Vorlage des Ausweises sondern allein auf den Feststellungsbescheid ab, wobei der geforderte Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber nicht vor Zugang der Kündigung geführt worden sein muss (Cramer, Die Neuerungen im Schwerbehindertenrecht des SGB IX, NZA 2004, 698 ff.; Westers, Neuregelungen im Recht des besonderen Kündigungsschutzes nach dem 9. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), br 2004, 93, ff.; Kuhlmann, Auswirkung des § 90 Abs. 2 a SGB IX auf das Widerspruchsverfahren im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen beim Integrationsamt, br 2004, 181 f.; Schlewing, Besonderer Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen nach der Novelle des SGB IX, NZA 2005, 1218 ff.; Arbeitsgericht Bonn - Urteil vom 25.11.2004 -7 Ca 2459/04 - NZA RR 2005, 193; Arbeitsgericht Kassel, Urteil vom 19.11.2004 - 3 Ca 323/04 - br 2005, 85 f.; a. M.: Bauer/Powietzka, Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer-Nachweis, Sozialauswahl, Klagefrist und Reformbedarf, NZA RR 2004, 505, ff.).
  • LAG Hamm, 03.04.2006 - 13 Sa 1027/05

    Kündigung; betriebsbedingt; Interessenausgleich; Namensliste; Anhörung; …

    Auf der Basis zweier mit dem zuständigen Betriebsrat Verwaltung geschlossener Interessenausgleiche einschließlich Namenslisten vom 17.12.2003/09.01.2004 und vom 27.04.2004 erhielt die Klägerin zwei Kündigungen ihres damals noch bestehenden Vollzeitarbeitsverhältnisses, und zwar vom 21.01.2004 zum 30.06.2004 und hilfsweise vom 27.04.2004 zum 30.09.2004 (ArbG Bochum, 3 Ca 323/04).
  • ArbG Düsseldorf, 11.05.2005 - 10 Ca 610/05

    Noch nicht erfolgte Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft - Geltung des …

    Ein Nachweis der Schwerbehinderung der Klägerin in Form eines Feststellungsbescheides lag im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung am 15.1.2005 nicht vor, sodass der Streit darüber, wie der Nachweis zu führen ist ( vgl. etwa ArbG Kassel, 19.11.2004, 3 Ca 323/04, zitiert nach Juris; Griebeling NZA 2005, 494/496; Bauer/Powietzka NZA-RR 2004, 505/507), hier dahinstehen kann.
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