Zu § 90 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Synopse
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 2 - Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 - 150a) |
| Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 90 - 98) |
(1) 1Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. 2Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
(2) Besondere Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist es, eine Beeinträchtigung nach § 99 Absatz 1 abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder die Leistungsberechtigten soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
(3) Besondere Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben ist es, die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung der Leistungsberechtigten entsprechenden Beschäftigung sowie die Weiterentwicklung ihrer Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit zu fördern.
(4) Besondere Aufgabe der Teilhabe an Bildung ist es, Leistungsberechtigten eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung und schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung für einen Beruf zur Förderung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
(5) Besondere Aufgabe der Sozialen Teilhabe ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
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Rechtsprechung zu § 90 SGB IX
229 Entscheidungen zu § 90 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 01.06.2026 - L 7 SO 1227/26
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.05.2026 - L 4 SO 29/26
- LAG Niedersachsen, 23.10.2018 - 11 Sa 225/18
Formale Anforderungen an die Stellung eines Gleichstellungsantrags
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2026 - L 2 SO 3030/24
Zum Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen ...
- VG Würzburg, 30.07.2026 - W 3 K 25.344
Hilfe für junge Volljährige, Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu ...
- BSG, 18.06.2026 - B 3 KR 3/25 R
Zur Frage eines Anspruchs auf Versorgung mit einer Skiprothese aus der ...
Zum selben Verfahren:
- VG Bayreuth, 22.01.2025 - B 8 K 22.524
Selbstbeschaffte Eingliederungshilfe in Form einer Web-Schule, ...
- LSG Sachsen, 13.07.2022 - L 8 SO 48/21
Eingliederungshilfeträger haben im Einzelfall Aufwendungen für eine persönliche ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2024 - L 12 SO 87/22
Ist der Ausschluss von Schulassistenzleistungen für Deutsche mit gewöhnlichem ...
Querverweise
Auf § 90 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Grundsätze der Leistungen
- § 99 (Leistungsberechtigung, Verordnungsermächtigung)