Zu § 92 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Synopse
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 2 - Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 - 150a) |
| Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 90 - 98) |
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Rechtsprechung zu § 92 SGB IX
38 Entscheidungen zu § 92 SGB IX in unserer Datenbank:
- BSG, 18.06.2026 - B 3 KR 3/25 R
Zur Frage eines Anspruchs auf Versorgung mit einer Skiprothese aus der ...
- SG Landshut, 14.03.2025 - S 10 SO 48/23
Leistungen der Eingliederungshilfe, Eingliederungshilferecht, ...
- BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15
Auflösende Bedingung - teilweise Erwerbsminderung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2026 - L 8 SO 101/25
Vorläufige Übernahme von Unterhaltungskosten für einen Assistenzhund als ...
- BSG, 14.07.2022 - B 8 SO 10/21 B
Kostenbeteiligung zu einer Eingliederungshilfe; Grundsatzrüge im ...
- BSG, 08.11.2022 - B 8 SO 12/22 B
Aufwendungsersatz für Leistungen der Eingliederungshilfe; Grundsatzrüge im ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2025 - L 9 SO 58/23
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2023 - L 2 SO 3211/21
Eingliederungshilfe - Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf - häusliche ...
- LSG Sachsen, 13.07.2022 - L 8 SO 48/21
Eingliederungshilfeträger haben im Einzelfall Aufwendungen für eine persönliche ...
- BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung
Querverweise
Auf § 92 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Statistik
- § 144 (Erhebungsmerkmale)