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Rechtsprechung
   ArbG Düsseldorf, 06.06.1997 - 3 Ca 414/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,24547
ArbG Düsseldorf, 06.06.1997 - 3 Ca 414/97 (https://dejure.org/1997,24547)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.1997 - 3 Ca 414/97 (https://dejure.org/1997,24547)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 1997 - 3 Ca 414/97 (https://dejure.org/1997,24547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über den Verzicht der Belegschaft auf die Auszahlung von zusätzlichem Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld; Vorteil der Vermeidung einer Konkursantragstellung; Regelungskompetenzen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern; Vorrang der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsverfassung; Verzicht auf tarifvertragliche Rechte zur Vermeidung eines Unternehmenskonkurses

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1585
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot …

    § 4 Abs. 3 TVG läßt es nicht zu, daß Tarifbestimmungen über die Höhe des Arbeitsentgelts mit einer betrieblichen Arbeitsplatzgarantie verglichen werden (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210; aA ArbG Düsseldorf 6. Juni 1997 - 3 Ca 414/97 - BB 1997, 1585).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2007 - 3 Sa 306/07

    Tariffähigkeit - Betriebsrat - Regelungssperre hinsichtlich einer …

    Die Beklagte bringt - unter Bezugnahme auf das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.06.1997 BB 1997, 1585 f. - vor, dass der Wirksamkeit der Betriebsvereinbarungen § 77 Abs. 3 BetrVG nicht entgegenstehe.

    Soweit das Arbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 06.06.1997 - 3 Ca 414/97 - eine davon abweichende Rechtsauffassung vertreten hat, schließt sich die Berufungskammer dieser Mindermeinung mit Rücksicht auf den Wortlaut sowie den Sinn und Zweck des § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG nicht an.

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