Rechtsprechung
| ArbG Bonn, 16.08.2007 - 3 Ca 621/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sachgrundlose Befristung im Anschluss an ein Praktikum - Praktikumsverhältnis als Arbeitsverhältnis - Arbeitnehmereigenschaft - Anschlussverbot
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
TzBfG § 14 Abs. 2; BGB § 611
Sachgrundlose Befristung im Anschluss an ein Praktikum - Praktikumsverhältnis als Arbeitsverhältnis - Arbeitnehmereigenschaft - Anschlussverbot - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dgb-jugend.de
(Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung zwischen Praktikum und einem Beschäftigungsverhältnis bei Durchführung des Praktikums nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung
Verfahrensgang
- ArbG Bonn - 3 Ca621/07
- ArbG Bonn, 16.08.2007 - 3 Ca 621/07
- LAG Köln, 16.05.2008 - 11 Sa 20/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 11.02.2004 - 7 AZR 362/03
Befristeter Arbeitsvertrag bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung des …
Auszug aus ArbG Bonn, 16.08.2007 - 3 Ca 621/07
Sie gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss befristeter Arbeitsverträge auf den Arbeitnehmer abwälzen kann (vgl. BAG, Urteil vom 11.02.2004 - 7 AZR 362/03 = NZA 2004, 978). - BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch
Auszug aus ArbG Bonn, 16.08.2007 - 3 Ca 621/07
Vom Gericht voll nachprüfbar ist aber, ob durch die innerbetriebliche Umsetzung dieser Unternehmerentscheidung das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfallen ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG vom 05.10.1995 - 2 AZR 269/95 = NZA 1996, 524 m. w. N.). - LAG Köln, 16.05.2008 - 11 Sa 20/08
Abgrenzung Arbeitsverhältnis/Praktiumsverhältnis
Auszug aus ArbG Bonn, 16.08.2007 - 3 Ca 621/07
(bestätigt, vgl. LAG Köln, Urteil vom 16.5.2007 - 11 Sa 20/08).
- LAG Köln, 16.05.2008 - 11 Sa 20/08
Abgrenzung Arbeitsverhältnis/Praktiumsverhältnis
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 16. August 2007 - 3 Ca 621/07 - wird zurückgewiesen.Rn. 26 das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 16.08.2007 - 3 Ca 621/07 - wird aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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Rechtsprechung
| ArbG Oldenburg, 17.10.2008 - 3 Ca 621/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 17.10.2008 - 3 Ca 621/07
- LAG Niedersachsen, 07.09.2009 - 9 Sa 1879/08
- BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 773/09
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