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Rechtsprechung
   ArbG Düsseldorf, 11.02.2026 - 3 Ca 6587/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,13723
ArbG Düsseldorf, 11.02.2026 - 3 Ca 6587/25 (https://dejure.org/2026,13723)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2026 - 3 Ca 6587/25 (https://dejure.org/2026,13723)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2026 - 3 Ca 6587/25 (https://dejure.org/2026,13723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    ArbG Düsseldorf verneint Homeoffice-Anspruch: Zack, zack, zurück ins Office

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Präsenzpflicht statt Homeoffice erfordert einen erkennbaren Zweck

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Homeoffice-Entzug ohne nachvollziehbaren Präsenzzweck ermessensfehlerhaft

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Homeoffice-Entzug ohne nachvollziehbaren Präsenzzweck ermessensfehlerhaft

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2026, 395
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (30)

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 11.02.2026 - 3 Ca 6587/25
    Streitgegenstand und Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis müssen klar umrissen sein (BAG, Urteil vom 09. Juli 2013 - 1 ABR 17/12; 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11; 19. März 2003 - 4 AZR 271/02).

    Diese Anforderungen an die Bestimmtheit sind dann erfüllt, wenn der Antrag durch Auslegung, insbesondere unter Heranziehung der Klageschrift und des sonstigen Vorbringens des Klägers, hinreichend bestimmt ist (BAG, Urteil vom 09. Juli 2013 - 1 ABR 17/12; 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04; 06. Mai 2003 - 1 ABR 13/02; 09. Oktober 2002 - 5 AZR 160/01; 01. Oktober 2002 - 9 AZR 215/01).

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des …

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 11.02.2026 - 3 Ca 6587/25
    Streitgegenstand und Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis müssen klar umrissen sein (BAG, Urteil vom 09. Juli 2013 - 1 ABR 17/12; 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11; 19. März 2003 - 4 AZR 271/02).

    Diese Anforderungen an die Bestimmtheit sind dann erfüllt, wenn der Antrag durch Auslegung, insbesondere unter Heranziehung der Klageschrift und des sonstigen Vorbringens des Klägers, hinreichend bestimmt ist (BAG, Urteil vom 09. Juli 2013 - 1 ABR 17/12; 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04; 06. Mai 2003 - 1 ABR 13/02; 09. Oktober 2002 - 5 AZR 160/01; 01. Oktober 2002 - 9 AZR 215/01).

  • BAG, 29.04.2025 - 9 AZR 37/24

    Altersteilzeit und andere Formen des Vorruhestands - Kürzung von Leistungen aus …

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 11.02.2026 - 3 Ca 6587/25
    Dabei wird die Gesamtzusage bereits dann wirksam, wenn sie gegenüber Arbeitnehmern in einer Form verlautbart wird, die die einzelnen Beschäftigten typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BAG, Urteil vom 29. April 2025 - 9 AZR 37/24; 20. August 2014 - 10 AZR 453/13 ).

    Bleibt nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel, geht dies gemäß § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders (BAG, Urteil vom 29. April 2025 - 9 AZR 37/24; 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17; 3. August 2016 - 10 AZR 710/14).

  • ArbG Düsseldorf, 17.04.2026 - 1 Ca 5535/25
    Dabei unterstellt die Kammer zugunsten der Beklagten, dass nicht schon ein Rechtsanspruch der Beschäftigten im IT-Bereich auf externes Arbeiten besteht (vgl. ArbG W. 11.02.2026 - 3 Ca 6587/25).

    Unabhängig davon, in welchem Umfang die Kritik des Vorgesetzten berechtigt gewesen sein mag, darf eine Arbeitgeberin Maßnahmen ergreifen, die ihr die Ausübung ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit zur Organisation der Arbeitsabläufe ermöglicht (vgl. hierzu und nachfolgend: ArbG W. 11.02.2026 - 3 Ca 6587/25).

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