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| RG, 13.07.1939 - 3 D 472/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 73, 268
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden; …
Auf private Anstellungsverhältnisse sind die für Beamte entwickelten Maßstäbe grundsätzlich nicht übertragbar (so schon RG, Urteil vom 13. Juli 1939 - 3 D 472/39, RGSt 73, 268). - BGH, 04.05.1962 - 4 StR 71/62
Bauingenieur - § 263 StGB, Anstellungsbetrug, privater Dienstvertrag, Äquivalenz, …
Die für Beamte aufgestellten Grundsätze, wonach es nicht so sehr auf den geldlichen Wert der übernommenen Dienste, als vielmehr darauf ankommt, ob der Beamte die durch Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften bestimmten Anstellungs- oder Beförderungsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der vorgeschriebenen Ausbildung erfüllt (vgl. BGHSt 5, 358, 361 f), sind nur dann auf Angestellte, mit, denen ein Privatdienstvertrag abgeschlossen worden ist, anwendbar, wenn die dem Dienstverpflichteten gestellten Aufgaben eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit erfordern (vgl. RGSt 73, 268) oder wenn Anstellung und Höhe der Bezüge - ähnlich wie beim Beamten - eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen oder von Art und Sauer früherer Beschäftigungen abhängen (vgl. RGSt 64, 33, 36 f). - BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67
Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim …
Nach der Überzeugung der Strafkammer brachte der Angeklagte ersichtlich nicht die fachliche Ausbildung und die damit jedenfalls bei einem "Facharzt" verbundene Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit mit, die den ihm übertragenen Aufgaben und der Höhe seiner Bezüge entsprachen (vergl. BGHSt 17, 254, 256 [BGH 04.05.1962 - 4 StR 71/62]-257; BGH NJW 1961, 2027 unter Hinweis auf RGSt 75, 8; 73, 268, 269).
- BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51
Begünstigung durch Rechtsanwalt
2. Die Selbstbegünstigung bleibt auch straflos, wenn sie zugleich einen anderen begünstigt, soweit sie sich auf Handlungen beschränkt, die nur den § 257, nicht auch andere Strafvorschriften verletzen (wie RGSt 63, 375; 88, 289), und das auch selbst bei unbegründeter Besorgnis der eigenen Strafverfolgung, RGSt 73, 268. - BGH, 16.03.1954 - 5 StR 552/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56
Rechtsmittel
Da sich der Vorsatz bezüglich einer Vermögensschädigung der anstellenden Körperschaft schon aus diesen Umständen ergibt, kann dahin gestellt bleiben, ob ein Schaden auch insofern in Betracht gekommen wäre, als der Angeklagte seiner charakterlichen und sittlichen Haltung nach die an einen Beamten oder Angestellten des Bundestags zu stellenden Anforderungen nicht erfüllte (vgl u.a. RGSt 65, 281; 73, 268; RG HRR 1939 Nr. 1491; BGH 3 StR 148/51vom 27. September 1951, 1 StR 398/51 vom 23. Oktober 1951). - BGH, 06.06.1955 - 3 StR 122/55
Bestehen von Verfahrensfehlern aufgrund nicht hinreichender Erörterung der …
Er hätte sich dann in strafloser Weise selbst begünstigt (BGHSt 2, 375, 378), und zwar selbst dann, wenn er dadurch zugleich auch M. begünstigt hat (BGHSt 2, 375, RGSt 63, 233, 236; 73, 268). - BGH, 22.01.1963 - 5 StR 558/62
Rechtsmittel
In dem vom Landgericht angeführten Falle (RGSt 73, 268 ff) hatte ein Soldat über seine frühere militärische Vorstrafe getäuscht; das Reichsgericht weist in seinem Beispielfalle darauf hin, ein Prokurist müsse bei seiner Berufung auf einen Vertrauensposten eine frühere Entlassung wegen Unzuverlässigkeit verschwiegen haben. - BGH, 02.12.1954 - 3 StR 203/54
Rechtsmittel
Anders ist es nur, falls die Entlohnung gerade mit Rücksicht darauf besonders hoch festgesetzt worden ist, dass es sich um eine Vertrauensstellung handelt, die der Arbeitnehmer durch bewusst unrichtige Angaben über seine Vertrauenswürdigkeit erschlichen hat (RGSt 73, 268). - BDH, 06.06.1956 - II D 84/55
Wortgleiche Übernahme des Berichtes eines Untersuchungsführers i.R.e. …
- BGH, 21.10.1952 - 2 StR 722/51
Rechtsmittel
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