Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 14.10.1999 - 3 D 64/97.AK |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlängerung der einmonatigen Klagefrist wegen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung; Fortlaufende Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung; Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung; Rassistische und antisemitische Ausrichtung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 499
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94
Verbot der Wiking-Jugend bestätigt
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 13.05.1986 - 1 A 12.82
Volkssozialistische Bewegung Deutschlands - Partei der Arbeit - Vereinsverbot - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1995 - 10 A 11400/95
Örtlich unzuständiges Verwaltungsgericht; Einhaltung der Klagefrist ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 08.04.1997 - 6 UE 4494/96
Einhaltung der Klagefrist trotz beim unzuständigen Gericht erhobener Klage?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Brandenburg, 07.10.2003 - 2 B 332/02
Vorläufiger Rechtsschutz, Beitragsbescheid, Beschwerde des Antragsgegners gegen …
Insoweit kommt es für die Frage, ob mit der in der Belehrung gewählten Bezeichnung die Stelle, bei der der Rechtsbehelf einzulegen ist (…vgl. Meissner a.a.O., Rn. 25), richtig bezeichnet ist, nicht in jedem Fall auf die formal richtige Bezeichnung an, sondern darauf, ob die Bezeichnung gewährleistet, dass der Rechtsbehelf dort eingelegt wird, wo er einzulegen ist (zu eng daher Urteil des 3. Senats des erkennenden Gerichts vom 14. Oktober 1999 - 3 D 64/97.AK - NVwZ-RR 2000, 499). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 1 A 3.05
Vereinsverbot gegen Kameradschaft Tor bestätigt
Wenn eine Vereinigung sich zur NSDAP und zu deren maßgeblichen Funktionsträgern bekennt und die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre propagiert und eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt, richtet sie sich gegen die elementaren Verfassungsgrundsätze und erfüllt damit den Verbotstatbestand (…so insgesamt st. Rspr. des BVerwG, etwa Urteil vom 13. April 1999, a.a.O., Rn. 22;… Gerichtsbescheid vom 6. August 1997 - 1 A 13.92 -, juris Rn. 31 [Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 28]; ebenso OVG Brandenburg, Urteil vom 14. Oktober 1999 - 3 D 64/97.AK -, NVwZ-RR 2000, 499 jeweils m.w.N.).
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