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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.05.2014 - 3 E 11/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15809
OVG Sachsen, 16.05.2014 - 3 E 11/14 (https://dejure.org/2014,15809)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.05.2014 - 3 E 11/14 (https://dejure.org/2014,15809)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - 3 E 11/14 (https://dejure.org/2014,15809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 52 Abs. 1, § 52 Abs. 2; StVO § 6 Abs. 1 Nr. 14, § 45 Abs. 1b Nr. 2a
    Streitwertbestimmung für Parkerleichterung für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel

  • verkehrslexikon.de

    Zur Streitwertbestimmung für Parkerleichterung für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 08.10.2012 - 3 A 431/11

    Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs 1 S 1 Nr 4a und Bewohnerparkvorrechte nach § 45 …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 3 E 11/14
    Rn. 3 Regelmäßig wird sich nämlich in diesen Fällen das Interesse des Klägers an der zeitlich befristeten Gewährung der Parkerleichterung anhand der im Geltungszeitraum ersparten Parkplatzmiete, maximal anhand des zwölffachen Betrags der Monatsmiete, bestimmen lassen, wenn eine solche durch den Kläger konkret benannt wird oder dem Senat bekannt ist (so bereits ohne Begründung SächsOVG, Beschl. v. 8. Oktober 2012 - 3 A 431/11 -, juris im Anschluss an VG Leipzig, Beschl. v. 30. März 2011 - 1 K 752/09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2011 - 8 E 23/11

    Gewährung von Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen durch Erteilung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 3 E 11/14
    Hat der Kläger, wie hier, keine konkreten Angaben zu monatlichen Mietgebühren gemacht und bestehen auch keine anderweitigen Anhaltspunkte zur konkreteren Bestimmung des klägerischen Interesses, hält es der Senat alternativ für zulässig und angemessen, den Wert der wirtschaftlichen und sonstigen Vorteile, die der Kläger durch die Gewährung erlangen würde, unter Berücksichtigung durchschnittlicher Mietaufwendungen auf 500, 00 EUR zu pauschalieren (vgl. ebenso OVG NW, Beschl. v. 18. Januar 2011 - 8 E 23/11 -, juris für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 4 L 23.13

    Streitwert; Konkurrentenstreit um Beförderungsstelle im Eilverfahren; Sicherung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 3 E 11/14
    Die Auffangregelung des § 52 Abs. 2 GKG darf folglich erst dann herangezogen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Bestimmung des Streitwerts ausgeschöpft worden sind und sich ergibt, dass für ein bezifferbares Interesse des Klägers keinerlei Anhaltspunkte bestehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. September 2013 - OVG 4 L 23.13 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 13.07.2009 - 2 E 43/09

    Vertretungszwang; Erinnerung; Kostenansatz; Kostenrechnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 3 E 11/14
    Sie ist zulässig, insbesondere unterliegt sie nicht dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 VwGO (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2009 - 2 E 43/09 - juris, Rn. 8 ff.), und begründet.
  • VG Gießen, 13.11.2024 - 6 K 2830/24

    Bewohnerparkausweis auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge

    Da keine bezifferte Geldleistung geltend gemacht wurde und für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte vorliegen, wird nach § 52 Abs. 2 GKG der gesetzlich vorgeschriebene Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 Euro angesetzt (vgl. so auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2021, Az. 1 L 41/20, NVwZ-RR 2021, 511; außerdem im Hinblick auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO: Bay. VGH…, Beschluss vom 31. Juli 2023, Az. 11 CE 23.744, BeckRS 2023, 20754, Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 2017, Az. 5 S 506/17, BeckRS 2017, 106040;… Hühnermann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Auflage 2024, § 46 StVO, Rn. 9; a. A. OVG Sachsen, Beschluss vom 16. Mai 2014, Az. 3 E 11/14, BeckRS 2014, 127432; außerdem im Hinblick auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO: OVG Sachsen, Beschluss vom 16. Oktober 2023, Az. 6 E 52/23, LKV 2023, 502; OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2011, Az. 8 E 23/11, NVwZ-RR 2011, 423).

    Es ist nicht ersichtlich, dass sich etwaige ersparte Parkgebühren und sonstige Aufwendungen beziffern ließen - selbst im Rahmen einer Pauschalierung (so aber: OVG Sachsen, Beschluss vom 16. Mai 2014, Az. 3 E 11/14, BeckRS 2014, 127432).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2021 - 1 L 41.20

    Streitwert für eine Klage auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises

    Die mit dem Parkvorrecht verbundene erleichterte, potentiell erfolgreichere Parkmöglichkeit kann nicht mit einer im Gültigkeitszeitraum ersparten Miete für einen dauerhaft gesicherten Stellplatz gleichgesetzt werden (entgegen OVG Bautzen, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 3 E 11/14 - juris).

    Rn. 4 Entgegen der Beschwerde, kann der wirtschaftliche Wert des Klagebegehrens nicht mit der Höhe einer während des Geltungszeitraums ersparten Parkplatzmiete angesetzt werden (so aber z.B. OVG Bautzen, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 3 E 11/14 - juris Rn. 3).

  • OVG Sachsen, 07.02.2022 - 6 E 84/21

    Erteilung eines Bewohnerparkausweises; Streitwert (Festhaltung an Sächs. OVG, …

    Rn. 2 Die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts entspricht der (älteren) Streitwertpraxis des vormals für das Verkehrsrecht zuständigen 3. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16. Mai 2014 - 3 E 11/14 -, juris Rn. 2 f.;… anders ohne Begründung Beschl. v. 28. Februar 2018 - 3 B 1/18 -, juris Rn. 17), der der beschließende Senat folgt.

    Der Betrag orientiert sich an dem Mietzins, den ein durchschnittlicher Bewohner maximal für die Jahresmiete eines Stellplatzes aufzuwenden bereit wäre, und gilt neben diesem wirtschaftlichen Vorteil auch die sonstigen Vorteile ab, die der Antragsteller durch die Gewährung des Bewohnerparkausweises erlangen würde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2014 a. a. O. Rn. 3;… OVG NRW, Beschl. v. 26. Juni 2020 a. a. O. Rn. 6;… v. 18. Januar 2011 - 8 E 23/11 -, juris Rn. 11).

  • SG Chemnitz, 28.12.2016 - S 16 SB 432/16

    Erteilung einer Sonderparkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter …

    Auch das OVG Bautzen geht davon aus, dass für die Frage der Erteilung von straßenverkehrsrechtlichen Sonderparkerlaubnissen der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vergl. z. B.: 3 A 431/11, 3 E 11/14).
  • OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 E 52/23

    Streitwert; Parkerleichterung; Ausnahmegenehmigung, ; Schwerbehinderte

    2 Die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts entspricht der (älteren) Streitwertpraxis des vormals für das Verkehrsrecht zuständigen 3. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16. Mai 2014 - 3 E 11/14 -, juris Rn. 2 f.;… anders ohne Begründung Beschl. v. 28. Februar 2018 - 3 B 1/18 -, juris Rn. 17), der der beschließende Senat folgt.
  • SG Chemnitz, 15.04.2015 - S 16 SB 161/15

    Feststellung des Vorliegens der gesundheitlichen Voraussetzungen für eine …

    Auch das OVG Bautzen geht davon aus, dass für die Frage der Erteilung von straßenverkehrsrechtlichen Sonderparkerlaubnissen der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vergl. z. B.: 3 A 431/11, 3 E 11/14).
  • SG Chemnitz, 26.08.2015 - S 16 SB 458/15
    Auch das OVG Bautzen geht davon aus, dass für die Frage der Erteilung von straßenverkehrsrechtlichen Sonderparkerlaubnissen der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vergl. z. B.: 3 A 431/11, 3 E 11/14).
  • SG Chemnitz, 15.12.2015 - S 16 SB 613/15

    Zuständigkeit für Streitigkeiten auf Ausstellung einer Sonderparkerlaubnis "aG …

    Auch das OVG Bautzen geht davon aus, dass für die Frage der Erteilung von straßenverkehrsrechtlichen Sonderparkerlaubnissen der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vergl. z. B.: 3 A 431/11, 3 E 11/14).
  • SG Chemnitz, 14.07.2020 - 16 SB 184/20
    Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat ebenfalls den Verwaltungsrechtsweg (vergl. z. B.: 3 A 431/11, 3 E 11/14) für gegeben erachtet.
  • SG Chemnitz, 14.07.2020 - S 16 SB 184/20
    Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat ebenfalls den Verwaltungsrechtsweg (vergl. z. B.: 3 A 431/11, 3 E 11/14) für gegeben erachtet.
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