Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 31.10.2007 - 3 E 1357/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1617a Abs 2 BGB, § 1618 S 4 BGB, § 3 Abs 1 NamÄndG AUT
Einzelfall eines Kindes aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, bei dem eine Änderung des Familiennamens nicht erforderlich ist. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einzelfall eines Kindes aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, bei dem eine Änderung des Familiennamens nicht erforderlich ist.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01
Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 31.10.2007 - 3 E 1357/06
Ein die Namensänderung rechtfertigender wichtiger Grund im Sinne des § 3 Abs. 1 NÄG ist dann gegeben, wenn die Abwägung aller für und gegen die Namensänderung streitenden Umstände ein Übergewicht der für die Änderung sprechenden Interessen ergibt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2002 - BVerwGE 116, 28 (34/35) m.w.N.).In Fällen sogenannter "Scheidungshalbwaisen", in denen der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung von dem anderen Elternteil anstelle des Ehenamens seinen vor der Ehe geführten Familiennamen wieder annimmt und nun die Angleichung des Familiennamens des Kindes, welches als Geburtsnamen den Ehenamen erhalten hat, erstrebt, setzt dies voraus, dass die Namensänderung für das Wohl des Kindes nicht nur förderlich, sondern erforderlich ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2002, a.a.O.).
Kinder können nicht völlig konfliktfrei ins Leben treten; im gewissen Umfang müssen sie mit den mit einer Scheidung - bzw. Trennung - ihrer Eltern verbundenen Problemen - so auch mit einer etwaigen Namensverschiedenheit - zu leben lernen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2002 - a.a.O. Seite 41; BGH, Beschluss vom 24.10.2001 - NJW 2002, 300 (301)).
Denn auch die Kontinuität der Namensführung ist ein wichtiger Kindesbelang (BGH…, Beschluss vom 24.10.2001 - a.a.O.), gerade in der Aufrechterhaltung der Beziehung des Kindes zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, dessen Belange durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts - KindRG - (BGBl. I Seite 2942) stärker berücksichtigt und dessen Bindungen an das Kind unterstrichen werden sollten, indem unter anderem mit der Einführung des Erforderlichkeitsmaßstabes in § 1618 Satz 4 BGB der möglichen Absicht des sorgeberechtigten Elternteils begegnet werden sollte, das Kind namensrechtlich von dem anderen Elternteil zu trennen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2002 - a.a.O. Seite 38 m.w.N.).
- BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99
Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 31.10.2007 - 3 E 1357/06
Kinder können nicht völlig konfliktfrei ins Leben treten; im gewissen Umfang müssen sie mit den mit einer Scheidung - bzw. Trennung - ihrer Eltern verbundenen Problemen - so auch mit einer etwaigen Namensverschiedenheit - zu leben lernen (Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 20.02.2002 - a.a.O. Seite 41; BGH, Beschluss vom 24.10.2001 - NJW 2002, 300 (301)). - BGH, 09.01.2002 - XII ZB 166/99
Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 31.10.2007 - 3 E 1357/06
Rn. 21 Die Erforderlichkeit einer Namensänderung vermögen sie nicht zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.01.2002 - FamRZ 2002, 1330 (1331)). - OVG Brandenburg, 20.11.2003 - 4 A 277/02
Namensrecht, Berufung, Isolierte Anfechtungsklage gegen einen …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 31.10.2007 - 3 E 1357/06
Zu berücksichtigen sind dabei das schutzwürdige Interesse desjenigen, der die Namensänderung begehrt, die Belange der Allgemeinheit, die vor allem in der sozialen Ordnungsfunktion des Namens und in dem sicherheitspolitischen Interesse an der Beibehaltung des Namens zum Ausdruck kommen, sowie die Interessen Dritter (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.09.1985 - Buchholz 402.10, § 3 NÄG Nr. 53; OVG Brandenburg, Urteil vom 20.11.2003 - FamRZ 2004, 1399 (1401)).
- VG Berlin, 28.01.2016 - 3 K 361.15
Änderung des Familiennamens
Für diese Konstellation hat der Gesetzgeber durch § 1618 Satz 4 BGB eine Leitentscheidung für den Fall getroffen, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil einer Namensänderung nicht zustimmt, in dem er die Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils davon abhängig gemacht hat, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes nicht nur förderlich, sondern erforderlich ist (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 3 E 1357/06 -, abrufbar bei juris, Rn. 17 ff. m. w. N.). - VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184
Namensänderung; nichteheliches Kind; Familienname des nicht sorgeberechtigten …
Dementsprechend hat sich für die Fälle des § 1617a Abs. 2 BGB keine kontroverse, sondern eine einheitlich den Maßstab der Erforderlichkeit der Namensänderung zugrunde legende Rechtsprechung herausgebildet (OVG Bremen vom 6.4.2005 Az. 1 A 29/05, VG Oldenburg vom 13.12.2005 Az. 12 A 1047/05, VG Ansbach vom 6.12.2006 Az. AN 15 K 06.02984, VG Frankfurt vom 31.10.2007 Az. 3 E 1357/06 - alle in juris). - VG Sigmaringen, 02.05.2025 - 5 K 3290/22
Wichtiger Grund für öffentlich-rechtliche Namensänderung; Namenskontinuität; …
Für die Annahme einer Namensänderung, die für das Wohl des Kindes erforderlich ist, müssen aber schwerwiegende Nachteile zu gewärtigen sein oder die Namensänderung für das Kind solche erheblichen Vorteile mit sich bringen, dass verständigerweise die Aufrechterhaltung des Namensbandes zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht zumutbar erscheint (vgl. zu alledem insgesamt BVerwG…, Urteil vom 20.02.2002 - 6 C 18.01 -, a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 06.04.2005 - 1 A 29/05 -, BeckRS 2008, 26213; VG Regensburg, Urteil vom 15.04.2010 - RO 2 K 09.02164 -, juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2007 - 3 E 1357/06 -, BeckRS 2007, 28289). - VG Köln, 29.01.2009 - 13 K 893/08
Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Änderung des Nachnamens nach § 3 Abs. 1 …
Rn. 33 Vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen, Beschluss vom 6. April 2005 - 1 A 29/05 -, juris Rn. 7; Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 30. Juni 2000 - VG 3 A 626.98 -, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) 2001, 571; VG Oldenburg, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 12 A 1047/05 -, juris; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 3 E 1357/06 -, juris Rn. 17; VG Ansbach, Urteil vom 22. Oktober 2008 - AN 15 K 08.00545 -, juris Rn. 34.
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