Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 14.02.2023 - 3 E 2/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO
Untätigkeitsklage; Aussetzung des Verfahrens - Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung der Angemessenheit der Bearbeitungsfrist im Einzelfall nach objektiven Gesichtspunkten i.R.e. Einbürgerungsantrags; Begründung der Bearbeitungsdauer mit einer Arbeitsüberlastung der Behörde
- rechtsportal.de
Beurteilung der Angemessenheit der Bearbeitungsfrist im Einzelfall nach objektiven Gesichtspunkten i.R.e. Einbürgerungsantrags; Begründung der Bearbeitungsdauer mit einer Arbeitsüberlastung der Behörde
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Untätigkeit bei Einbürgerungen durch die Behörden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beurteilung der Angemessenheit der Bearbeitungsfrist im Einzelfall nach objektiven Gesichtspunkten i.R.e. Einbürgerungsantrags; Begründung der Bearbeitungsdauer mit einer Arbeitsüberlastung der Behörde
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 16.01.2023 - 3 K 1593/22
- OVG Sachsen, 14.02.2023 - 3 E 2/23
Papierfundstellen
- NJW 2023, 1900
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16
Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen schutzwürdigen Vertrauens in eine stRspr - …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2023 - 3 E 2/23
Soweit die Bearbeitungsdauer mit einer Arbeitsüberlastung der Behörde begründet wird, dürfte in der Rechtsprechung (BVerfG, Beschl. v. 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u. a. -, juris Rn. 9 m. w. N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 1. September 1989 - Bs I 44/89 -, NJW 1990, 1379 [1380];… OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 27. Juli 2017 - OVG 3 M 92/17 -, juris Rn. 7) und im Schrifttum (…Funke-Kaiser, a. a. O. Rn. 15;… Peters, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 64. Ed., Stand: 1. Januar 2023, § 75 Rn. 13;… Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 75 Rn. 52; Leisner, VerwArch 91 [2000], S. 227, 257 die sich gegen eine generelle Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen ausspricht) anerkannt sein, dass eine solche nur dann eine längere Zeitdauer für die Bearbeitung rechtfertigen kann, wenn es sich um eine vorübergehende Erscheinung handelt, auf die nicht (zeitnah) durch organisatorische Maßnahmen reagiert werden kann. - BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71
Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 3 M 92.17
Prozesskostenhilfe; Entscheidungsreife; Verpflichtungsklage; Vorverfahren; Frist …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2023 - 3 E 2/23
Soweit die Bearbeitungsdauer mit einer Arbeitsüberlastung der Behörde begründet wird, dürfte in der Rechtsprechung (…BVerfG, Beschl. v. 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u. a. -, juris Rn. 9 m. w. N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 1. September 1989 - Bs I 44/89 -, NJW 1990, 1379 [1380]; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 27. Juli 2017 - OVG 3 M 92/17 -, juris Rn. 7) und im Schrifttum (…Funke-Kaiser, a. a. O. Rn. 15;… Peters, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 64. Ed., Stand: 1. Januar 2023, § 75 Rn. 13;… Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 75 Rn. 52; Leisner, VerwArch 91 [2000], S. 227, 257 die sich gegen eine generelle Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen ausspricht) anerkannt sein, dass eine solche nur dann eine längere Zeitdauer für die Bearbeitung rechtfertigen kann, wenn es sich um eine vorübergehende Erscheinung handelt, auf die nicht (zeitnah) durch organisatorische Maßnahmen reagiert werden kann. - OVG Hamburg, 01.09.1989 - Bs I 44/89
Arbeitsüberlastung der Widerspruchsbehörde als "zureichender Grund" i.S.v. § 75 …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2023 - 3 E 2/23
Soweit die Bearbeitungsdauer mit einer Arbeitsüberlastung der Behörde begründet wird, dürfte in der Rechtsprechung (…BVerfG, Beschl. v. 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u. a. -, juris Rn. 9 m. w. N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 1. September 1989 - Bs I 44/89 -, NJW 1990, 1379 [1380];… OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 27. Juli 2017 - OVG 3 M 92/17 -, juris Rn. 7) und im Schrifttum (…Funke-Kaiser, a. a. O. Rn. 15;… Peters, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 64. Ed., Stand: 1. Januar 2023, § 75 Rn. 13;… Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 75 Rn. 52; Leisner, VerwArch 91 [2000], S. 227, 257 die sich gegen eine generelle Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen ausspricht) anerkannt sein, dass eine solche nur dann eine längere Zeitdauer für die Bearbeitung rechtfertigen kann, wenn es sich um eine vorübergehende Erscheinung handelt, auf die nicht (zeitnah) durch organisatorische Maßnahmen reagiert werden kann.
- VGH Hessen, 20.08.2024 - 3 B 1062/24
Beschwerde gegen die Aussetzung einer Untätigkeitsklage in einem …
Welche Bearbeitungsfrist im Einzelfall angemessen ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen (OVG Bautzen, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris Rn. 9).Dabei ist die Behörde für die tatsächlichen Umstände, die einen zureichenden Grund i. S. d. § 75 VwGO begründen können sollen, darlegungsbelastet (OVG Bautzen, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris Rn. 9).
Soweit die Bearbeitungsdauer mit einer Arbeitsüberlastung der Behörde begründet wird, ist in der Rechtsprechung (BVerfG…, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u. a. -, juris Rn. 9 m. w. N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris Rn. 9; OVG Saarbrücken…, Beschluss vom 2. November 2023 - 2 E 123/23 -, juris Rn. 14) anerkannt, dass eine solche nur dann eine längere Zeitdauer für die Bearbeitung rechtfertigen kann, wenn es sich um eine vorübergehende Erscheinung handelt, auf die nicht (zeitnah) durch organisatorische Maßnahmen reagiert werden kann.
Ist eine Behörde generell überlastet oder steigert sich die Arbeitsbelastung kontinuierlich, ohne dass darauf reagiert wird, begründet dies keinen zureichenden Grund (OVG Bautzen, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris Rn. 9).
- OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
Aussetzung des Verfahrens gemäß § 75 Satz 3 VwGO
Wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 14.2.2023 - 3 E 2/23 - festgestellt habe, sei durchaus absehbar gewesen, dass die seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereisten Personen nach Ablauf von sechs Jahren die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen und angesichts der sinkenden Voraussetzungen für die Einbürgerung Anträge in erheblichem Umfang stellen würden.Soweit der Kläger auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.2.2023 - 3 E 2/23 - abstelle, wonach absehbar gewesen sei, dass die seit 2015 in Deutschland eingereisten Personen nach Ablauf von sechs Jahren zumindest die zeitlichen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und in den Folgejahren angesichts der weiter sinkenden Einbürgerungsvoraussetzungen in erheblichem Umfang Einbürgerungsanträge stellen würden, könne dies nicht überzeugen.
Rn. 19 Der Hinweis des Klägers auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.2.2023 - 3 E 2/23 - führt zu keiner anderen Bewertung.
- VG Weimar, 11.06.2024 - 1 K 135/24
Untätigkeitsklage; erhöhte Arbeitsbelastung kein zureichender Grund bei …
Dabei ist die Behörde für die tatsächlichen Umstände, die einen zureichenden Grund i. S. d. § 75 VwGO begründen können sollen, darlegungsbelastet (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris, Rn. 9).Ist eine Behörde generell überlastet, liegt mithin eine Überlastung von längerer Dauer vor oder steigert sich die Arbeitsbelastung kontinuierlich, ohne dass darauf reagiert wird, begründet dies keinen zureichenden Grund (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes…, Beschluss vom 2. November 2023 - 2 E 123/23 -, juris, Rn. 15.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris, Rn. 9).
Denn es entspricht der gesetzgeberischen Wertvorstellung des § 75 Satz 2 VwGO, dass regelmäßig innerhalb der dort genannten drei Monate die Entscheidungsreife für den Antrag herbeigeführt wird, also weitere benötige Unterlagen angefordert, etwaig erforderliche Anhörungen durchgeführt werden und die für die Antragsbearbeitung erforderliche Mitwirkung anderer Behörden abgeschlossen wird (so auch: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris, Rn. 12).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2025 - 19 E 359/25
Einbürgerung Antrag; Formblatt; persönliche Vorsprache; Untätigkeit; zureichender …
Rn. 13 Vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 - juris Rn. 9; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 75 Rn. 9. - OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2026 - 4 O 16/25
Keine zureichenden Gründe für die Aussetzung eines Verfahrens im …
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein "zureichender Grund" vorliegt, sind neben den vielfältigen Umständen, die eine verzögerte behördliche Entscheidung dem Grunde nach zu rechtfertigen geeignet sind, auch eine etwaige besondere Dringlichkeit einer Angelegenheit für den Kläger zu berücksichtigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11. Juli 2018 - 1 C 18.17 -, juris Rn. 16; OVG Bautzen, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris Rn. 9; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 5. Dezember 2024 - 2 E 130/24 -, juris Rn. 18; VGH Mannheim…, Beschluss vom 4. August 2025 - 11 S 1181/25 -, juris Rn. 15).Dabei ist die Behörde für die tatsächlichen Umstände, die einen zureichenden Grund i. S. d. § 75 VwGO begründen können sollen, darlegungsbelastet (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris Rn. 9; VGH Mannheim…, Beschluss vom 4. August 2025 - 11 S 1181/25 -, juris Rn. 15).
Dem ist mit organisatorischen Maßnahmen bzw. gegebenenfalls mit Ersatz für ausgefallenes Personal oder zusätzlichem Personal zu begegnen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris Rn. 9; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 5. Dezember 2024 - 2 E 130/24 -, juris Rn. 18;… Brenner, in: NK-VwGO, 6. Aufl. 2025, VwGO § 75 Rn. 52;… Buchheister, in: Wysk, VwGO, 4. Aufl. 2025, § 75 Rn. 6;… Peters, in: BeckOK VwGO, 74. Ed. 01.04.2025, § 75 Rn. 13;… Porsch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 47. EL Februar 2025, § 75 Rn. 8b;… Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 75 Rn. 9).
Die von der Beklagten benötigte Bearbeitungsdauer hat sich aber, gerade unter Beachtung der Bedeutung einer etwaigen Einbürgerung, so weit von der in § 75 Satz 2 VwGO enthaltenen gesetzgeberischen Wertvorstellung entfernt, dass es nicht mehr angemessen erscheint, ihn nunmehr noch bis zum 12. Juni 2026 auf eine Entscheidung der Beklagten warten zu lassen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris Rn. 12).
- VG Düsseldorf, 14.05.2024 - 7 K 1170/24 Rn. 7 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2018 - 1 C 18.17 -, juris Rn. 16; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2. November 2023 - 2 E 123/23 -, juris Rn. 14; Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris Rn. 9.
Rn. 11 BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 -, juris Rn. 9 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2017 - OVG 3 M 92.17 -, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris Rn. 9.
Rn. 15 Vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris Rn. 9; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2. November 2023 - 2 E 123/23 -, juris Rn. 16; Porsch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 44. EL März 2023, § 75 VwGO Rn. 8.
Rn. 17 Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 3 E 2/23 -, juris Rn. 9 m.w.N.
- OVG Saarland, 21.05.2025 - 2 E 16/25
Beschwerde gegen den Beschluss über die Aussetzung eines …
Wie unter anderem das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14.2.2023 - 3 E 2/23 - ausgeführt habe, sei es absehbar gewesen, dass die seit dem Jahr 2015 in die Bundesrepublik eingereisten Personen nach Ablauf von sechs Jahren (§ 10 Abs. 3 Satz 2 StAG) zumindest die zeitlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen würden und auch in den Folgejahren angesichts der weiter sinkenden Voraussetzungen für eine Einbürgerung (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 1 und § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG) Anträge in erheblichen Umfang stellen würden.Rn. 22 Der Hinweis der Kläger auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.2.2023 - 3 E 2/23 - führt zu keiner anderen Bewertung.
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.2023 - 11 S 1036/23
Aussetzung des Verfahrens bei Untätigkeitsklage; Erlass eines ablehnenden …
Ob ein zureichender Grund besteht, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen (SächsOVG, Beschluss vom 14.02.2023 - 3 E 2/23 - juris Rn. 9). - OVG Saarland, 05.12.2024 - 2 E 130/24
Aussetzung eines Untätigkeitsklageverfahrens in einem Einbürgerungsverfahren
Wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14.2.2023 - 3 E 2/23 - festgestellt habe, sei es durchaus absehbar gewesen, dass die seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereisten Personen nach Ablauf von sechs Jahren die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen und angesichts der sinkenden Voraussetzungen für die Einbürgerung Anträge in erheblichem Umfang stellen würden.Rn. 22 Der Hinweis des Klägers auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.2.2023 - 3 E 2/23 - führt zu keiner anderen Bewertung.
- OVG Saarland, 21.05.2025 - 2 E 37/25
Aussetzung eines Untätigkeitsklageverfahrens in einem Einbürgerungsverfahren …
Wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14.2.2023 - 3 E 2/23 - festgestellt habe, sei es durchaus absehbar gewesen, dass die seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereisten Personen nach Ablauf von sechs Jahren die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen und angesichts der sinkenden Voraussetzungen für die Einbürgerung Anträge in erheblichem Umfang stellen würden.Rn. 26 Der Hinweis der Kläger auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.2.2023 - 3 E 2/23 - führt zu keiner anderen Bewertung.
- OVG Saarland, 05.12.2024 - 2 E 131/24
Aussetzung eines Untätigkeitsklageverfahrens in einem Einbürgerungsverfahren
- OVG Saarland, 25.02.2026 - 2 E 196/25
Aussetzung eines Untätigkeitklageverfahrens (Gegenstand: Einbürgerung)
- OVG Saarland, 11.02.2026 - 2 E 181/25
Aussetzung eines Untätigkeitsklageverfahrens in einem Einbürgerungsverfahren; …
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2024 - 11 S 1117/24
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Rücknahme einer auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2025 - 19 E 310/25
Untätigkeitsklage; Zureichender Grund; Überlastung; Dauerzustand
- VG Gera, 08.06.2026 - 6 K 2298/25
- VG Köln, 21.11.2025 - 18 K 3217/22
- VG Köln, 21.11.2025 - 18 K 3207/22
- OVG Sachsen, 16.03.2026 - 3 B 237/25
Untätigkeitsklage; Einbürgungsantrag; Aufhebung einer Aussetzungsentscheidung; …
- VG Schleswig, 02.09.2025 - 9 A 173/24
Verfahrensaussetzung bei Untätigkeitsklage zur Einbürgerung
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