Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 74 Abs 1 Nr 18 GG, § 4 Abs 3 S 1 BBodSchG, § 12 Abs 1 Nr 5 Abf/AltLastG HE
Auslegung und Regelungsbereich des Bundesbodenschutzgesetzes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung und Regelungsbereich des Bundesbodenschutzgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- VG Frankfurt/Main, 23.07.1999 - 14 G 212/99
Zur Sanierungsverantwortlichkeit nach dem BBodSchG; hier: zur …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98
Zur Verfassungskonformität des Bundes-Bodenschutzgesetzes (wie Beschluss der Kammer vom 23.07.1999 - 14 G 212/99 - NVwZ 2000, 107) .Rn. 26 Zur Ergänzung des weiteren Sach- und Streitstandes im übrigen wird auf den Inhalt der Akte des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens 14 G 212/99(V), der vorgelegten Behördenvorgänge (3 Aktenordner und 1 Hefter) sowie die von der Klägerseite vorgelegten Unterlagen (2 Ordner und 1 Hefter) Bezug genommen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
Rn. 29 Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hat die Kammer in dem das Verfahren über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes betreffenden Beschluss vom 23.07.1999 (14 G 212/99(V)) folgendes ausgeführt (Seite 8 des amtlichen Umdrucks):.
Die Kammer hat dazu in dem das Begehren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes betreffenden Beschluss vom 23.07.1999 (14 G 212/99(V), insoweit abgedruckt in NVwZ 2000, 107 ff folgendes ausgeführt (S. 9 bis S. 18 des amtlichen Umdrucks):.
- VGH Hessen, 19.10.1992 - 14 TH 1154/92
Altlast: Befreiung des Grundeigentümers von der Sanierungsverantwortlichkeit; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98
Dies geschah im übrigen noch vor dem Zeitpunkt, der nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (Beschluss vom 19.10.1992 - 14 TH 1154/92 - NJW 93, 611) den Beginn des Schutzes eines hinsichtlich von Verunreinigungen redlichen Grundstückserwerbers kennzeichnet. - BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98
Rn. 46 Soweit es den inzwischen ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2000 (1 BvR 242/91 u. a., NJW 2000, 2573) betrifft, der sich zu den aus Art. 14 Abs. 1 GG folgenden Grenzen der Zustandshaftung des Eigentümers für die Grundstücksanierung bei Altlasten verhält, ist lediglich folgendes zu ergänzen bzw. zu vertiefen: Es leiten sich aus dieser Entscheidung hinsichtlich der Inanspruchnahme durch den Bescheid vom 15.04.1998 zu Gunsten der Klägerseite keine - die Rechtswidrigkeit der Heranziehung als Sanierungsverantwortlicher herbeiführenden Überlegungen ab.
- BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91
Mietpreisbindung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98
die aus verfassungsrechtlichen Gründen dann teilweise als geboten angesehene Begrenzung der Zustandsverantwortlichkeit, wenn andernfalls die von Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG unbeschränkbar garantierte Privatnützigkeit des Eigentumsobjekts mit Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums nicht erreicht werden könne (vgl. z. B. Schönfeld in Oerder/Numberger/Schönfeld, Bundes-Bodenschutzgesetz, 1999, § 24 Randnr. 8 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 22.11.1994, NJW 95, 511 f), müsste jedenfalls im Rahmen des Gesetzesvollzugs auf der Sekundärebene bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Heranziehung zwar Berücksichtigung finden. - BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80
Inanspruchnahme eines Störers - Durchführung notwendiger Sicherungsmaßnahmen - …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98
Denn wirtschaftliches Unvermögen in Form von Zahlungsunfähigkeit ist nicht geeignet, von einer Ordnungspflichtigkeit - wie sie hier im Rahmen des Bodenschutzes besteht - zu befreien, zumal es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.1994 - 14 TH 1406/94 - UPR 95, 198 f; BVerwG, Beschluss vom 22.12.1980 - 4 B 193.80 - Buchholz 445.5 § 28 WaStrG Nr. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.1996 - 10 S 413/96 - VBlBW 97, 110). - VGH Hessen, 24.08.1994 - 14 TH 1406/94
Keine Berücksichtigung zivilrechtlicher Haftungsnormen bei der Störerauswahl, …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98
Denn wirtschaftliches Unvermögen in Form von Zahlungsunfähigkeit ist nicht geeignet, von einer Ordnungspflichtigkeit - wie sie hier im Rahmen des Bodenschutzes besteht - zu befreien, zumal es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.1994 - 14 TH 1406/94 - UPR 95, 198 f; BVerwG, Beschluss vom 22.12.1980 - 4 B 193.80 - Buchholz 445.5 § 28 WaStrG Nr. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.1996 - 10 S 413/96 - VBlBW 97, 110). - VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 10 S 413/96
Inanspruchnahme des Verursachers von Altlasten
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98
Denn wirtschaftliches Unvermögen in Form von Zahlungsunfähigkeit ist nicht geeignet, von einer Ordnungspflichtigkeit - wie sie hier im Rahmen des Bodenschutzes besteht - zu befreien, zumal es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.1994 - 14 TH 1406/94 - UPR 95, 198 f; BVerwG, Beschluss vom 22.12.1980 - 4 B 193.80 - Buchholz 445.5 § 28 WaStrG Nr. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.1996 - 10 S 413/96 - VBlBW 97, 110). - BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98
Es ist vielmehr so, dass die Ordnungsgewalt ein Annex des Sachbereichs ist, auf dem sie tätig wird, so dass die Zuständigkeit der Gesetzgebung in einem Sachbereich auch die Regelung der Ordnungsgewalt (Polizeigewalt) in diesem Sachgebiet umfasst (so BVerfG, Rechtsgutachten vom 16.06.1954, BVerfGE 3, 407 ff, 433; Beschluss vom 29.04.1958, BVerfGE 8, 143 ff, 149 ff; ebenso BVerwG, Urteil vom 12.01.1990, BVerwGE 84, 247 ff, 250; ferner Czybulka, UPR 97, 15 ff, 7 f). - BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56
Beschußgesetz
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98
Es ist vielmehr so, dass die Ordnungsgewalt ein Annex des Sachbereichs ist, auf dem sie tätig wird, so dass die Zuständigkeit der Gesetzgebung in einem Sachbereich auch die Regelung der Ordnungsgewalt (Polizeigewalt) in diesem Sachgebiet umfasst (so BVerfG, Rechtsgutachten vom 16.06.1954, BVerfGE 3, 407 ff, 433; Beschluss vom 29.04.1958, BVerfGE 8, 143 ff, 149 ff; ebenso BVerwG, Urteil vom 12.01.1990, BVerwGE 84, 247 ff, 250; ferner Czybulka, UPR 97, 15 ff, 7 f). - BVerwG, 12.01.1990 - 7 C 88.88
Auf zum Zapfenstreich!
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98
Es ist vielmehr so, dass die Ordnungsgewalt ein Annex des Sachbereichs ist, auf dem sie tätig wird, so dass die Zuständigkeit der Gesetzgebung in einem Sachbereich auch die Regelung der Ordnungsgewalt (Polizeigewalt) in diesem Sachgebiet umfasst (so BVerfG, Rechtsgutachten vom 16.06.1954, BVerfGE 3, 407 ff, 433; Beschluss vom 29.04.1958, BVerfGE 8, 143 ff, 149 ff; ebenso BVerwG, Urteil vom 12.01.1990, BVerwGE 84, 247 ff, 250; ferner Czybulka, UPR 97, 15 ff, 7 f). - VGH Hessen, 31.08.1989 - 5 TH 1498/88
Maßnahmen gegen stillgelegte Abfallentsorgungsanlage
- VGH Hessen, 05.10.1989 - 3 TH 1774/89
Altlastsanierung: Heranziehung des Rechtsnachfolgers
- VGH Hessen, 30.03.1987 - 9 UE 114/86
Errichtung eines Beobachtungsbrunnens auf einer Abfalldeponie
- VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20
Sanierungsanordnung
Wirtschaftliches Unvermögen in Form von Zahlungsunfähigkeit ist als solches nicht geeignet, von einer Ordnungspflichtigkeit - wie hier - zu befreien, zumal es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.1980 - 4 B 193.80 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 04.10.2010 - RO 8 K 09.02073 -, juris; VG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2002 - 3 E 3447/98 -, juris). - VGH Bayern, 26.09.2023 - 24 B 22.167
Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung und betragsmäßig festgesetzte …
Wäre dies anders, wäre der dem Grundeigentümer zugeordnete und zumutbare Schaden ökonomisch gerade nicht mehr auf den Wert des untergegangenen Gegenstands bezogen; der Grundeigentümer wäre ohne sachlichen Grund gegenüber einem Mobilieneigentümer privilegiert (…im Ergebnis ebenso, aber mit anderer Begründung OVG RhPf, U.v. 12.7.2022 - 1 A 10363/21.OVG - juris Rn. 58; VG Frankfurt, U.v. 29.1.2002 - 3 E 3447/98 - juris Rn. 41; VG Frankfurt, B.v. 23.7.1999 - 14 G 212/99 - NVwZ 2000, 107/109;… implizit auch VG Gelsenkirchen, B.v. 26.9.2014 - 9 L 1048/14 - juris Rn. 87;… s.a. Tollmann, Die umweltrechtliche Zustandsverantwortlichkeit, 2007, S. 190 f.). - VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574
Bodenschutzrechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Detailuntersuchung auf …
Rn. 30 (a) Das vorgetragene wirtschaftliche Unvermögen der Beigeladenen entbindet diese nicht von der bodenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, da es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.1980 - 4 B 193/80; VG Frankfurt, U.v. 29.01.2002 - 3 E 3447/98; VGH Kassel, B.v. 24.08.1994 - 14 TH 1406/94), sondern in erster Linie die Durchsetzbarkeit einer bodenschutzrechtlichen Anordnung betrifft.Insoweit entspricht es regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, dass die Behörde sich an den Störer hält, der sich als wirtschaftlich am leistungsfähigsten darstellt, oder umgekehrt von der Inanspruchnahme eines wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Verhaltensstörers zu Lasten eines Zustandsstörers absieht (vgl. VG Bayreuth, B.v. 22.11.2004 - B 2 S 04.1004; VG Frankfurt, U.v. 29.01.2002 - 3 E 3447/98; VGH Kassel, B.v. 24.08.1994 - 14 TH 1406/94).
- VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.829
Detailuntersuchung; Duldungsanordnung; Störerauswahl; wirtschaftliches …
Wirtschaftliches Unvermögen entbindet grundsätzlich nicht von der Polizeipflichtigkeit und damit nicht von der bodenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, zumal es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (vgl. BVerwG vom 22.12.1980 Az. 4 B 193/80; VG Frankfurt vom 29.01.2002 Az. 3 E 3447/98; HessVGH vom 24.08.1994 Az. 14 TH 1406/94).Insoweit entspricht es regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, dass die Behörde sich an den Störer hält, der sich als wirtschaftlich am leistungsfähigsten darstellt, oder umgekehrt von der Inanspruchnahme eines wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Verhaltensstörers zu Lasten eines Zustandsstörers absieht (vgl. VG Bayreuth vom 22.11.2004 Az. B 2 S 04.1004; VG Frankfurt vom 29.01.2002 Az. 3 E 3447/98; HessVGH vom 24.08.1994 Az. 14 TH 1406/94).
- VG Regensburg, 04.10.2010 - RO 8 K 09.02073
Bodenschutzrechtliche Inanspruchnahme eines zahlungsunfähigen Zustandsstörers
Zwar ist es im Rahmen der Auswahl zwischen mehreren Störern unter dem Gesichtspunkt der Effektivität der Gefahrenabwehr ermessensfehlerfrei möglich, dass die Bodenschutzbehörde sich an den Störer hält, der sich als wirtschaftlich am leistungsfähigsten darstellt oder umgekehrt von der Inanspruchnahme eines wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Verhaltensstörers zu Lasten des Zustandsstörers absieht (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 22.11.2004, Az. B 2 S 04.1004; VG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2002, Az. 3 E 3447/98; Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.1994, Az. 14 TH 1406/94 - Juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".