Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 22.02.2000 - 3 E 698/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwertaddition bei Antragsmehrheit im Verfahren nach dem Ausländergesetz ; Begriff der wirtschaftlichen Identität des Streitgegenstandes im Verfahren nach dem Ausländergesetz; Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung im Verfahren nach dem Ausländergesetz
Verfahrensgang
- VG Dresden, 11.08.1999 - 12 K 348/99
- OVG Sachsen, 22.02.2000 - 3 E 698/99
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Sachsen, 06.06.2008 - 3 E 3/08
Verfahrensrecht, Streitwert, Aufenthaltserlaubnis, Nebenbestimmung, Auflage, …
In Verfahren nach dem Aufenthaltsgesetz, in denen - wie hier - mehrere Familienangehörige klagen, errechnet sich der Streitwert durch eine Zusammenrechnung der Werte der geltend gemachten Ansprüche, wenn diese nicht auf einen wirtschaftlich identischen Streitgegenstand gerichtet sind (vgl. Senatsbeschlüsse v. 13.12.2004 - 3 E 254/03 - und v. 22.2.2000 - 3 E 698/99). - VGH Bayern, 17.05.2000 - 10 C 00.939
Streitbestimmung bei Duldung und Abschiebungsandrohung ohne Familienrabatt
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht der Senat davon aus, dass die Festsetzung eines "Familienrabatts" bei mehreren Klägern im Ausländerrecht grundsätzlich nicht geboten ist (Beschluss des Senats v. 15.12.1999 Az. 10 C 99.3329; vgl. BVerwG v. 28.7.1993 InfAuslR 1993, 323; v. 17.10.1994 BVerwG 1 B 210.94; v. 23.4.1997 BVerwG 1 B 83.97 = InfAuslR 1997, 351 , insoweit nicht abgedruckt; siehe auch SächsOVG v. 22.2.2000 AuAS 2000, 90). - OVG Berlin, 05.02.2004 - 2 L 8.04
Festlegung des Verfahrenswertes bei Erledigung eines Verfahrens des einstweiligen …
Ein Abschlagsystem in Anlehnung an § 83 b Abs. 2 Satz 3 AsylVfG kommt wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1997, NVwZ-RR 1997, 739; Sächs. OVG, Beschluss vom 22. Februar 2000, AuAS 2000, 90; Bay. VGH, Beschluss vom 13. Juli 2001, BayVBl. 2001, 670;… Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. 2004, GKG Anh. I B § 13 Rdnr. 17; Richter, Die neuere Rechtsprechung des BVerwG zum Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, NVwZ 1999, 726, 733).
- OVG Sachsen, 13.06.2024 - 3 E 10/24
Streitwert bei Einbürgerung mehrerer Familienmitglieder
Ebenso wie es im Aufenthaltsrecht inzwischen der in der Rechtsprechung vorherrschenden Auffassung entspricht, dass keine Rechtsgemeinschaft im vorgenannten Sinn vorliegt, wenn eine Familie für mehrere ihrer Mitglieder Aufenthaltserlaubnisse begehrt, weil das Aufenthaltsrecht nach dem Aufenthaltsgesetz personen- und nicht familienbezogen ist, also jede Person für sich einen eigenen Aufenthaltstitel benötigt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. Februar 2000 - 3 E 698/99 -, BeckRS 2000, 30473555, …und Beschl. v. 6. Juni 2008 - 3 E 3/08 -, juris Rn. 4;… BayVGH, Beschl. v. 8. Februar 2019 - 10 C 17.1637 -, juris Rn. 7 m. w. N.;… NdsOVG, Beschl. v. 13. Mai 2009 - 2 O 34/09 -, juris Rn. 3), ist auch im Fall des von einer Familie für ihre Mitglieder verfolgten Begehrens auf Einbürgerung von einem Nichtbestehen einer Rechtsgemeinschaft auszugehen. - OVG Berlin, 05.08.2004 - 2 L 42.04
Visumserteilung bei nachzugswilligen Familienangehörigen; Streitwertberechnung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Sachsen, 05.12.2000 - 3 BS 34/00 Nach der Rechtsprechung des Senats beträgt der Streitwert in Verfahren wie vorliegend 4.000,00 DM, wobei entsprechend der geltend gemachten Ansprüche eine Zusammenrechnung der entsprechenden Streitwerte erfolgt (SächsOVG, Beschl. v. 22.2.2000, 3 E 698/99).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2000 - 3 E 698/99 |
Volltextveröffentlichung
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Streitwert einer ausländerrechtlichen Streitigkeit mit mehreren Familienangehörigen als Antragsteller oder Kläger
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