Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 06.01.2014 - 3 E 97/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts gemäß § 53 Abs. 1 Nr 3, Abs. 3 VwGO bei Haupt- und Hilfsbegehren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 446
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1992 - 23 A 1471/90
Unzumutbarkeit; Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Umstände des …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2014 - 3 E 97/13
Lehnt es den Hauptantrag ab oder wird dieser zurückgenommen, so hat es den Hilfsantrag, für dessen Entscheidung es unzuständig ist, an das zuständige Verwaltungsgericht zu verweisen (vgl. auch OVG NW, Urt. v. 30. November 1992 - 23 A 1471/90 -, juris Rn. 38 m. w. N.;… Kopp/Schenke a. a. O. § 83 Rn. 10). - OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 8 PS 37/03
Gerichtsstand; Klagebegehren; Klagehäufung; objektive Klagehäufung; örtliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2014 - 3 E 97/13
Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur zwar anerkannt, dass die Voraussetzungen bei objektiver Klagehäufung in den Fällen zu bejahen ist, in denen die örtliche Zuständigkeit verschiedener Gerichte in Betracht kommt, wegen des inneren Zusammenhangs der Klagebegehren aber eine einheitliche gerichtliche Entscheidung notwendig ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 27. März 2003 - 8 PS 37/03 -, juris Rn. 9;… Kopp/Schenke a. a. O. Rn. 6). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2002 - 1 O 49/02
Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2014 - 3 E 97/13
Rn. 5 Die Kostenentscheidung ist der Schlussentscheidung vorbehalten, da das Verfahren zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts jedenfalls dann, wenn es mit einer Sachentscheidung endet, dem Hauptsacheverfahren kostenrechtlich zuzurechnen ist (vgl. OVG MW, Beschl. v. 27. Mai 2002 - 1 O 49/02 -, juris Rn. 5).
- OVG Sachsen, 02.09.2022 - 3 F 13/22
Gerichtsstand; Bestimmung durch das nächst höhere Gericht; …
Der Antragsteller hat auch nicht dargetan, dass sich der Inhalt der vom Gericht vorzunehmenden Prüfung zumindest überschneidet oder beiden gerichtlichen Anordnungen eine einheitliche Rechtsfrage zu Grunde liegt (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 6. Januar 2014 - 3 E 97/13 -, juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 09.01.2020 - 8 PS 58/19
Bestimmung des zuständigen Gerichts; Gerichtsstand; objektive Klagehäufung; …
Die Vorschrift gelangt bei einer objektiven Klagehäufung in den Fällen zur Anwendung, in denen die örtliche Zuständigkeit verschiedener Gerichte in Betracht kommt, wegen des engen Zusammenhangs der Klagebegehren aber eine einheitliche gerichtliche Entscheidung notwendig ist (…Senatsbeschl. v. 27.3.2003 - 8 PS 37/03 -, NVwZ-RR 2003, 698, juris Rn. 9; vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 6.1.2014 - 3 E 97/13 -, NVwZ-RR 2014, 446, juris Rn. 2;… Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 53 Rn. 15;… a.A. Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 53 Rn. 8).
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