Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Art 19 Abs 4 GG, Art 28 Abs 2 S 1 GG
Ausnahmsweise Zulassung der Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters und Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Anordnungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters bei einer kreisangehörigen Gemeinde mit weniger als 3.000 Einwohnern gemäß § 28 Abs. 2 ThürKO; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf ausnahmsweise Zulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Antrag einer Gemeinde auf ausnahmsweise Zulassung eines hauptamtlichen Bürgermeisters
- thueringen.de
(Pressemitteilung)
Oberhof darf hauptamtlichen Bürgermeister wählen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters bei einer kreisangehörigen Gemeinde mit weniger als 3.000 Einwohnern gemäß § 28 Abs. 2 ThürKO; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf ausnahmsweise Zulassung
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 03.02.2012 - 2 E 42/12
- OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 736
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- OVG Thüringen, 08.04.2010 - 2 EO 795/10
Zulassung der Hauptamtlichkeit des Bürgermeisteramtes im Ausnahmefall
Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12
Für eine kreisangehörige Gemeinde mit weniger als 3.000 Einwohnern kann gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz ThürKO (juris: KomO TH 2003) ausnahmsweise die Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters zugelassen werden, wenn aufgrund geografischer, historischer oder gesellschaftlicher Besonderheiten Mehr- oder Andersbelastungen gegeben sind, die sich nach Art und Umfang von den Aufgaben anderer ehrenamtlich geführter Gemeinden abheben und damit Anforderungen stellen, deren Erfüllung von einem ehrenamtlich tätigen Bürgermeister nicht erwartet werden kann (wie 2. Senat des Thüringer OVG, Beschluss vom 08.04.2010 2 EO 795/10 ).Zu dieser Bestimmung hat der seinerzeit zuständige 2. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 08.04.2010 - 2 EO 795/10 - (…ThürVBl. 2011, 7 = ThürVGRspr. 2010, 154 = juris Rdn. 6) ausgeführt:.
Der Antragsgegner verweist hier zu Unrecht auf den (oben auszugsweise wiedergegebenen) Beschluss des seinerzeit für das Kommunalrecht zuständigen 2. Senats dieses Gerichts vom 08.04.2010 - 2 EO 795/10 - (betreffend die Gemeinde Dorndorf).
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12
Wird der Gemeinde - wie hier durch § 28 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz ThürKO - die Möglichkeit eingeräumt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung für die Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters zu beantragen und steht ihr bei einer negativen Entscheidung über den Antrag der Rechtsweg offen, muss ihr auch eine effektive gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte möglich sein (vgl. allg. zur Wirkung der für gerichtliche Verfahren geltenden Gewährleistungen auch zugunsten verfahrensbeteiligter juristischer Personen des öffentlichen Rechts den von der Antragstellerin erwähnten Beschluss des BVerfG vom 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 = juris Rdn. 63 f. - Sasbach -, aus dem sich entgegen ihrer Auffassung allerdings nicht ergibt, dass sie sich auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG berufen kann). - BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
Gleichstellungsbeauftragte
Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12
Im Übrigen berührt die Frage, ob eine Gemeinde einen hauptamtlichen oder "nur" einen ehrenamtlichen Bürgermeister haben darf, wohl auch das Selbstorganisationsrecht der Gemeinde (hier hinsichtlich der Rechtsstellung eines Gemeindeorgans), das von der verfassungsrechtlich durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 91 Abs. 1 ThürVerf gewährleisteten Selbstverwaltungsgarantie mitumfasst sein dürfte (…zu dem durch die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung berührten Selbstorganisationsrecht der Gemeinde vgl. schon Uckel, a. a. O.; zu den von der Selbstverwaltungsgarantie umfassten Organisationsbefugnissen vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 26.10.1994 - 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228 = NVwZ 1995, 677 = juris).
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10
Nichtannahmebeschluss: Aufhebung der Auswahl eines Verfahrens als Musterverfahren …
Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12
Rn. 33 Die mit der einstweiligen Anordnung verbundene Vorwegnahme der Hauptsache scheidet entgegen der Auffassung des Antragsgegners (auf S. 7 f. unter III. seiner Beschwerdebegründung) nicht deshalb aus, weil die Antragstellerin sich - anders als die Vorinstanz meint - möglicherweise nicht auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG berufen kann (offengelassen zuletzt von BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10 - juris Rdn. 12 m. w. N.). - OVG Sachsen, 02.02.2007 - 4 BS 314/06
hauptamtlicher Bürgermeister, Verwaltungsgemeinschaft, nichterfüllende Gemeinde, …
Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12
Es müssen aufgrund geografischer, historischer oder gesellschaftlicher Besonderheiten Mehr- oder Andersbelastungen gegeben sein, die sich nach Art und Umfang von den Aufgaben anderer ehrenamtlich geführter Gemeinden abheben und damit Anforderungen stellen, deren Erfüllung von einem ehrenamtlich tätigen Bürgermeister nicht erwartet werden kann (vgl. ähnlich Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 4 BS 314/06 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 2 LA 12/08 - Juris). - OVG Thüringen, 20.02.2012 - 3 EO 110/12
Antrag einer Gemeinde auf ausnahmsweise Zulassung eines hauptamtlichen …
Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12
Rn. 9 Dem hat der erkennende Senat sich angeschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 20.02.2012 - 3 EO 110/12 -). - OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2008 - 2 LA 12/08
Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12
Es müssen aufgrund geografischer, historischer oder gesellschaftlicher Besonderheiten Mehr- oder Andersbelastungen gegeben sein, die sich nach Art und Umfang von den Aufgaben anderer ehrenamtlich geführter Gemeinden abheben und damit Anforderungen stellen, deren Erfüllung von einem ehrenamtlich tätigen Bürgermeister nicht erwartet werden kann (vgl. ähnlich Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 4 BS 314/06 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 2 LA 12/08 - Juris).
- OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 640/17
Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer …
Rn. 23 Es kann vorliegend dahinstehen, ob die Gewährung der begehrten "Duldung" voraussetzt, dass ein Erfolg des Antragstellers in der Hauptsache mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs mittels des Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen (st. Rechtsprechung, s. grundlegend ThürOVG…, Beschluss vom 10. Mai 1996 - 2 EO 326/96 - juris Rdn. 34; s. auch Beschluss des Senats vom 23. Februar 2012 - 3 EO 117/12 - juris Rdn. 30). - OVG Thüringen, 04.05.2026 - 3 EO 421/25
Änderung einer Tierversuchsgenehmigung
Eine Ausnahme von diesem Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache greift allerdings dann ein, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs mittels des Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen (st. Rechtsprechung des Senats, s. grundlegend ThürOVG…, Beschluss vom 10. Mai 1996 - 2 EO 326/96 - juris Rn. 34;… s. auch Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 3 EO 658/16 - juris Rn. 16 und vom 23. Februar 2012 - 3 EO 117/12 - juris Rn. 30 ). - OVG Thüringen, 22.05.2018 - 3 EO 192/18
Übernahme der Kosten für einen Schulbegleiter in Form des persönlichen Budgets im …
Eine Ausnahme hiervon greift nur dann ein, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs mittels des Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen (st. Rechtsprechung, s. grundlegend Thüringer OVG…, Beschluss vom 10. Mai 1996 - 2 EO 326/96 - juris Rdn. 34; s. auch Beschluss des Senats vom 23. Februar 2012 - 3 EO 117/12 - juris Rdn. 30).
- VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
Verdeckte Tätowierungen ohne verdächtige Symbolik sind kein Einstellungshindernis …
Nur wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache zu unzumutbaren und anders nicht abwendbaren Nachteilen führt und eine ganz überwiegende Wahrscheinlichkeit (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 23.02.2012 - 3 EO 117/12 - juris) für einen Erfolg im Hauptsacheverfahren bzw. das Bestehen des erhobenen Anspruchs spricht, kann die begehrte einstweilige Anordnung erlassen werden. - VG Weimar, 05.11.2012 - 4 E 1343/12
Nichteignung für den juristischen Vorbereitungsdienst aufgrund eines …
Nur wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache zu unzumutbaren und anders nicht abwendbaren Nachteilen führt und eine ganz überwiegende Wahrscheinlichkeit (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 23.02.2012 - 3 EO 117/12 - juris) für einen Erfolg im Hauptsacheverfahren bzw. das Bestehen des erhobenen Anspruchs spricht, kann die begehrte einstweilige Anordnung erlassen werden. - OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer …
Rn. 25 Es kann vorliegend dahinstehen, ob die Gewährung der begehrten "Duldung" hier voraussetzt, dass ein Erfolg der Antragstellerin in der Hauptsache mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs mittels des Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen (st. Rechtsprechung, s. grundlegend ThürOVG…, Beschluss vom 10. Mai 1996 - 2 EO 326/96 - juris Rdn. 34; s. auch Beschluss des Senats vom 23. Februar 2012 - 3 EO 117/12 - juris Rdn. 30). - OVG Thüringen, 14.08.2018 - 3 EO 604/17
Anordnungsanspruch für den verwaltungsgerichtlichen Antrag auf vorläufigen …
Rn. 30 Es kann vorliegend dahinstehen, ob der begehrte vorläufige Weiterbetrieb bzw. eine Duldung dessen voraussetzt, dass ein Erfolg der Antragstellerin in der Hauptsache mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs mittels des Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen (st. Rechtsprechung, s. grundlegend ThürOVG…, Beschluss vom 10. Mai 1996 - 2 EO 326/96 - juris Rdn. 34; s. auch Beschluss des Senats vom 23. Februar 2012 - 3 EO 117/12 - juris Rdn. 30). - OVG Thüringen, 08.12.2016 - 3 EO 658/16
Anspruch auf Aufnahme in einen Krankenhausplan, Nachweis des Bedarfes an …
Eine Ausnahme von diesem Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache greift nur dann ein, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs mittels des Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen (st. Rechtsprechung, s. grundlegend ThürOVG…, Beschluss vom 10. Mai 1996 - 2 EO 326/96 - juris Rdn. 34; s. auch Beschluss des Senats vom 23. Februar 2012 - 3 EO 117/12 - juris Rdn. 30). - OVG Thüringen, 17.04.2018 - 3 EO 638/17
Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle
Rn. 22 Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Gewährung der begehrten "Duldung" hier voraussetzt, dass ein Erfolg der Antragstellerin in der Hauptsache mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs mittels des Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen (st. Rechtsprechung, s. grundlegend ThürOVG…, Beschluss vom 10. Mai 1996 - 2 EO 326/96 - juris Rdn. 34; s. auch Beschluss des Senats vom 23. Februar 2012 - 3 EO 117/12 - juris Rdn. 30). - OVG Thüringen, 14.11.2016 - 3 EO 506/16
Anordnungsgrund für die Nutzung einer Stadthalle durch eine Landtagsfraktion
Eine Ausnahme von diesem Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache greift nur dann ein, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs mittels des Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen (st. Rechtsprechung, s. grundlegend ThürOVG…, Beschluss vom 10. Mai 1996 - 2 EO 326/96 - juris Rdn. 34; s. auch Beschluss des Senats vom 23. Februar 2012 - 3 EO 117/12 - juris Rdn. 30). - VG Meiningen, 08.02.2018 - 2 E 171/18
Zulassung der Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters einer kleinen Gemeinde in …
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