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| BVerwG, 22.09.1987 - 3 ER 401.87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.07.1972 - II ER 400.72
Zurückweisung eines Antrages auf Bestimmung eines zuständigen Verwaltungsgerichts
Auszug aus BVerwG, 22.09.1987 - 3 ER 401.87
Eine Entscheidung nach § 53 ist ausgeschlossen, wenn das zuständige Gericht feststeht oder sich ermitteln läßt (BVerwG, Beschluß vom 10. Juli 1972 - BVerwG 2 ER 400.72 - in Buchholz 310 § 53 Nr. 5; Beschluß vom 18. Juli 1961 - BVerwG 6 ER 400.61/1 - BVerwGE 12, 363). - BVerwG, 18.07.1961 - VI ER 400.61
Auszug aus BVerwG, 22.09.1987 - 3 ER 401.87
Eine Entscheidung nach § 53 ist ausgeschlossen, wenn das zuständige Gericht feststeht oder sich ermitteln läßt (BVerwG, Beschluß vom 10. Juli 1972 - BVerwG 2 ER 400.72 - in Buchholz 310 § 53 Nr. 5; Beschluß vom 18. Juli 1961 - BVerwG 6 ER 400.61/1 - BVerwGE 12, 363).
- BVerwG, 13.08.2020 - 8 AV 1.20
Keine Zuständigkeitsbestimmung bei eindeutiger und widerspruchsfreier …
§ 53 VwGO durchbricht nicht die Regelung über den gesetzlichen Richter, sondern ergänzt sie lediglich für den Fall, dass das Prozessrecht selbst keine oder keine widerspruchsfreie Zuweisung enthält (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 1987 - 3 ER 401.87 - juris Rn. 2 …und vom 15. Februar 2018 - 5 AV 1.18 - juris Rn. 9). - BVerwG, 07.02.2006 - 1 AV 1.06
Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts
Es ist auch nicht der Sinn des § 53 VwGO, dem nächsthöheren Gericht oder dem Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung von Zweifelsfragen, die sich aus der Auslegung des § 52 VwGO ergeben, gleichsam in Art einer Vorabentscheidung zuzuweisen (vgl. Urteil vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 ER 400.79 - BVerwGE 58, 226 ; Beschlüsse vom 22. September 1987 - BVerwG 3 ER 401.87 - und vom 14. Dezember 1998 - BVerwG 9 AV 1.98 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 25). - VGH Hessen, 15.11.1993 - 13 Z 2131/93
Bestimmung des zuständigen Gerichtes durch das nächsthöhere Gericht nicht in den …
§ 53 Abs. 1 Nr. 3 VwGO ermöglicht nicht die Einholung einer Art Vorabentscheidung des nächsthöheren Gerichts über die Auslegung der Zuständigkeitsvorschriften (BVerwG, Beschluß vom 22. September 1987) - BVerwG 3 ER 401.87 -), sondern eröffnet lediglich die Möglichkeit der Zuständigkeitsbestimmung durch Richterspruch, wenn die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen zur Zuständigkeit mindestens zweier Gerichte führen.
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