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Weitere Entscheidung unten: VG Cottbus, 08.03.2021

Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 24.02.2021 - 3 I 3/21   

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https://dejure.org/2021,6814
VG Frankfurt/Oder, 24.02.2021 - 3 I 3/21 (https://dejure.org/2021,6814)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24.02.2021 - 3 I 3/21 (https://dejure.org/2021,6814)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 3 I 3/21 (https://dejure.org/2021,6814)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 F 211/19
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.02.2021 - 3 I 3/21
    Anschluss an OVG Bremen, Beschluss vom 5. August 2019 - 2 F 211/19 -.

    Vor diesem Hintergrund ist es den mit der Abschiebung betrauten Bediensteten verwehrt, die betreffenden Wohnräume zu durchsuchen, wenn die Antragsgegner bei Beginn der Abschiebung hierzu keinen Anlass bieten, weil sie etwa freiwillig die Wohnungstür öffnen und sich als die gesuchte Person zu erkennen geben (vgl. zum Ganzen OVG Bremen, Beschluss vom 5. August 2019 - 2 F 211/19 -, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.02.2021 - 3 I 3/21
    Der Richter muss die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen; er muss dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, juris Rn. 32 ff.).
  • VG Düsseldorf, 08.11.2022 - 22 I 82/22
    Rn. 46 Vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 4. Februar 2022 - 3 L 4/22 -, juris, Rn. 15; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 24. Februar 2021 - 3 I 3/21 -, juris, Rn. 29; VG Braunschweig, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 5 E 21/21 -, juris, Rn. 28 m. w. N.; VG Gießen, Beschluss vom 26. November 2019 - 6 N 4595/19 -, juris, Rn. 10 m. w. N.
  • VG Potsdam, 01.07.2022 - 3 I 8/22
    Demgemäß ist mit Blick auf die für den 11. Juli 2022 avisierte aufenthaltsbeendende Maßnahme die Durchsuchungsanordnung zu befristen (ebenso VG Frankfurt [Oder], Beschluss vom 24. Februar 2021 - 3 I 3/21 -, juris, Rn. 29).
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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 08.03.2021 - 3 I 3/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4651
VG Cottbus, 08.03.2021 - 3 I 3/21 (https://dejure.org/2021,4651)
VG Cottbus, Entscheidung vom 08.03.2021 - 3 I 3/21 (https://dejure.org/2021,4651)
VG Cottbus, Entscheidung vom 08. März 2021 - 3 I 3/21 (https://dejure.org/2021,4651)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • VG Augsburg, 22.12.2010 - Au 4 V 10.1968

    Sicherstellung von Waffen; Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VG Cottbus, 08.03.2021 - 3 I 3/21
    Mit der sofortigen Sicherstellung soll daher entweder schon für die Zeit bis zur Erfüllung aller Vollzugsvoraussetzungen das Unterlaufen einer Besitzuntersagung verhindert werden oder es sollen, ohne eine Besitzuntersagung, bei tatsachengestützten Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Waffen- und Munitionsverwendung bzw. für einen Erwerb vom Nichtberechtigten Gefahren für die Allgemeinheit umgehend unterbunden werden (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - Au 4 V 10.1968 - juris Rn. 8 ff.).
  • VG Neustadt, 08.11.2011 - 5 N 992/11

    Vollzug der Sicherstellungsanordnung für Waffen

    Auszug aus VG Cottbus, 08.03.2021 - 3 I 3/21
    Dieser Zweck erfordert, wenn der Betroffene - wie hier - die Frist hat verstreichen lassen, die Möglichkeit einer zwangsweisen Durchsetzung im Wege des unmittelbaren Zwangs (hier in Form einer Wegnahme) mit einer Durchsuchung der Wohnung, und zwar nach Landesvollstreckungsrecht, hier nach § 10 Abs. 4 VwVGBbg (…vgl. VG Augsburg, a.a.O., zur Anwendung von Landesvollstreckungsrecht im Fall einer Sicherstellung nach § 46 Abs. 2 Satz 2 WaffG auch VG Mainz…, Beschluss vom 16. September 2019 - 1 O 723/19.MZ - juris Rn. 5; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 08. November 2011 - 5 N 992/11.NW - juris Rn. 10).
  • VG Mainz, 16.09.2019 - 1 O 723/19

    Durchsuchung der Wohnung des Vollstreckungsschuldners hinsichtlich der …

    Auszug aus VG Cottbus, 08.03.2021 - 3 I 3/21
    Dieser Zweck erfordert, wenn der Betroffene - wie hier - die Frist hat verstreichen lassen, die Möglichkeit einer zwangsweisen Durchsetzung im Wege des unmittelbaren Zwangs (hier in Form einer Wegnahme) mit einer Durchsuchung der Wohnung, und zwar nach Landesvollstreckungsrecht, hier nach § 10 Abs. 4 VwVGBbg (…vgl. VG Augsburg, a.a.O., zur Anwendung von Landesvollstreckungsrecht im Fall einer Sicherstellung nach § 46 Abs. 2 Satz 2 WaffG auch VG Mainz, Beschluss vom 16. September 2019 - 1 O 723/19.MZ - juris Rn. 5; VG Neustadt (Weinstraße)…, Beschluss vom 08. November 2011 - 5 N 992/11.NW - juris Rn. 10).
  • VG Cottbus, 24.03.2020 - 3 L 137/20

    Waffenrecht

    Auszug aus VG Cottbus, 08.03.2021 - 3 I 3/21
    Die Voraussetzungen und die Zulässigkeit einer solchen Durchsuchungsanordnung richten sich vorliegend nicht nach der - die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründenden - Vorschrift des § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG (vgl. auch den vom Antragsteller zitierten Beschluss der Kammer vom 24. März 2020 - 3 L 137/20 -), sondern nach § 46 Abs. 2 Satz 2 WaffG i.V.m. Landesvollstreckungsrecht (a).
  • VG Saarlouis, 06.12.2021 - 5 O 1557/21

    Durchsuchung von Wohnraum

    Mit der sofortigen Sicherstellung soll daher entweder schon für die Zeit bis zur Erfüllung aller Vollzugsvoraussetzungen das Unterlaufen einer Be-sitzuntersagung verhindert werden oder es sollen, ohne eine Besitzuntersagung, bei tatsachengestützten Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Waffen- und Munitionsverwendung bzw. für einen Erwerb vom Nichtberechtigten Gefahren für die Allgemeinheit umgehend unterbunden werden.[Vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 22.12.2010 - Au 4 V 10.1968 - juris Rn. 8 ff.; VG Cottbus, Beschlüsse vom 24.03.2020 - 3 L 137/20 - sowie vom 08.03.2021 - 3 I 3/21 -, jew. juris.][Vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 22.12.2010 - Au 4 V 10.1968 - juris Rn. 8 ff.; VG Cottbus, Beschlüsse vom 24.03.2020 - 3 L 137/20 - sowie vom 08.03.2021 - 3 I 3/21 -, jew. juris.].

    Da die waffenrechtliche Sicherstellung eine waffenrechtliche Grundverfügung ist, mit der der Waffenbesitzer verpflichtet wird, die Waffen herauszugeben, ist sie damit (noch) keine Vollstreckungsmaßnahme, so dass die Zuständigkeitsregelung in § 5 Abs. 3 Satz 2 SVwVG nicht einschlägig ist.[Vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 28.07.2014 - 4 K 1554/14 -, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 08.03.2021 - 3 I 3/21 -, juris.][Vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 28.07.2014 - 4 K 1554/14 -, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 08.03.2021 - 3 I 3/21 -, juris.] Ferner liegt keine Sonderzuweisung zu dem Amtsgericht des Wohnsitzes des Betroffenen gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 SPolG vor, da es sich hier nicht um eine Durchsuchungsmaßnahme nach § 19 SPolG handelt.

  • VG Weimar, 18.09.2023 - 1 S 1321/23

    Durchsuchungsanordnung; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Mitglied und aktiver …

    Da die waffenrechtliche Sicherstellung eine waffenrechtliche Grundverfügung ist, mit der der Waffenbesitzer verpflichtet wird, die Waffen herauszugeben, ist sie damit (noch) keine Vollstreckungsmaßnahme, sodass die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Durchsuchungsanordnungen nach § 24 Abs. 2 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) nicht einschlägig ist (vgl. VG Cottbus, Beschl. vom 08. März 2021 - 3 I 3/21 -, juris Rn. 4; VG des Saarlandes, Beschl. vom 26. Aug.
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