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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 1240/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21283
FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 1240/10 (https://dejure.org/2012,21283)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.06.2012 - 3 K 1240/10 (https://dejure.org/2012,21283)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 3 K 1240/10 (https://dejure.org/2012,21283)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
    Aufwendungen für Theologiestudium eines Arztes als Werbungskosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Aufwendungen eines Arztes für ein Theologiestudium nicht als Werbungskosten abziehbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Werbungskosten - Aufwendungen eines Arztes für ein Theologiestudium nicht abziehbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbungskosten für das Theologiestudium eines Arztes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt will Theologiestudium von der Steuer absetzen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen eines Arztes für ein Theologiestudium

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Theologiestudium hilft Ärzten nicht weiter

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Arzt: Abzugsfähigkeit der Kosten für ein Theologiestudium als Werbungskosten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Studienkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Arztes für ein Theologiestudium als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen eines Arztes für ein Theologiestudium sind keine Werbungskosten

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 31/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 1240/10
    Erforderlich ist ein hinreichend konkreter Zusammenhang der Aufwendungen mit den Einnahmen, die Bildungsmaßnahmen dürften nicht "ins Blaue hinein" betrieben oder aus anderen privaten Gründen getätigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 - VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797).

    Auch bei Aufwendungen für eine berufliche Umschulung und für eine berufliche Neuorientierung sind bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 - VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797).

  • BFH, 28.07.2011 - VI R 38/10

    § 12 Nr. 5 EStG lässt Vorrang des Werbungskostenabzugs unberührt - Systematisches …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 1240/10
    Denn auch für den Werbungskostenabzug als vorab entstandene Werbungskosten ist erforderlich, dass die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Veranlassungszusammenhang mit späteren Einnahmen stehen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 - VI R 38/10, BFH/NV 2011, 1782).
  • BFH, 28.07.2011 - VI R 7/10

    Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 1240/10
    Ist dies das die Aufwendungen auslösende, maßgebliche Moment liegen eben keine Aufwendungen der privaten Lebensführung vor, die i.S.d. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 - VI R 7/10, BFH/NV 2011, 1779).
  • BFH, 28.08.2008 - VI R 35/05

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 1240/10
    Ob der Steuerpflichtige Bildungsaufwendungen aus beruflichem Anlass tätigt, oder ob es sich um privat veranlasste Aufwendungen handelt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 28. August 2008 - VI R 35/05, BStBl. II 2009, 108).
  • BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94

    Voraussetzungen eines Werbungskostenabzugs - Werbungskosten - Wochenendseminare - …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 1240/10
    Nur bei dieser Fallgestaltung können die beruflichen Gründe für die Teilnahme an einer persönlichkeitsbildenden Bildungsmaßnahme psychologischen Seminar als so gewichtig gewertet werden, dass demgegenüber die privaten Gesichtspunkte als unwesentlich zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2001 - VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182).
  • BFH, 07.02.1997 - VI R 33/96

    Ausschluß von Werbungskostenberücksichtigung bei nicht erwerbsbezogenen …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 1240/10
    Rn. 12 Dabei ist zu beachten, dass für den Nachweis der als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen der Steuerpflichtige nach den allgemeinen Grundsätzen die Feststellungslast trägt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 07. Februar 1997 - VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1994 - 1 K 1656/93

    Lohnsteuer; berufliche Fortbildung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 1240/10
    Diese sind in der Regel ausschließlich dem privaten Bereich zuzuordnen (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 1994 - 1 K 1656/93, EFG 1995, 8).
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