Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 05.11.2008 - 3 K 2180/08.F |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 36a SGB 1, § 62 SGB 10, § 70 Abs 1 S 1 VwGO
E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur bei Widerspruchseinlegung - Wolters Kluwer
(E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur bei Widerspruchseinlegung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2008 - 3 K 2180/08
Dabei setzt "schriftlich" im Sinne von § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO - von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.04.2007 - NJW 2007, 3117 (3118); GmS - OGB, Beschluss vom 05.04.2000 - BVerwGE 111, 377 (380 f) - grundsätzlich voraus, dass der Widerspruchsführer das Widerspruchsschreiben eigenhändig und im Original unterschrieben hat, da nur so das Schriftstück dem Urheber zuverlässig zugeordnet werden kann. - BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterzeichnung eines per Telefax …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2008 - 3 K 2180/08
Dabei setzt "schriftlich" im Sinne von § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO - von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.04.2007 - NJW 2007, 3117 (3118); GmS - OGB, Beschluss vom 05.04.2000 - BVerwGE 111, 377 (380 f) - grundsätzlich voraus, dass der Widerspruchsführer das Widerspruchsschreiben eigenhändig und im Original unterschrieben hat, da nur so das Schriftstück dem Urheber zuverlässig zugeordnet werden kann. - BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74
Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung - Anforderungen an die Form eines …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2008 - 3 K 2180/08
Deshalb gibt es keinen Zeitraum, zu dem die Klägerin im Hinblick auf die anstandslose Entgegennahme des formungültig eingelegten Widerspruchs ohne Verschulden verhindert war, die Widerspruchsfrist einzuhalten, wie dies § 60 Abs. 1 VwGO voraussetzt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27.02.1976 - BVerwGE 50, 248 (254)). - VGH Hessen, 03.11.2005 - 1 TG 1668/05
Schriftformerfordernis; Email; qualifizierte elektronische Signatur erforderlich
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.11.2008 - 3 K 2180/08
Da deshalb nicht mit der durch § 70 Abs. 1 VwGO gebotenen Sicherheit festgestellt werden kann, ob die betreffende E-Mail vollständig und richtig ist und ob sie tatsächlich von der in ihr angegebenen Urheberin stammt, erfüllt die E-Mail vom 10.03.2008 nicht das Schriftformerfordernis (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 03.11.2005 - NVwZ-RR 2006, 377 (378) m. w. N.).
- VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09
Widerspruchseinlegung durch einfache E-Mail; Hinweispflicht der Behörde bei …
Angesichts der klaren gesetzlichen Regelung zur qualifizierten elektronischen Signatur in § 3 a VwVfG ist eine Übertragung des oben dargestellten Maßstabs in Bezug auf den schriftlichen Widerspruch auf den per einfacher E-Mail eingelegten Widerspruch abzulehnen (s. VGH Kassel, NVwZ-RR 2006, 377; VG München, Urteil vom 05. Februar 2009 - M 15 K 07.2394 -, juris; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 05. November 2008 - 3 K 2180/08.F -, juris;… Dolde/Porsch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 70 Rdnr. 6 b;… Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar, 9. Auflage 2005, § 3 a Rdnr.14 a;… Ziekow, VwVfG Kommentar, 1. Auflage 2006, § 3 a Rdnr. 6; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2006, 519 zu § 55a VwGO).Diese Zumutbarkeit kann grundsätzlich angenommen werden, wenn der Kläger - wie hier - korrekt belehrt worden ist, der Widerspruch sei (ausschließlich) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben (vgl. VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 05. November 2008 - 3 K 2180/08.F -, juris).
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