Rechtsprechung
| VG Düsseldorf, 22.01.2008 - 3 K 2263/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss eines Schaustellers von einer Kirmes; Anspruch auf Platz auf einer Kirmes mit dem Riesenrad "Wonder Wheel"; Ermöglichung des Zugangs eines Neubewerbers zu einer entsprechenden Veranstaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92
Vergabe von Standplätzen auf einer Kirmes
Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2008 - 3 K 2263/07
Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, wenn eine Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern allein aufgrund der eingereichten schriftlichen Unterlagen erfolgt (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Mai 1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1991 - 4 B 1635/91
Gewerberecht: Zulassung eines Fahrgeschäfts zu einem Volksfest, Platzkonzept des …
Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2008 - 3 K 2263/07
Ein solcher Grund kann insbesondere sein, wenn der zur Verfügung stehende Platz für ein Fahrgeschäft nicht ausreicht bzw. wenn eine Platzkonzeption bestimmte Geschäfte nicht zulässt, unabhängig von Attraktivitätsgesichtspunkten (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 14. Oktober 1992 - 4 A 1690/92 -, u.a. NVwZ-RR 1993, 354; Beschluss vom 10. Juli 1991 - 4 B 1635/94 -, u.a. NVwZ-RR 1992, 477; beide Entscheidungen auch in der Juris-Dokumentation veröffentlicht). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1990 - 4 A 1731/89
Zulassung zu einem Volksfest; Attraktivität und Neuheit des Angebots; …
Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2008 - 3 K 2263/07
Zusätzlich ist auch Neubewerbern der Zugang zu einer entsprechenden Veranstaltung zu ermöglichen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. November 1990 - 4 A 1731/89 -, GewArch 1991, 113). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1992 - 4 A 1690/92
Gewerberecht: Zulassung und Ausschluß der Bewerber zu einem Volksfest
Auszug aus VG Düsseldorf, 22.01.2008 - 3 K 2263/07
Ein solcher Grund kann insbesondere sein, wenn der zur Verfügung stehende Platz für ein Fahrgeschäft nicht ausreicht bzw. wenn eine Platzkonzeption bestimmte Geschäfte nicht zulässt, unabhängig von Attraktivitätsgesichtspunkten (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 14. Oktober 1992 - 4 A 1690/92 -, u.a. NVwZ-RR 1993, 354; Beschluss vom 10. Juli 1991 - 4 B 1635/94 -, u.a. NVwZ-RR 1992, 477; beide Entscheidungen auch in der Juris-Dokumentation veröffentlicht).
- VG München, 06.08.2014 - M 7 K 13.2449
Gemeindlicher Volksfestplatz; Zulassung eines Zirkus; Widmungsbeschränkung
Abgesehen davon gesteht die Rechtsprechung den Gemeinden selbst im Rahmen des § 70 GewO relativ große Freiheit bei der Ausgestaltung ihres Veranstaltungskonzeptes zu (…vgl. VG Koblenz, U. v. 23. Juli 2012 - 3 K 467/12.KO - zitiert nach Gieseler, Gewerbearchiv 2013, S. 151 Rn 15; VG Düsseldorf, U. v. 22. Januar 2008 - 3 K 2263/07 - juris u. OVG NW, B. v. 10. Juli 1991 - 4 B 1635/91 - juris 2. Ls jeweils zu § 70 Abs. 3 GewO). - VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14
Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt
Diese Feingliederung entzieht sich einer vorherigen abstrakten Festlegung (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2008 - 3 K 2263/07 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 25.07.2011 - 22 CE 11.1414 -, juris).
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