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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 10.12.2014 - 3 K 3006/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43855
VG Stuttgart, 10.12.2014 - 3 K 3006/12 (https://dejure.org/2014,43855)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10.12.2014 - 3 K 3006/12 (https://dejure.org/2014,43855)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 3 K 3006/12 (https://dejure.org/2014,43855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Wertausgleich nach verkehrswertsteigernder Sanierung eines Grundstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBodSchG § 25
    Umweltschutz; Bodenschutzrecht, Wasserrecht; Wasserverbandsrecht - Bodenschutzrechtlicher Wertausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wertausgleichspflichtige Sanierung eines Grundstücks; Erreichen einer Verbesserung der Schadenssituation durch weitere Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen in absehbarer Zeit und mit verhältnismäßigen Mitteln; Festsetzung eines bodenschutzrechtlichen Wertausgleichs; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09

    Bestimmtheit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung; Vorgabe von …

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.12.2014 - 3 K 3006/12
    Auf die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassene Berufung der Klägerin änderte dieser durch Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - das vorgenannte Urteil der Kammer und hob den Bescheid des Landratsamts ... vom 20.06.2006 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ... vom 18.07.2007 auf.

    Denn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe durch Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - das erstinstanzliche Urteil geändert und die Sanierungsanordnung des Landratsamts ... und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ... aufgehoben.

    Rn. 26 Ob die Klägerin zur Tragung oder Erstattung dieser Kosten als Zustandsstörerin rechtlich verpflichtet war oder ist, ist dagegen nicht von Bedeutung (…vgl. Holzwarth/Radtke/Hilger/Bachmann, Bundes-Bodenschutzgesetz, 2. Aufl. 2000, § 25 Rdnr. 5; i.E. ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, juris Rn. 72 ).

    Daher ist in diesem Zusammenhang unerheblich, dass die ursprüngliche Sanierungsanordnung des Landratsamts ... vom 20.06.2006 ebenso wie der dazu gehörende Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ... vom 18.07.2007 durch Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 08.03.2013 (a.a.O.) aufgehoben worden sind, weil nach dessen Auffassung die darin enthaltene, gegenüber der Klägerin ergangene Sanierungsanordnung hinsichtlich der festgelegten Sanierungszielwerte nicht dem Bestimmtheitsgebot entsprochen und sie die Klägerin mit der Anforderung von den Verkehrswert übersteigenden Sanierungskosten auch unverhältnismäßig in Anspruch genommen hat.

    Gerade das Inanspruchnahmerisiko hinsichtlich der durchgeführten Teilmaßnahmen (Teilaushub) hat der Gutachter unabhängig von dem vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 08.03.2013 (a.a.O.) gerügten (End-)Sanierungsziel zutreffend in Höhe der vom Beklagten getragenen Kosten angesetzt.

    Der VGH Baden-Württemberg hat hierzu in seinem Urteil vom 08.03.2013 (a.a.O., juris Rn. 58) ausgeführt, es sei nach Auffassung des Senats nicht zu bezweifeln, dass der Teilaushub jedenfalls geeignet gewesen sei, das Potential des CKW-Pools zur Kontaminierung des Grundwassers deutlich zu verringern und damit dessen Zustand zu verbessern.

  • VG Mainz, 13.03.2015 - 3 K 781/14

    Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens "Freier Blick auf den Dom zu Worms" …

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.12.2014 - 3 K 3006/12
    Rn. 19 Durch Beschluss der Kammer vom 19.11.2014 - 3 K 781/14 - ist festgestellt worden, dass die vorliegende Klage wegen der fehlenden "Anforderung" öffentlicher Abgaben i.S.v. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO aufschiebende Wirkung hat.

    Rn. 20 Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 K 4622/07 und 3 K 781/14 sowie auf die zur Sache gehörenden Behördenakten des Landratsamts ... und des Regierungspräsidiums ..., die dem Gericht vorliegen, verwiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 10 S 1252/16

    Gegenstand des bodenschutzrechtlichen Wertausgleichsanspruchs; Grundstück im …

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Dezember 2014 - 3 K 3006/12 - geändert.

    Rn. 13 Mit Urteil vom 10.12.2014 - 3 K 3006/12 - (juris; siehe auch Entscheidungsbesprechung von Henke, Bodenschutz 2016, 97) hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage abgewiesen: Die Klage sei zwar zulässig, aber unbegründet, da der bodenschutzrechtliche Wertausgleichsbescheid des Landratsamts ... vom 25.02.2009 in der Fassung des Teilabhilfebescheids vom 17.01.2012 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10.08.2012 rechtmäßig seien.

    Rn. 17 das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Dezember 2014 - 3 K 3006/12 - zu ändern und den Wertausgleichsbescheid des Landratsamts ... vom 25. Februar 2009 in der Fassung des Teilabhilfebescheids vom 17. Januar 2012 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10. August 2012 aufzuheben,.

  • VGH Bayern, 26.09.2023 - 24 B 22.167

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung und betragsmäßig festgesetzte …

    Rn. 47 aa) Maßgeblich für die Verkehrswertbestimmung sind namentlich die §§ 192 ff. BauGB und die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten - Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2014 - ImmoWertV (vgl. VG Stuttgart, U.v. 10.12.2014 - 3 K 3006/12 - juris Rn. 29).

    Folglich ist ein für den Grundstücksmarkt offenkundig relevanter Makel "Restkontamination" (Restbelastung) bei der Wertbestimmung zu berücksichtigen, wenn das Grundstück nicht vollständig saniert werden kann (…vgl. OVG RhPf, U.v. 12.7.2022 - 1 A 10363/21.OVG - juris Rn. 57;… BayVGH, B.v. 13.4.2007 - 22 CS 06.2478 - juris Rn. 9;… VG Ansbach, U.v. 5.2.2020 - AN 9 K 17.02181 - juris Rn. 114; VG Stuttgart, U.v. 10.12.2014 - 3 K 3006/12 - juris Rn. 35; Mohr, UPR 2020, 288; Mohr, NVwZ 2005, 904 ff.; Ginzky, DVBl. 2003, 169/172; Knopp, DÖV 2001, 441/451).

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