Rechtsprechung
| VG Düsseldorf, 07.05.2002 - 3 K 335/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- lda.brandenburg.de
Antragsberechtigung, Begriffsbestimmung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- fragdenstaat.de
Konkurrierende Rechtsvorschriften - Begriffsbestimmung - Antragsberechtigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunft über die näheren Einzelheiten einer Kammerwahl; Beschränkung der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Wahl auf die innerhalb der Einspruchsfrist vorgetragenen Einspruchsgründe; Stimmenungleichgewicht als notwendige Folge einer Gruppenwahl; Fehlende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Antragsberechtigung, Begriffsbestimmung
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 07.05.2002 - 3 K 335/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 8 A 2398/02
- BVerwG, 25.08.2003 - 6 B 43.03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00
Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung - …
Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2002 - 3 K 335/02
Daraus ergibt sich zugleich, dass der allgemeine Grundsatz des Wahlprüfungsrechtes zu beachten ist, der das Verwaltungsgericht auf die Prüfung der innerhalb der Einspruchsfrist vorgetragenen Einspruchsgründe beschränkt (vgl. BVerfG, DVBl. 1994, 41, BVerwG, Buchholz, 160 Wahlrecht Nr. 32, VGH Baden-Württemberg, GewArch. 1998, 65 (67), GewArch 2001, 422, OVG NRW, NWVBl. 1998, 60 (61), VGH Baden-Württemberg, DVBl. 1992, 437).Rn. 24 Das Begehren der Klägerin ist im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgen, weil es sich bei der Entscheidung der Beklagten zu 2. um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. September 1980 - 15 A 583/79 - Blatt 5 ff. des Entscheidungsabdrucks, VGH Baden-Württemberg, a.a.O., GewArch 1998, 65 und GewArch 2001, 422).
Die Bildung von Wahlgruppen führt notwendigerweise dazu, dass für den Erwerb eines Mandats in den verschiedenen Wahlgruppen je nach Stärke dieser Wahlgruppe und Wahlbeteiligung eine unterschiedliche Stimmzahl zum Erwerb eines Mandats erforderlich ist (vgl. OVG Lüneburg, GewArch 1992, 420 (422), VGH Baden-Württemberg, GewArch 2001, 422 (426)).
Da es sich bei der Kammerversammlung um ein Organ der Selbstverwaltung und kein Parlament handelt, wird auch der aus dem Demokratieprinzip folgende Grundsatz der Gleichheit der Wahl gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, GewArch 2001, 422 (426)).
Die Substantiierungspflicht entfällt auch nicht auf Grund der Erwägung, dass der einzelne Einspruchsführer mangels ausreichender Information bestimmte Wahlfehler nicht erkennen und überblicken kann und deshalb gleichsam auf Vorrat denkbare Fehler pauschal anführen müsste (vgl. VGH Baden- Württemberg, a.a.O., GewArch 2001, 422 (424)).
- BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92
Beanstandungen einer Kommunalwahl - Einsicht in Wahlunterlagen - Streitwert bei …
Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2002 - 3 K 335/02
Daraus ergibt sich zugleich, dass der allgemeine Grundsatz des Wahlprüfungsrechtes zu beachten ist, der das Verwaltungsgericht auf die Prüfung der innerhalb der Einspruchsfrist vorgetragenen Einspruchsgründe beschränkt (vgl. BVerfG, DVBl. 1994, 41, BVerwG, Buchholz, 160 Wahlrecht Nr. 32, VGH Baden-Württemberg, GewArch. 1998, 65 (67), GewArch 2001, 422, OVG NRW, NWVBl. 1998, 60 (61), VGH Baden-Württemberg, DVBl. 1992, 437).Wahlbeanstandungen, die über nicht belegte Vermutungen oder die bloße Andeutung einer Möglichkeit von Wahlfehlern nicht hinausgehen und einen konkreten, der Überprüfung zugänglichen Tatsachenvortrag nicht enthalten, eröffnen insoweit keine Überprüfungsmöglichkeit (vgl. BVerfG, DVBl. 1994, 41).
- OVG Niedersachsen, 15.06.1992 - 8 L 43/90
Rechtmäßigkeit; Wahlordnung; Wahlverfahren; Vollversammlung; Industrie- und …
Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2002 - 3 K 335/02
Bedenken gegen diese Art der Veröffentlichung bestehen nicht (vgl. OVG Lüneburg, GewArch 1992, 420 (422).Die Bildung von Wahlgruppen führt notwendigerweise dazu, dass für den Erwerb eines Mandats in den verschiedenen Wahlgruppen je nach Stärke dieser Wahlgruppe und Wahlbeteiligung eine unterschiedliche Stimmzahl zum Erwerb eines Mandats erforderlich ist (vgl. OVG Lüneburg, GewArch 1992, 420 (422), VGH Baden-Württemberg, GewArch 2001, 422 (426)).
- BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91
Wahlprüfungsverfahren
Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2002 - 3 K 335/02
Die Begründung muss mindestens den Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, erkennen lassen und genügend substantiierte Tatsachen für eine Nachprüfung enthalten (vgl. BVerfG, NJW 1994, 927 f.). - VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91
Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des …
Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2002 - 3 K 335/02
Daraus ergibt sich zugleich, dass der allgemeine Grundsatz des Wahlprüfungsrechtes zu beachten ist, der das Verwaltungsgericht auf die Prüfung der innerhalb der Einspruchsfrist vorgetragenen Einspruchsgründe beschränkt (vgl. BVerfG, DVBl. 1994, 41, BVerwG, Buchholz, 160 Wahlrecht Nr. 32, VGH Baden-Württemberg, GewArch. 1998, 65 (67), GewArch 2001, 422, OVG NRW, NWVBl. 1998, 60 (61), VGH Baden-Württemberg, DVBl. 1992, 437). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 1 A 5987/94
Anfechtung von Wahlen; Werksausschuß; Substaniierung einer Wahlanfechtung; …
Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2002 - 3 K 335/02
Daraus ergibt sich zugleich, dass der allgemeine Grundsatz des Wahlprüfungsrechtes zu beachten ist, der das Verwaltungsgericht auf die Prüfung der innerhalb der Einspruchsfrist vorgetragenen Einspruchsgründe beschränkt (vgl. BVerfG, DVBl. 1994, 41, BVerwG, Buchholz, 160 Wahlrecht Nr. 32, VGH Baden-Württemberg, GewArch. 1998, 65 (67), GewArch 2001, 422, OVG NRW, NWVBl. 1998, 60 (61), VGH Baden-Württemberg, DVBl. 1992, 437). - VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 785/95
Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer: Wahlprüfung - gerichtliche …
Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2002 - 3 K 335/02
Rn. 24 Das Begehren der Klägerin ist im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgen, weil es sich bei der Entscheidung der Beklagten zu 2. um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. September 1980 - 15 A 583/79 - Blatt 5 ff. des Entscheidungsabdrucks, VGH Baden-Württemberg, a.a.O., GewArch 1998, 65 und GewArch 2001, 422). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1980 - 15 A 583/79
Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2002 - 3 K 335/02
Rn. 24 Das Begehren der Klägerin ist im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgen, weil es sich bei der Entscheidung der Beklagten zu 2. um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. September 1980 - 15 A 583/79 - Blatt 5 ff. des Entscheidungsabdrucks, VGH Baden-Württemberg, a.a.O., GewArch 1998, 65 und GewArch 2001, 422).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 8 A 1679/04
Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes
Nachdem die Beklagte dies im Wesentlichen abgelehnt hatte, erhob die N. GmbH, vertreten durch den Kläger als ihren Geschäftsführer, am 16. Januar 2002 Klage (VG Düsseldorf - 3 K 335/02 -), mit der sie zum einen die Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung über die Anzahl der Wählerstimmen insgesamt, die Anzahl der abgegebenen Stimmen insgesamt, die Wahlbeteiligung in Prozenten, die Aufgliederung der vorgenannten Daten nach Wahlgruppen und die Anzahl der Stimmen pro Kandidat in absoluten Zahlen und in Prozenten bezogen auf die jeweilige Gruppe sowie zum anderen die Verpflichtung der Vollversammlung der Beklagten begehrte, die Wahl zur Vollversammlung im Jahr 2001 für ungültig zu erklären und insoweit eine Wiederholungswahl anzuordnen.Rn. 5 Mit Urteil vom 7. Mai 2002 - 3 K 335/02 - wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage der N. GmbH im vollen Umfang ab.
Rn. 13 Auf Antrag der N. GmbH ließ das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen mit Beschluss vom 21. November 2002 - 8 A 2398/02 - die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 2002 - 3 K 335/02 - zu.
Rn. 41 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem Verfahren und zum Verfahren 3 K 335/02 (VG Düsseldorf) sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge und die von den Beteiligten vorgelegten Unterlagen.
- VG Düsseldorf, 10.02.2004 - 3 K 2/03
Der Geschäftsführer eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer hat auf der …
Im Übrigen habe der Kläger als Geschäftsführer der Klägerin im Verfahren 3 K 335/02 vor dem erkennenden Gericht die in Rede stehenden Unterlagen bereits erhalten.
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