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Rechtsprechung
   FG Münster, 20.11.2017 - 3 K 396/16 AO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48228
FG Münster, 20.11.2017 - 3 K 396/16 AO (https://dejure.org/2017,48228)
FG Münster, Entscheidung vom 20.11.2017 - 3 K 396/16 AO (https://dejure.org/2017,48228)
FG Münster, Entscheidung vom 20. November 2017 - 3 K 396/16 AO (https://dejure.org/2017,48228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG bei beabsichtigter Veräußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Aufreger des Monats August: Finanzämter verweigern weiterhin Stundungen nach § 28 Abs. 3 ErbStG

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Überzogene Anforderungen an eine Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 139
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • FG Köln, 10.08.2012 - 9 V 1481/12

    Zinslose Stundung von Erbschaftsteuer gemäß § 28 Abs. 3 ErbStG

    Auszug aus FG Münster, 20.11.2017 - 3 K 396/16
    Aus der Gesetzesbegründung wird geschlossen, dass vorrangig vor der Stundung gemäß § 28 Abs. 3 ErbStG die Finanzierung der Steuerzahlung im Kreditwege zu erfolgen hat (vgl. Finanzgericht Köln Beschluss vom 10.08.2012 9 V 1481/12, zitiert nach juris;… kritisch insoweit Eisele in Kapp/Ebeling Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar, § 28 Rz. 6.1).
  • FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 3054/19

    Stundung der Schenkungsteuer eines Steuerpflichtigen auf eine Schenkung seiner …

    Rn. 33 a. Bei Verpflichtungsklagen auf Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts - wie bei der Entscheidung über eine Stundung nach § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG (vgl. FG Münster, Urteil vom 20.11.2017, 3 K 396/16 AO, EFG 2018, 139) - kommt es grundsätzlich auf die im Zeitpunkt der Entscheidung in der Tatsacheninstanz bestehende Sach- und Rechtslage an (vgl. BFH, Urteile vom 14.03.2012, XI R 33/09, BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477;… vom 20.03.2019, X R 4/18, BFH/NV 2019, 808, jeweils m. w. N.).

    Zwar wird sich ein Erwerber grundsätzlich darauf verweisen lassen müssen, dass vorrangig vor der Stundung gemäß § 28 Abs. 3 ErbStG die Finanzierung im Kreditwege zu erfolgen hat (vgl. Finanzgericht Köln Beschluss vom 10.08.2012, 9 V 1481/12, juris;… ebenso Wälzholz in: Viskorf/Schuck/Wälzholz, ErbStG, § 28 ErbStG Rz. 33;… kritisch insoweit Eisele in: Kapp/Ebeling, ErbStG, § 28 Rz. 6.1; Eich, ErbStB 2011, 114, 116; offen lassend für den Fall, dass der Kredit nicht durch Erträge aus dem erworbenen Vermögen bedient werde kann, FG Münster, Urteil vom 20.11.2017, 3 K 396/16 AO, EFG 2018, 139 ).

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2025 - 14 V 14157/24

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Beschluss des FG Berlin-Brandenburg vom …

    Rn. 55 Nach wohl herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum hat der Erwerber - vorrangig vor einer Stundungsmöglichkeit nach § 28 Abs. 3 ErbStG - neben eigenen Mitteln und neben sonstigem erworbenen Vermögen auch solche Mittel einzusetzen, die er durch die Aufnahme von Darlehen zu marktüblichen Bedingungen bei einer Bank erlangen kann (so z. B. FG Köln, Beschluss vom 10. August 2012 - 9 V 1481/12, juris; FG Münster…, Urteil vom 11. März 2021 - 3 K 3054/19 AO, a.a.O.;… Wälzholz in: Viskorf/Schuck/Wälzholz, ErbStG, § 28 Rn. 33;… Reich in: von Oertzen/Loose/Stalleiken, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, 3. Aufl. 2024, § 28 Rn. 31;… kritisch insoweit Eisele in: Kapp/Ebeling, ErbStG, § 28 Rn. 6.1; Eich, ErbStB 2011, 114, 116; offen lassend für den Fall, dass der Kredit nicht durch Erträge aus dem erworbenen Vermögen bedient werde kann: FG Münster, Urteil vom 20. November 2017 - 3 K 396/16 AO, EFG 2018, 139).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2025 - 14 V 14156/24

    Voraussetzungen der Stundung von Erbschaftsteuer - Umfang des nach § 28 Abs. 3 …

    Rn. 55 Nach wohl herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum hat der Erwerber - vorrangig vor einer Stundungsmöglichkeit nach § 28 Abs. 3 ErbStG - neben eigenen Mitteln und neben sonstigem erworbenen Vermögen auch solche Mittel einzusetzen, die er durch die Aufnahme von Darlehen zu marktüblichen Bedingungen bei einer Bank erlangen kann (so z. B. FG Köln, Beschluss vom 10. August 2012 - 9 V 1481/12, juris; FG Münster…, Urteil vom 11. März 2021 - 3 K 3054/19 AO, a.a.O.;… Wälzholz in: Viskorf/Schuck/Wälzholz, ErbStG, § 28 Rn. 33;… Reich in: von Oertzen/Loose/Stalleiken, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, 3. Aufl. 2024, § 28 Rn. 31;… kritisch insoweit Eisele in: Kapp/Ebeling, ErbStG, § 28 Rn. 6.1; Eich, ErbStB 2011, 114, 116; offen lassend für den Fall, dass der Kredit nicht durch Erträge aus dem erworbenen Vermögen bedient werde kann: FG Münster, Urteil vom 20. November 2017 - 3 K 396/16 AO, EFG 2018, 139).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.03.2025 - 14 V 14158/24

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Beschluss des FG Berlin-Brandenburg vom …

    Rn. 53 Nach wohl herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum hat der Erwerber - vorrangig vor einer Stundungsmöglichkeit nach § 28 Abs. 3 ErbStG - neben eigenen Mitteln und neben sonstigem erworbenen Vermögen auch solche Mittel einzusetzen, die er durch die Aufnahme von Darlehen zu marktüblichen Bedingungen bei einer Bank erlangen kann (so z. B. FG Köln, Beschluss vom 10. August 2012 - 9 V 1481/12, juris; FG Münster…, Urteil vom 11. März 2021 - 3 K 3054/19 AO, a.a.O.;… Wälzholz in: Viskorf/Schuck/Wälzholz, ErbStG, § 28 Rn. 33;… Reich in: von Oertzen/Loose/Stalleiken, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, 3. Aufl. 2024, § 28 Rn. 31;… kritisch insoweit Eisele in: Kapp/Ebeling, ErbStG, § 28 Rn. 6.1; Eich, ErbStB 2011, 114, 116; offen lassend für den Fall, dass der Kredit nicht durch Erträge aus dem erworbenen Vermögen bedient werde kann: FG Münster, Urteil vom 20. November 2017 - 3 K 396/16 AO, EFG 2018, 139).
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