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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6437
VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17 (https://dejure.org/2019,6437)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06.03.2019 - 3 K 413/17 (https://dejure.org/2019,6437)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06. März 2019 - 3 K 413/17 (https://dejure.org/2019,6437)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof; …

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Die absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe bei offener Bebauung, zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche, prägen das Bild der maßgebenden Umgebung und bieten sich daher vorrangig als Bezugsgröße zur Ermittlung des Flächenmaßes der baulichen Nutzung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2015 - 10 S 11.15 - jeweils zitiert nach juris).

    Auch würde eine geringfügige Überschreitung der maßgeblichen Bestimmungsgrößen noch nicht dazu führen, dass sich ein Vorhaben nicht einfügen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016, a.a.O., Rn 21).

    Anders als für die Frage des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist für die Beurteilung der Eigenart der näheren Umgebung alles an Bebauung in den Blick zu nehmen, was tatsächlich vorhanden ist und - wie hier - wahrnehmbar in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016 - a.a.O. Rn. 13).

  • OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18

    Vorbescheid; Wohngebäude; Innenbereich; Bebauungszusammenhang; Grundstücksfläche, …

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Hinsichtlich des Merkmals der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, ist die nähere Umgebung im Regelfall enger zu bemessen als bei der Art der baulichen Nutzung, da die von den überbaubaren Grundstücksflächen ausgehende Prägung in ihrer Reichweite im Allgemeinen hinter den von der Art der Nutzung ausgehenden Wirkungen zurückbleibt (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 4. Juli 2018 - 1 A 150/18 -, m. w. N. - zit. nach juris - Rn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2015 - 10 S 11.15

    Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Die absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe bei offener Bebauung, zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche, prägen das Bild der maßgebenden Umgebung und bieten sich daher vorrangig als Bezugsgröße zur Ermittlung des Flächenmaßes der baulichen Nutzung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2015 - 10 S 11.15 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 06.04.2018 - 3 K 1753/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Rn. 23 Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlichen Reichweite und Gewichtung entfalten können (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 P 38.13 - ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. September 2010 - 2 A 508/09 - jeweils zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 6. April 2018 - 3 K 1753/15 - ebenfalls zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 6 N 2.19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Richtigkeitszweifel; Besondere …

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Auch waren und sind - anders als in der Entscheidung der Kammer vom 25. September 2015 (- 3 K 273/13 - nachfolgend Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 05. Februar 2019 - 6 N 2.19 -) - die auf dem klägerischen Grundstück ursprünglich vorhandenen Nebenanlagen nicht dergestalt, dass sie für die Frage, inwieweit die bebaubare Grundstücksfläche von der Straße aus gesehen nach Westen zurückreicht, als maßstabsbildend herangezogen werden könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 508/09

    Anspruch auf Erteilung eines beantragten bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheids …

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Rn. 23 Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlichen Reichweite und Gewichtung entfalten können (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 P 38.13 - ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. September 2010 - 2 A 508/09 - jeweils zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 6. April 2018 - 3 K 1753/15 - ebenfalls zitiert nach juris).
  • OVG Berlin, 01.12.2004 - 2 B 14.03

    Überschreitung der faktischen Baugrenze

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO vermögen die überbaubare Grundstücksgrenze nicht zu verschieben, da diese nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, sofern sie in einem Bebauungsplan festgesetzt worden sein sollte, zulässig sind (vgl. etwa OVG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 2 B 14.03 - juris, Rn. 16 und OVG Berlin…, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 2 N 222.04 - juris, Rn. 7).
  • VG Cottbus, 25.09.2015 - 3 K 273/13

    Bauvorbescheid

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Auch waren und sind - anders als in der Entscheidung der Kammer vom 25. September 2015 (- 3 K 273/13 - nachfolgend Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 05. Februar 2019 - 6 N 2.19 -) - die auf dem klägerischen Grundstück ursprünglich vorhandenen Nebenanlagen nicht dergestalt, dass sie für die Frage, inwieweit die bebaubare Grundstücksfläche von der Straße aus gesehen nach Westen zurückreicht, als maßstabsbildend herangezogen werden könnten.
  • OVG Berlin, 30.07.2004 - 2 N 222.04

    Pflasterung stellt keine gärtnerische Gestaltung dar

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO vermögen die überbaubare Grundstücksgrenze nicht zu verschieben, da diese nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, sofern sie in einem Bebauungsplan festgesetzt worden sein sollte, zulässig sind (vgl. etwa OVG Berlin…, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 2 B 14.03 - juris, Rn. 16 und OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 2 N 222.04 - juris, Rn. 7).
  • VG Schwerin, 30.04.2026 - 2 A 954/25

    Erteilung eines Bauvorbescheids trotz einer Rahmenüberschreitung hinsichtlich der …

    Eine ausufernde Hinterlandbebauung bzw. eine städtebaulich relevante Bebauung in der zweiten Reihe ist bei Zulassung des Vorhabens in diesem Fall dann nicht zu befürchten (im Anschluss an OVG Sachsen, Urt. v. 07.07.2018 1 A 150/18, juris Rn. 55 und VG Cottbus, Urt. v. 06.03.2019 VG 3 K 413/17, juris Rn. 32).

    Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlicher Reichweite und Gewichtung entfalten können (vgl. statt aller BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38/13, NVwZ 2014, 1246; VG Cottbus, Urt. v. 06.03.2019 - VG 3 K 413/17, BeckRS 2019, 4064).

    Rn. 56 Der zusätzliche Flächenverbrauch für die sodann hinzutretende Hauptnutzung ist - wie ausgeführt und von der Erschließungsstraße aus betrachtet - realistischerweise nur auf den Hinterhof der Konditorei begrenzt (vgl. zur möglichen Inanspruchnahme von zwei Grundstücken VG Cottbus, Urt. v. 06.03.2019 - VG 3 K 413/17, juris Rn. 32).

    Insbesondere, wenn man die heutigen Wohnansprüche beachtet, scheidet bei praxisnaher Betrachtung eine Wohnbebauung bzw. Umnutzung etwaiger Gebäude der Nebennutzung hin zu einer Hauptnutzung in Gestalt von Wohnbebauung auf diesen beiden Flurstücken in einer Bebauungstiefe jenseits von 28 Metern aus (vgl. dazu auch VG Cottbus, Urt. v. 06.03.2019 - VG 3 K 413/17, juris Rn. 32).

  • VG Cottbus, 16.07.2025 - 3 K 1528/23

    Annahme bodenrechtlicher Spannungen, Baugenehmigung Neubau Wohnhaus, Einfügen in …

    Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlichen Reichweite und Gewichtung entfalten können (…st. Rspr., vgl. nur: BVerwG, Urt. v. 08. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, juris, Rn. 9;… Beschl. v. 13. Mai 2014 - 4 P 38.13 - Urt. vom 19. September 1986 - 4 C 15.84 -, juris, Rn. 28;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. Mai 2023 - OVG 10 N 88.20 -, juris, Rn. 7f.;… Beschl. v. 5. Juni 2015 - OVG 10 S 11.15 -, juris, Rn. 4; Urt. d. Kammer v. 06. März 2019 - VG 3 K 413/17 -, juris).

    Das sind Spannungen, die potentiell ein Bedürfnis für eine ausgleichende städtebauliche Planung nach sich ziehen können (vgl. mit weiteren Nachweisen: Urt. d. Kammer v. 6. März 2019 - 3 K 413/17 -, juris, Rn. 30).

    Die absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe bei offener Bebauung, zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche, prägen das Bild der maßgebenden Umgebung und bieten sich daher vorrangig als Bezugsgröße zur Ermittlung des Flächenmaßes der baulichen Nutzung an (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, juris, Rn. 7;… BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, juris, Rn. 17, m.w.N;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5. Juni 2015 - 10 S 11.15 -, juris, Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25. Juni 2014 - OVG 10 S 17.14 -, BA, S. 3; Urt. d. Kammer v. 06. März 2019 - VG 3 K 413/17 -, juris, Rn. 25 …und vom 19. Oktober 2017 - 3 K 550/15 -, juris, Rn. 21;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger/Söfker/Hellriegel, 157. EL November 2024, BauGB § 34 Rn. 40).

  • VG Cottbus, 18.02.2026 - 3 K 287/23

    Annahme bodenrechtlicher Spannungen, Einfügen in die Eigenart der näheren …

    Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlichen Reichweite und Gewichtung entfalten können (…st. Rspr., vgl. nur: BVerwG, Urt. v. 08. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, juris, Rn. 9;… Beschl. v. 13. Mai 2014 - 4 P 38.13 - Urt. vom 19. September 1986 - 4 C 15.84 -, juris, Rn. 28;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. Mai 2023 - OVG 10 N 88.20 -, juris, Rn. 7f.;… Beschl. v. 5. Juni 2015 - OVG 10 S 11.15 -, juris, Rn. 4; Urt. d. Kammer v. 06. März 2019 - VG 3 K 413/17 -, juris).

    Das sind Spannungen, die potentiell ein Bedürfnis für eine ausgleichende städtebauliche Planung nach sich ziehen können (vgl. mit weiteren Nachweisen: Urt. d. Kammer v. 6. März 2019 - 3 K 413/17 -, juris, Rn. 30).

  • VG Cottbus, 20.10.2025 - 3 K 339/21

    Beeinträchtigung öffentlicher Belange, Erzeugen bodenrechtlicher Spannungen, …

    Das sind Spannungen, die potentiell ein Bedürfnis für eine ausgleichende städtebauliche Planung nach sich ziehen können (vgl. mit weiteren Nachweisen: Urteil der Kammer vom 6. März 2019 - 3 K 413/17 -, juris Rn. 30).
  • VG Leipzig, 14.09.2023 - 3 K 865/23

    Indien: Hinreichender interner Schutz

    auch VG Leipzig, Urt. v. 17. August 2017 - 3 K 413/17 - VG Düsseldorf, Urt. v. 6. September 2016 - 14 K 6767/15.A - Juris).
  • VG Cottbus, 31.07.2019 - 3 K 261/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Rn. 38 In die Eigenart der näheren Umgebung fügt sich ein Vorhaben ein, wenn es bezogen auf die in der Vorschrift genannten Kriterien den seiner Umgebung ableitbaren Rahmen einhält, in dem es dort ein Vorbild oder eine Entsprechung findet (Urteile der Kammer vom 6. März 2019 - 3 K 413/17 - juris Rn. 21; …und vom 20. September 2018 - 3 K 1273/16 - juris Rn. 27), es sei denn, es lässt die gebotene Rücksichtnahme auf die sonstige, d.h. vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen (…vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - juris Rn. 44 ff.;… vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 17;… vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 - juris Rn. 12).
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