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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 3 K 99.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3287
OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 3 K 99.16 (https://dejure.org/2017,3287)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.02.2017 - 3 K 99.16 (https://dejure.org/2017,3287)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2017 - 3 K 99.16 (https://dejure.org/2017,3287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - NC 9 S 98/90

    Einzelfall nicht erstattungsfähiger Anwaltskosten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 3 K 99.16
    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts auf eine ersichtlich unzulässige oder aus sonstigen Gründen offensichtlich aussichtslose Klage mit anwaltlicher Hilfe reagiert (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. Juni 2012 - OVG 1 K 25.09 - juris Rn. 4; Beschluss vom 21. Juli 2016 - OVG 3 K 75.16 -), aber auch dann, wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. November 2004 - NC 9 S 411/04 - juris Rn. 2; Beschluss vom 28. Februar 1991 - NC 9 S 98/90 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2004 - NC 9 S 411/04

    Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren und -auslagen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 3 K 99.16
    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts auf eine ersichtlich unzulässige oder aus sonstigen Gründen offensichtlich aussichtslose Klage mit anwaltlicher Hilfe reagiert (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. Juni 2012 - OVG 1 K 25.09 - juris Rn. 4; Beschluss vom 21. Juli 2016 - OVG 3 K 75.16 -), aber auch dann, wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 29. November 2004 - NC 9 S 411/04 - juris Rn. 2;… Beschluss vom 28. Februar 1991 - NC 9 S 98/90 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2012 - 1 K 25.09

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten, die einer Behörde entstanden sind

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 3 K 99.16
    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts auf eine ersichtlich unzulässige oder aus sonstigen Gründen offensichtlich aussichtslose Klage mit anwaltlicher Hilfe reagiert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2012 - OVG 1 K 25.09 - juris Rn. 4; Beschluss vom 21. Juli 2016 - OVG 3 K 75.16 -), aber auch dann, wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. November 2004 - NC 9 S 411/04 - juris Rn. 2;… Beschluss vom 28. Februar 1991 - NC 9 S 98/90 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 3 K 76.18

    Kostenerstattung für Rechtsanwalt einer Behörde in Gerichtsverfahren ohne …

    Fortführung des Senatsbeschlusses vom 3. Februar 2017 - OVG 3 K 99.16 - (juris).

    Das kann unter anderem dann der Fall sein, wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Februar 2017 - OVG 3 K 99.16 - juris Rn. 8 m. w. N.).

    Ausführungen zur erforderlichen Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts im Anschluss an übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten rechtfertigen nach der Rechtsprechung des Senats nicht die Einschaltung eines Rechtsanwalts, sofern keine schwierigen Rechtsfragen aufgeworfen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Februar 2017 - OVG 3 K 99.16 - juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2023 - 3 K 58.23

    Kostenfestsetzung - Beschwerde - Rechtsanwaltskosten - Behörde - Treu und Glauben …

    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts auf eine ersichtlich unzulässige oder aus sonstigen Gründen offensichtlich aussichtslose Klage mit anwaltlicher Hilfe reagiert oder wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. August 2020 - OVG 3 K 76.18 - juris Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 2017 - OVG 3 K 99.16 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 26. Juni 2012 - OVG 1 K 25.09 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.05.2021 - 11 C 21.1420

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs - Streitwertbeschwerde

    Dies ist der Fall, wenn die anwaltliche Vertretung für die Partei offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Prozessgegner Kosten zu verursachen, etwa wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (…vgl. VGH BW, B.v. 28.5.2019 - 2 S 896/19 - NVwZ-RR 2020, 86 = juris Rn. 7;… B.v. 29.11.2004 - NC 9 S 411/04 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Bbg, B.v. 3.2.2017 - 3 K 99.16 - juris Rn. 8 jeweils m.w.N.;… Kunze in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.4.2021, § 162 Rn. 66a, 66a.1;… Neuman/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 162 Rn. 58).
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