Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Entstehen von Verhandlungsgebühr und Beweisgebühr
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO; § 31 Abs. 2 Nr. 3 BRAGO; § 35 BRAGO; § 117 BRAGO
Charakter einer gerichtlichen Kostenentscheidung als Verhandlungsgebühr im Sinne der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO); Gebühren im Falle einer beiderseitigen Erledigungserklärung; Bekanntgabe eines Beweisthemas als Entstehungstatbestand für eine ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 31 Abs. 1 § 35 § 117
Erinnerung; Kostenfestsetzung; Beweisgebühr; Verhandlungsgebühr - Keine Verhandlungsgebühr für Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; keine Beweisgebühr ohne förmlichen Beweisbeschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Charakter einer gerichtlichen Kostenentscheidung als Verhandlungsgebühr im Sinne der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO); Gebühren im Falle einer beiderseitigen Erledigungserklärung; Bekanntgabe eines Beweisthemas als Entstehungstatbestand für eine ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung
Papierfundstellen
- EFG 2006, 928
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BFH, 17.08.1976 - VII B 7/75
Anhörung einer Partei - Beweisaufnahme - Erörterung der Sachlage - Erörterung der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05
Deshalb müssen, damit eine Beweisaufnahme erforderlich wird, entweder Parteibehauptungen streitig sein oder - bei dem Amtsermittlungsgrundsatz im finanzgerichtlichen Verfahren - unbestrittene Darlegungen nach der Auffassung des Gerichts einer Nachprüfung von Amts wegen bedürfen (BFH-Beschluss vom 17.8.1976 VII B 7/75, BStBl II 1976, 687). - BFH, 08.11.1972 - VII B 41/71
Akten - Beiziehung zum Beweis - Beweisbeschluß - Wille des Gerichts
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05
Dabei muss allerdings der objektive Wille des Gerichts, Beweis erheben zu wollen, nach außen erkennbar werden (BFH- Beschluss vom 8.11.1972 VII B 41/71, BStBl II 1973, 229). - FG Bremen, 13.01.2000 - 299302Ko 2
Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung eines Verfahrensbeteiligten
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05
In diesem Fall kommt es nicht mehr darauf an, ob das Gericht einen förmlichen Beweisbeschluss erlassen hat, statt des Spruchkörpers der Vorsitzende oder der Berichterstatter tätig wurde, das Gericht sich der Beweisaufnahme gar nicht bewusst war oder der mit keiner Beweisaufnahme beauftragte Berichterstatter eigenmächtig gehandelt hat (z.B. Beschlüsse des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 17.3.1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289; beide m.w.N.).
- BFH, 19.06.1969 - VII B 99/68
Prozeßbevollmächtigter - Unterlagen zur Prozeßführung - Vergütung von …
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05
Die nachfolgende Entscheidung über die Kosten ist - unabhängig davon, ob die Beteiligten gemäß § 121 i. V. m. § 90 Abs. 2 FGO auf mündliche Verhandlung verzichtet haben - keine Entscheidung im Sinne des § 117 BRAGO, die eine Verhandlungsgebühr auslösen könnte (BFH-Beschluss vom 19. Juni 1969 VII B 99/68, BStBl II 1969, 590; Gräber, FGO, § 139 Anm. 15;… Tipke-Kruse, FGO, § 139 Rz. 85 ff.). - FG Niedersachsen, 30.07.1980 - X (I) 209/80
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05
Eine Beweisgebühr wäre deshalb erst mit der Verkündung eines Beweisbeschlusses und Beginn der Vernehmung entstanden (Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss vom 30. Juli 1980, Az: X (I) 209/80 Ko, EFG 1981, 205-206). - FG Baden-Württemberg, 17.03.1992 - 9 Ko 6/91
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05
In diesem Fall kommt es nicht mehr darauf an, ob das Gericht einen förmlichen Beweisbeschluss erlassen hat, statt des Spruchkörpers der Vorsitzende oder der Berichterstatter tätig wurde, das Gericht sich der Beweisaufnahme gar nicht bewusst war oder der mit keiner Beweisaufnahme beauftragte Berichterstatter eigenmächtig gehandelt hat (z.B. Beschlüsse des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 17.3.1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289; beide m.w.N.). - FG Hessen, 20.09.1988 - 2 Ko 3121/88
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05
Rn. 14 Die Kostenentscheidung des Gerichts nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist keine Entscheidung, die den Ansatz einer Verhandlungsgebühr gem. § 117 BRAGO rechtfertigt (Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 20. September 1988, Az: 2 Ko 3121/88, EFG 1989, 140; Finanzgericht des Saarlandes Beschluss vom 2. Mai 1989, Az: 2 S 15/89, EFG 1989, 652). - FG Baden-Württemberg, 16.10.1980 - IX 210/79
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05
Eine Beweisgebühr wäre deshalb erst mit der Verkündung eines Beweisbeschlusses und Beginn der Vernehmung entstanden (Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss vom 30. Juli 1980, Az: X (I) 209/80 Ko, EFG 1981, 205-206). - FG Saarland, 02.05.1989 - 2 S 15/89
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05
Rn. 14 Die Kostenentscheidung des Gerichts nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist keine Entscheidung, die den Ansatz einer Verhandlungsgebühr gem. § 117 BRAGO rechtfertigt (Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 20. September 1988, Az: 2 Ko 3121/88, EFG 1989, 140; Finanzgericht des Saarlandes Beschluss vom 2. Mai 1989, Az: 2 S 15/89, EFG 1989, 652).
- FG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - 2 KO 2625/09
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Entstehen einer Beweisgebühr - …
Dabei muss allerdings der objektive Wille des Gerichts, Beweis erheben zu wollen, nach außen erkennbar werden (BFH- Beschluss vom 8. November 1972 VII B 41/71, BStBl II 1973, 229; Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. Juni 2005 3 KO 24/05, EFG 2006, 928).
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