Rechtsprechung
| FG Sachsen, 27.04.2009 - 3 Ko 635/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
RVG Anlage 1.1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Termins- oder Erledigungsgebühr bei Anerkennung des streitigen Kindergeldanspruchs in mehreren Teilschritten nach Klageerhebung und einvernehmlicher Erklärung der Erledigung der Hauptsache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehung einer Erledigungsgebühr und Terminsgebühr
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Termins- oder Erledigungsgebühr bei Anerkennung des streitigen Kindergeldanspruchs in mehreren Teilschritten nach Klageerhebung und einvernehmlicher Erklärung der Erledigung der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- FG Hamburg, 04.12.2013 - 3 KO 232/13
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Terminsgebühr nach gerichtlichem Hinweis und …
Rn. 21 Diese Vorschrift greift im Übrigen bei ohne mündliche Verhandlung möglichen Beschlüssen nicht ein (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2013 12 W 36/13, NJW-RR 2013, 896); gemäß ihrer restriktiven Auslegung bspw. auch nicht aufgrund Kostenentscheidung nach Abhilfe und übereinstimmender Erledigungserklärung (Beschlüsse FG Baden-Württemberg vom 18.04.2013 8 KO 508/12, Juris; Sächsisches FG vom 27.04.2009 3 Ko 635/09, Juris; VG Berlin vom 23.06.2008 14 KE 227.06, 14 V 29.05, Juris; OLG Rostock vom 16.04.2008 5 W 74/08, MDR 2008, 1066;… Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, RVG-VV 3104 Rd. 16 ff., 29).Rn. 24 Eine analoge Anwendung der das sozialgerichtliche Anerkenntnis betreffenden Nr. 3104 Anm. Abs. 1 Nr. 3 RVG-VV scheidet ebenso und wegen der eindeutigen gesetzlichen Abgrenzung aus (Beschlüsse FG Baden-Württemberg vom 18.04.2013 8 KO 508/12, Juris; Sächsisches FG vom 27.04.2009 3 Ko 635/09, Juris).
- FG Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 13 KO 1170/10
Keine zusätzliche Vergütung bei unterbrochenen, ruhenden oder aus sonstigen …
Ebenso wenig entsteht eine Erledigungsgebühr, wenn der Kläger die Klage auf Anraten seines Prozessbevollmächtigten zurücknimmt oder wenn die Behörde unter dem Eindruck der Klagebegründung bzw. eines ergänzenden Schriftsatzes oder aufgrund eines Hinweises auf die Rechtslage/Rechtsprechung den Bescheid aufhebt oder ändert und damit den Kläger klaglos stellt (vgl. z. B. Finanzgericht Köln, Beschluss vom 8. Dezember 2008 10 KO 1455/08, Juris; Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 27. April 2009 3 KO 635/09, Juris;… Gräber/Stapperfend, FGO 6. Aufl., § 139 Anm. 77 ff.;… Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., VV 1002 Anm. 9 ff.).Dass derartige Argumente möglicherweise wiederholt oder aber in verschiedenen Abschnitten vorzubringen sind, ändert daran nichts (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 27. April 2009 3 KO 635/09, Juris).
- FG Hamburg, 04.05.2026 - 4 K 62/21
Kostenrecht: Erledigungsgebühr bei Abhilfe einer Verpflichtungsklage auf Änderung …
Rn. 22 Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Rechtsprechung, nach der die Erledigungsgebühr nicht verdient ist, wenn ein Bescheid durch einen Hinweis auf die Rechtsprechung aufgehoben oder geändert und damit der Kläger klaglos gestellt wird (z.B. FG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23. August 2010, 13 KO 1170/10, juris, Rn. 15; FG Köln, Beschluss vom 8. Dezember 2008, 10 KO 1455/08, juris; FG Sachsen, Beschluss vom 27. April 2009, 3 KO 635/09, juris;… Stapperfend in Gräber, FGO, 10. Aufl. 2025, § 139 FGO, Rn. 86).
- FG Thüringen, 14.10.2014 - 4 Ko 557/13
Zulässigkeit einer Erinnerung gegen die Streitwertberechnung in …
Nr. 3202 Anmerkung Abs. 2 VV-RVG meint jedoch ebenso wie Nr. 3104 Anmerkung Abs. 1 Ziff. 1 VV-RVG den Fall, dass streitig in der Sache und nicht lediglich über die Kosten entschieden worden ist (Beschlüsse des FG des Landes Sachsen vom 27. April 2009 - 3 Ko 635/09, zitiert nach Haufe Steuer Office Professional, und des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. November 2007 - 4 KO 1391/07, EFG 2008, 641). - FG Baden-Württemberg, 18.04.2013 - 8 KO 508/12
Keine Terminsgebühr nach Erledigung der Hauptsache
Es kann daher nicht ernstlich zweifelhaft sein, dass der Gesetzgeber mit der ausdrücklichen Festlegung in Nr. 3104 Anmerkung 1 Ziffer 3 VV-RVG auf Verfahren vor dem Sozialgericht Anerkenntnisse in anderen Gerichtsbarkeiten ausgeschlossen hat (Sächsisches Finanzgericht , Beschlüsse vom 27.4.2009 3 Ko 635/09, Juris und vom 27.11.2009 3 Ko 1688/09, Juris) und nur eine entsprechende Anwendung in Berufungsverfahren vor dem jeweiligen Landessozialgericht in Betracht gezogen hat, soweit keine Betragsrahmengebühren anfallen. - FG Sachsen, 27.11.2009 - 3 Ko 1688/09
Terminsgebühr für einen Bevollmächtigten bei Abhilfe seitens einer Partei und …
Die Frage, ob bei Abhilfe seitens des Beklagten und beiderseitiger Erledigungserklärung ohne mündliche Verhandlung wie im sozialgerichtlichen Verfahren eine Terminsgebühr entsteht, hat der Senat bereits mit Beschluss vom 27. April 2009 (3 Ko 635/09) ablehnend entschieden (ebenso im Ergebnis FG Schleswig Holstein vom 14. April 2008 5 KO 16/08, EFG 2008, 1150).
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