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| VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17 |
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§ 123 Abs 1 VwGO, § 8 KapVO BE, § 9 KapVO BE, § 11 KapVO BE, Art 12 Abs 1 GG
Vorläufige Zulassung zum Studium des Studiengangs Veterinärmedizin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (18)
- VG Berlin, 13.02.2017 - 3 L 296.16
Vorläufige Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin; Voraussetzungen der …
Auszug aus VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17
Rn. 14 Im Vergleich zum letzten, das Wintersemester 2016/2017 und das Sommersemester 2017 umfassenden Berechnungszeitraum, für den die Kammer die Kapazitätsberechnung der Antragsgegnerin für die Lehreinheit Veterinärmedizin zuletzt überprüft hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 2017 - VG 3 L 296.16 u.a. - juris), hat sich die nachfolgend dargestellte Änderung ergeben:.Rn. 16 Die Kammer sieht weiterhin keinen Anlass, die von der Antragsgegnerin vorgenommene Einteilung in Vorklinik- und Klinik-Stellen grundsätzlich in Frage zu stellen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 13. Februar 2017, a.a.O).
Dies gilt ebenso für die seit dem 15. September 2009 eingerichtete Professoren-Stelle 080085 (WE 13, Klinik, Professor G...) und die Professoren-Stelle 08191 0 (Klinik, WE 19, Professor H...; vgl. Beschlüsse der Kammer vom 13. Februar 2017 - VG 3 L 296.16 -, a.a.O.).
Dass die Antragsgegnerin dabei die Teilnehmerzahlen aus dem Jahre 2016 zu Grunde gelegt hat, ist in Anbetracht des Stichtages für die Berechnung der Kapazität, dem 15. Januar 2017, nicht zu beanstanden (so auch die Kapazitätsberechnung für den letzten Bezugszeitraum, Beschlüsse der Kammer vom 13. Februar 2017, a.a.O.).
Diese Tätigkeit ist als Lehrverpflichtungsminderung zu berücksichtigen, weil die Promotionskommission in materieller Hinsicht ein Prüfungsausschuss i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 LVVO ist, so dass die gewährte Lehrverpflichtungsverminderung jedenfalls nach dieser, der Antragsgegnerin wie § 9 Abs. 4 LVVO Ermessen eröffnenden Rechtsgrundlage zu berücksichtigen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Juni 2015, a.a.O., Rn. 16 ff., 18 und Beschluss der Kammer vom 13. Februar 2017, a.a.O.).
Rn. 66 c) Einen Dienstleistungsexport für das Modul "Ernährungsphysiologie" hat die Antragsgegnerin für den zu Grunde zu legenden Berechnungszeitraum - anders als noch für den letzten Berechnungszeitraum (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 13. Februar 2017, a.a.O.) - nicht geltend gemacht.
Bei der Berechnung des Curricularfremdanteils legt die Antragsgegnerin beanstandungsfrei eine Betreuungsrelation von 180 für Vorlesungen und von 30 für die Übungen zu Grunde (vgl. Beschluss der Kammer vom 13. Februar 2017, a.a.O., und Beschluss des OVG Berlin vom 20. Oktober 2004 - OVG 5 NC 44.04 - betr. Humanmedizin/Vorklinik WS 2003/04).
Die Antragsgegnerin hat dafür zutreffend einen Curricularfremdanteil von 0,2278 errechnet (vgl. Beschluss vom 13. Februar 2017, a.a.O.).
Hier hat die Antragsgegnerin die Anteilsquoten mit 0, 85 für den Studiengang Veterinärmedizin und mit 0, 15 für den Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft festgesetzt und sich dabei beanstandungsfrei, wie schon im vergangenen Zulassungszeitraum (vgl. Beschluss vom 13. Februar 2017, a.a.O.) an der Festsetzung der Zulassungszahlen für Studienanfänger (…Zulassungsordnung zum Wintersemester 2017/2018, a.a.O.: Veterinärmedizin: 174; Pferdewissenschaft: 31) orientiert.
Weiter ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin bei der Berechnung der Schwundquoten (nach dem hier angewendeten so genannten "Hamburger Modell") lediglich den tatsächlichen Einschreibstand in den entsprechenden Fachsemestern zugrunde gelegt hat und dabei auch Übergangsquoten von mehr als 1, 0 in die Berechnung mit einbezogen hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 13. Februar 2017, a.a.O., und OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. August 2006, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2015 - 5 NC 11.15
Zulassung zum Studium Veterinärmedizin (Tiermedizin) an der Freien Universität …
Auszug aus VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17
Rn. 39 • 1,0 LVS für die dauerhaft eingerichtete Funktion eines Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die tierärztliche Vorprüfung (Dr. G...gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 LVVO (Bescheid der Antragsgegnerin vom 30. Juli 2012, Anlage 8 des Schriftsatzes der Antragsgegnerin vom 23. Oktober 2017; vgl. hierzu Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg u.a. vom 20. November 2009, a.a.O., und zuletzt vom 15. Juni 2015 - OVG 5 NC 11.15 - juris Rn. 16 ff. m.w.N.).Rn. 40 • 2,0 LVS für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die tierärztliche Prüfung (Professor S...), ebenfalls gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 LVVO (Bescheid der Antragsgegnerin vom 26. Juni 2008, Anlage 4 des Schriftsatzes der Antragsgegnerin vom 23. Oktober 2017;… vgl. hierzu ebenfalls die Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg u.a. vom 20. November 2009, a.a.O. und vom 15. Juni 2015, a.a.O.).
Diese Tätigkeit ist als Lehrverpflichtungsminderung zu berücksichtigen, weil die Promotionskommission in materieller Hinsicht ein Prüfungsausschuss i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 LVVO ist, so dass die gewährte Lehrverpflichtungsverminderung jedenfalls nach dieser, der Antragsgegnerin wie § 9 Abs. 4 LVVO Ermessen eröffnenden Rechtsgrundlage zu berücksichtigen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2015, a.a.O., Rn. 16 ff., 18 …und Beschluss der Kammer vom 13. Februar 2017, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 5 NC 72.09
FU/Tiermedizin; Sommersemester 2009; höhere Semester; Jahreszulassung; …
Auszug aus VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17
Gegen die Ausrichtung an einem so genannten Sollstellenplan bestehen ebenfalls nach wie vor keine Bedenken (vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 20. November 2009 - OVG 5 NC 72.09 - juris Rn. 17 f.).Rn. 39 • 1,0 LVS für die dauerhaft eingerichtete Funktion eines Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die tierärztliche Vorprüfung (Dr. G...gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 LVVO (Bescheid der Antragsgegnerin vom 30. Juli 2012, Anlage 8 des Schriftsatzes der Antragsgegnerin vom 23. Oktober 2017; vgl. hierzu Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg u.a. vom 20. November 2009, a.a.O., und zuletzt vom 15. Juni 2015 - OVG 5 NC 11.15 - juris Rn. 16 ff. m.w.N.).
Rn. 40 • 2,0 LVS für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die tierärztliche Prüfung (Professor S...), ebenfalls gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 LVVO (Bescheid der Antragsgegnerin vom 26. Juni 2008, Anlage 4 des Schriftsatzes der Antragsgegnerin vom 23. Oktober 2017; vgl. hierzu ebenfalls die Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg u.a. vom 20. November 2009, a.a.O. …und vom 15. Juni 2015, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 5 NC 25.09
FU/Tiermedizin; WS 2008/09; Studienanfänger; Beschwerdebegründung; …
Auszug aus VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17
Rn. 22 • für Professoren 9 Lehrveranstaltungsstunden (LVS), Rn. 23 • für Juniorprofessoren für die Dauer der ersten Phase des Dienstverhältnisses 4 LVS, danach 6 LVS, Rn. 24 • für wissenschaftliche Assistenten 4 LVS, Rn. 25 • für auf Dauer angestellte wissenschaftliche Mitarbeiter mit Vollzeitbeschäftigung 8 LVS, wobei dies auch für Akademische Räte als unbefristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter gilt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 13. Januar 2009 betreffend die Zulassung zum Studiengang Biochemie im WS 2008/2009 - VG 3 A 701.08 u.a. - ; Beschlüsse vom 16. Januar 2009 betreffend die Zulassung zum Studiengang Tiermedizin im WS 2008/2009 - VG 3 A 330.00 u.a. - ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. November 2009 - OVG 5 NC 25.09 - ), Rn. 26 • für Studienräte im Hochschuldienst und für Lehrkräfte für besondere Aufgaben in wissenschaftlichen Fächern 16 LVS, Rn. 27 • für vollzeitbeschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter mit befristeten Verträgen (Qualifikationsstellen) 4 LVS.Eine solche Abweichung von der statistischen Erfassung nach formeller Zugehörigkeit zu einem bestimmten Semester würde nicht nur die Fiktion der Austauschbarkeit aller im Studienverlauf nachgefragten Lehre, die dem Schwundausgleich immanent ist, durchbrechen, sondern würde darüber hinaus die - nicht gerechtfertigte - Annahme voraussetzen, dass Studierende ihr Studium in aller Regel studienplanmäßig durchlaufen; ferner liefe eine Differenzierung der semesterweisen Erfassung nach Prüfungserfolgen dem Charakter des Hamburger Modells als einem rechentechnischen Mittel zur Prognostizierung der künftigen Ausbildungslast der Hochschule zuwider und würde es weitgehend entwerten (vgl. zur Ordnungsmäßigkeit des Modells der Antragsgegnerin zur Schwundquotenberechnung insgesamt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - OVG 5 NC 29.08 - ; Beschluss vom 1. Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 -, m.w.N., und Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 4. November 2009, a.a.O).
- VG Berlin, 12.02.2016 - 3 L 631.15
Vorläufige Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin
Auszug aus VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17
Rn. 17 Im Hinblick auf die Stellen für den Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft hat es im Vergleich zur Kapazitätsberechnung für das Wintersemester 2016/2017 keine Änderung gegeben (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 12. Februar 2016 - VG 3 L 631.15 - juris Rn. 14).Dagegen bestehen, wie die Kammer in ihrem Beschluss vom 12. Februar 2016 (a.a.O., Rn. 23) ausgeführt hat, keine Bedenken.
- OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung; …
Auszug aus VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17
Bei der Berechnung des Curricularfremdanteils legt die Antragsgegnerin beanstandungsfrei eine Betreuungsrelation von 180 für Vorlesungen und von 30 für die Übungen zu Grunde (…vgl. Beschluss der Kammer vom 13. Februar 2017, a.a.O., und Beschluss des OVG Berlin vom 20. Oktober 2004 - OVG 5 NC 44.04 - betr. Humanmedizin/Vorklinik WS 2003/04). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 5 NC 1.07
Zulassung zum Studium der Tiermedizin unter Berücksichtigung des …
Auszug aus VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17
Eine solche Abweichung von der statistischen Erfassung nach formeller Zugehörigkeit zu einem bestimmten Semester würde nicht nur die Fiktion der Austauschbarkeit aller im Studienverlauf nachgefragten Lehre, die dem Schwundausgleich immanent ist, durchbrechen, sondern würde darüber hinaus die - nicht gerechtfertigte - Annahme voraussetzen, dass Studierende ihr Studium in aller Regel studienplanmäßig durchlaufen; ferner liefe eine Differenzierung der semesterweisen Erfassung nach Prüfungserfolgen dem Charakter des Hamburger Modells als einem rechentechnischen Mittel zur Prognostizierung der künftigen Ausbildungslast der Hochschule zuwider und würde es weitgehend entwerten (vgl. zur Ordnungsmäßigkeit des Modells der Antragsgegnerin zur Schwundquotenberechnung insgesamt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - OVG 5 NC 29.08 - ; Beschluss vom 1. Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 -, m.w.N., …und Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 4. November 2009, a.a.O). - OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11
Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)
Auszug aus VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17
Rn. 54 - CAq für den Curricularanteil, der an einen Studiengang außerhalb der Lehreinheit als Dienstleistung zu erbringen ist, Rn. 55 - Aq für die jährliche Studienanfängerzahl des nachfragenden Studienganges; diese ist nicht um einen Schwundfaktor zu korrigieren (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, BayVGH München, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 7 CE 05.10151 u.a. -, jew. juris; Beschlüsse der Kammer vom 18. Dezember 2012 - VG 3 L 253.12 u.a. -, betr. - OVG Berlin, 26.07.2001 - 5 NC 13.01
Auszug aus VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17
Rn. 86 Im Übrigen haben die durch die Antragsgegnerin vorgenommenen Überbuchungen kapazitätsdeckende Wirkung (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 26. Juli 2001 - OVG 5 NC 13.01 - ). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 NC 107.05
Auszug aus VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17
Rn. 43 • Kapazitätsmindernd in die Berechnung einzubeziehen ist ferner die der Lehrkraft für besondere Aufgaben Dr. H... (Vorklinik) unter Berücksichtigung der von ihr wahrzunehmenden organisatorischen und sonstigen Aufgaben in zulässiger Weise gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 LVVO gewährte Ermäßigung des Lehrdeputats um 4, 0 LVS (Bescheid der Antragsgegnerin vom 14. Juli 2016, Anlage 7 des Schriftsatzes der Antragsgegnerin vom 23. Oktober 2017, im Anschluss an die mit 20. August 2014 bis zum 30. September 2016 befristet gewährten Lehrverpflichtungsverminderung; vgl. bereits Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 -, vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 101.09 - juris Rn. 5 und vom 5. April 2012 - OVG 5 NC 2.12 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - 5 NC 49.12
Vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin an der FU Berlin im …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2012 - 5 NC 2.12
Zulassung zum Studium der Tiermedizin an der FU Berlin im Wintersemester …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2011 - 5 NC 90.10
Einstweilige Anordnung - vorläufige Zulassung als Studienanfängerin zum Studium …
- OVG Berlin, 14.03.1988 - 7 S 446.87
- VG Berlin, 21.12.2012 - 3 L 257.12
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; vorläufige Zulassung zum Studium …
- VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 109/13
Verletzung des Kapazitätserschöpfungsgebots durch Nichtbeachtung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 5 NC 9.13
Verminderung der Lehrverpflichtung für die Vorsitzendentätigkeit in zwei …
- VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13
Einstweiliger Rechtsschutz wegen Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin
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Rechtsprechung
| VG Dresden, 30.11.2017 - 3 L 1035/17 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Karlsruhe, 10.01.2019 - 7 K 7058/18
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken; Übergang vom Studium …
Es besteht aus europarechtlichen Gründen kein Anlass, sie extensiv auszulegen (so auch VG Dresden, Beschluss vom 30.11.2017 - 3 L 1035/17 -, BeckRS 2017, 149577 Rn. 12). - VG Köln, 29.07.2019 - 12 L 74/19 OVG, Beschluss vom 29.04.2016 - 3 B 53/16 -, juris Rn. 5; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2019 - 7 K 7058/18 -, juris Rn. 31; VG Dresden, Beschluss vom 30.11.2017 - 3 L 1035/17 -, juris Rn. 15 m.w.N.
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