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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2011 - 3 L 108/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22789
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2011 - 3 L 108/09 (https://dejure.org/2011,22789)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.07.2011 - 3 L 108/09 (https://dejure.org/2011,22789)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 3 L 108/09 (https://dejure.org/2011,22789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch auf Herstellung eines Wasserzählerschachts

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Anspruch auf Herstellung eines Wasserzählerschachts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 92 Abs. 2; WVS § 11 Abs. 1; WVS § 12 Abs. 1
    Pflicht des Anschlussnehmers einer Abwasserentsorgungsleitung zur Herstellung eines Wasserzählerschachtes oder Wasserzählerkastens an der Grenze seines Grundstücks auf eigene Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht des Anschlussnehmers einer Abwasserentsorgungsleitung zur Herstellung eines Wasserzählerschachtes oder Wasserzählerkastens an der Grenze seines Grundstücks auf eigene Kosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 04.09.2008 - 8 U 549/07

    Wasserversorgungsvertrag: Kündigung wegen verweigerter Übernahme eines im …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2011 - 3 L 108/09
    Rn. 55 § 12 Abs. 1 Buchst b) WVS greift nicht ein (zu Sinn und Zweck der entsprechenden Regelung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 AVBWasserV OLG Saarbrücken, U. v. 04.09.2008 - 8 U 549/07 - OLGR 2008, 865, zit. nach juris).

    § 12 Abs. 1 WVS und § 11 Abs. 1 AVBWasserV gehen nämlich - wie dargelegt - davon aus, dass der Grundstückseigentümer die Möglichkeit haben muss, dafür Sorge zu tragen, dass die Leitung auf seinem Grund und Boden keinen Schaden erleidet, sei es durch Überbauten, Pflanzen oder Ähnliches (vgl. OLG Saarbrücken, U. v. 04.09.2008 - 8 U 549/07 - 153, 8 U 549/07 -, OLGR Saarbrücken 2008, 865, zit. nach juris).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2011 - 3 L 108/09
    Ein Anspruch auf Wiederherstellung an alter Stelle ist schon deswegen ausgeschlossen, weil der erstrebte Zustand nach der derzeitigen Rechtsordnung unzulässig wäre (vgl. BVerwG, U. v. 26.08.1993 - 4 C 24/91-, BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275).
  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2011 - 3 L 108/09
    Hier ist ein Anspruch auf Naturalrestitution ausgeschlossen (BGH - Großer Senat für Zivilsachen -, B. v. 19.12.1960 - GSZ 1/60 - BGHZ 34, 99 = NJW 1961, 658).
  • BGH, 21.06.2001 - III ZR 185/00

    Leitungsrecht für Trinkwasserleitung bei Verlegung einer Straßenbrücke

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2011 - 3 L 108/09
    Dieses Prinzip hat keine rechtsverbindliche Wirkung aus sich selbst heraus; Geltung kommt ihm vielmehr immer nur insoweit zu, als es in einer gesetzlichen Regelung konkret zum Ausdruck gebracht wird (BVerwG, U. v. 28.02.1975 - IV C 37.72 -, BayVBl 1976, 375; BGH, U. v. 21.06.2001 - III ZR 185/00 -, BGHZ 148, 129, jew. m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10

    Folgenbeseitigungsanspruch; kein Herstellungsanspruch

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2011 - 3 L 108/09
    Mangels gesetzlicher Vorschriften kann er nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen (BVerwG, B. v. 14.07.2010 - 1 B 13/10, zit. nach juris).
  • OLG Naumburg, 06.05.2010 - 2 U 119/09

    Trinkwasserversorgung: Verlangen eines Wasserversorgungsunternehmens nach …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2011 - 3 L 108/09
    Dem steht nicht entgegen, dass gemäß Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 16 lit. b des Einigungsvertrages das Eigentum des Kunden an einem Hausanschluss auch nach dem Beitritt der DDR bestehen bleibt, solange er das Eigentum nicht auf das Wasserversorgungsunternehmen überträgt (vgl. OLG Naumburg, U. v. 06.05.2010 - 2 U 119/09 -, zit. nach www.recht-in.de).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 37.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2011 - 3 L 108/09
    Dieses Prinzip hat keine rechtsverbindliche Wirkung aus sich selbst heraus; Geltung kommt ihm vielmehr immer nur insoweit zu, als es in einer gesetzlichen Regelung konkret zum Ausdruck gebracht wird (BVerwG, U. v. 28.02.1975 - IV C 37.72 -, BayVBl 1976, 375; BGH, U. v. 21.06.2001 - III ZR 185/00 -, BGHZ 148, 129, jew. m. w. Nachw.).
  • LG Bonn, 18.11.1988 - 4 S 100/88

    Rechtmäßigkeit der Verwendung ergänzender Bedingungen im Bereich der …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2011 - 3 L 108/09
    Rn. 56 Bei der Regelung auf der Grundlage der AVBWasserV wird davon ausgegangen, dass ein Überschreiten des vielfach angenommenen Grenzwertes von mindestens 15 Metern vorliegen muss (…vgl. Ludwig/Odenthal, Recht der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung, Stand 1994, § 11 ABVWasserV Rn. 5), damit das Wasserversorgungsunternehmen vom Kunden die Anbringung eines Wasserzählerschachts oder Wasserzählerschrankes an der Grundstücksgrenze verlangen kann (vgl. auch LG Bonn, U. v. 18.11.1988 - 4 S 100/88 -, zit.. nach juris).
  • OVG Thüringen, 30.09.2022 - 4 EO 501/22

    Verlegung eines Wasserzählers wegen überlanger Grundstücksanschlussleitung

    In der dazu ergangenen Rechtsprechung (vgl. z. B.: LG Köln…, Urteil vom 5. Oktober 2021 - 21 O 231/21 -, juris Rn. 32; OVG Meck.-Vorpommern, Urteil vom 6. Juli 2011 - 3 L 108/09 - juris Rn. 55) ist geklärt, dass § 11 Abs. 1 Nr. 2 AVBWasserV analog anzuwenden ist, wenn die Hausanschlussleitung ab dem Abzweig vom Verteilernetz zunächst über ein Privatgrundstück geführt werden muss, um überhaupt das Grundstück des Anschlussnehmers zu erreichen.
  • VG Halle, 23.01.2014 - 4 A 195/13

    Anordnung der Herstellung eines Wasserzählersschachts an der Grundstücksgrenze

    Rn. 24 Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, den Beklagten im Interesse der Gesamtheit der Anschlussnehmer bei besonders langem Verlauf der Anschlussleitung nicht mit überdurchschnittlichen Aufwendungen für deren Unterhaltung zu belasten und ihn vor den Nachteilen zu schützen, die dadurch entstehen, dass ungemessenes Wasser in einer auf fremden Grund verlegten und daher dem Einfluss dem Beklagten entzogenen, besonders langen Leitung fließt (BGH…, Urteil vom 06. Februar 2013 - VIII ZR 354/11 - Juris Rn. 20 zu § 11 Abs. 1 Nr. 2 AVBWasserV; OVG Greifswald, Urteil vom 06. Juli 2011 - 3 L 108/09 - Juris Rn. 55).

    Er hat nämlich die Möglichkeit, dafür Sorge zu tragen, dass die Leitung auf seinem Grund und Boden keinen Schaden, etwa durch Bepflanzung oder das Befahren mit Fahrzeugen, erleidet (OVG Greifswald, Urteil vom 06. Juli 2011 - 3 L 108/09 - Juris Rn. 55).

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