Rechtsprechung
| VG Leipzig, 15.10.2010 - 3 L 1556/10 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Reichweite des Schutzes der Versammlungsfreiheit im Hinblick auf die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 15.10.2010 - 3 L 1556/10
- OVG Sachsen, 15.10.2010 - 43 B 307/10
- BVerfG, 16.10.2010 - 1 BvQ 39/10
- BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94
Effektivität des Rechtsschutzes im Verfahren auf (Wieder-) Herstellung der …
Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2010 - 3 L 1556/10
Dies verlangt eine Gefahrenprognose durch die Behörde, die nach dem Wortlaut des Gesetzes auf "erkennbaren Umständen", also auf Tatsachen, Sachverhalten oder sonstigen Erkenntnissen beruhen muss, die einen Schluss auf das künftige Verhalten der Veranstalter und Teilnehmer einer Versammlung zulassen; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hingegen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.4.1998, NVwZ 1998, 834 [BVerfG 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94] ).
- BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage
gegen a) den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2010 - 3 B 307/10 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 15. Oktober 2010 - 3 L 1556/10 - .Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 15. Oktober 2010 - 3 L 1556/10 - und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2010 - 3 B 307/10 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 8 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.
- VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10 Mit ihrer am 3. November 2010 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Leipzig (3 L 1556/10) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (3 B 307/10) jeweils vom 15. Oktober 2010.
- BVerfG, 16.10.2010 - 1 BvQ 39/10
Ablehnung des Erlasses einer eA: Beschränkung einer als Aufzug angemeldeten …
unter Aufhebung der Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2010 - 3 B 307/10 - und des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 15. Oktober 2010 - 3 L 1556/10 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen Nr. 1 der versammlungsrechtlichen Verfügung des Stadt Leipzig vom 13. Oktober 2010 - 32.6/Rei.9946 - wiederherzustellen und die Stadt Leipzig anzuweisen, ein Verbot sämtlicher anderer Versammlungen im Bereich des angemeldeten Kundgebungsortes und der angemeldeten Aufzugstrecke und in einem Umkreis von 300 m darum anzuordnen, hilfsweise den Versammlungsort auf den Augustusplatz in Leipzig und auf die Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr festzulegen,.
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