Rechtsprechung
| VG Cottbus, 24.01.2022 - 3 L 18/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Versammlung darf nicht mit mehr als 1.000 Personen stattfinden - Corona-Virus
- brandenburg.de (Kurzinformation)
Demonstrantenhöchstzahl
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot - …
Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2022 - 3 L 18/22
Von ihr erfasst sind auch die Zahl der an der Versammlung teilnehmenden Personen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 - juris). - BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13
Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …
Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2022 - 3 L 18/22
Zielt der Antrag - wie hier - auf eine Vorwegnahme der Hauptsache, kann ihm nur dann stattgegeben werden, wenn dem Antragsteller ohne sofortige Befriedigung des Anspruchs schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr führen könnte und wenn zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3/13 - juris Rn. 5 m.w.N.). - VG Dresden, 07.01.2022 - 6 L 9/22
Versammlung in Görlitz am 10.01.2022 unter Auflagen mit 100 Personen erlaubt
Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2022 - 3 L 18/22
Sind im Einzelfall aus infektionsepidemiologischer Sicht Ausnahmen vertretbar, gebieten es die grundrechtlichen Gewährleistungen des Art. 8 Abs. 1 GG, im Sinne eines intendierten Ermessens eine solche Ausnahme - gegebenenfalls unter Beifügung weiterer Auflagen - auch zu erteilen (VG Dresden, Beschluss vom 07. Januar 2022 - 6 L 9/22 - juris Rn. 19-20). - OVG Sachsen, 03.10.2020 - 6 B 319/20
Beschwerde; Versammlungsrecht; Auflagen; Folgenabwägung
Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2022 - 3 L 18/22
Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist grundsätzlich von der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften des Landesrechts auszugehen (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 3. Oktober 2020 - 6 B 319/20 - juris Rn. 4).
- VG Cottbus, 07.02.2022 - 3 L 32/22 Wie bereits mit dem die Beteiligten betreffenden Beschluss der Kammer vom 24. Januar 2022 (VG 3 L 18/22) dargestellt, ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich von der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften des Landesrechts auszugehen (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 3. Oktober 2020 - 6 B 319/20 - juris Rn. 4).
dejure.org
Übersicht VG Cottbus
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.