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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7869
OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91 (https://dejure.org/1992,7869)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.02.1992 - 3 L 198/91 (https://dejure.org/1992,7869)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - 3 L 198/91 (https://dejure.org/1992,7869)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzpflicht; Beamter; Verwaltungshandeln; Gesamtschuldnerische Haftung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.10.1969 - II C 80.65

    Fahrlässige Nichtanmeldung angestellter Putzfrauen zur Zusatzversicherung bei der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91
    Ein Ausnahmefall, bei dem die unzureichende Wahrnehmung gleichzeitig eine Fürsorgepflichtverletzung gegenüber dem Kläger darstellte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.10.1969 - II C 80.65 -, E 34, 123, 132; Urteil vom 29.01.1976 - II C 55.73 -, E 50, 103, 109), liegt nicht vor.

    Das käme nur in den oben angesprochenen Fällen der Fürsorgepflichtverletzung durch die mithaftenden Beamten in Betracht (vgl. Urteil vom 23.10.1969, aaO, S. 131 f.;… Urteil vom 29.01.1976, aa0, S. 108 f.).

  • BVerwG, 29.01.1976 - II C 55.73

    Rückgriffshaftung - Mitverschulden des Dienstherrn - Schadengeneigte Tätigkeit - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91
    Ein Ausnahmefall, bei dem die unzureichende Wahrnehmung gleichzeitig eine Fürsorgepflichtverletzung gegenüber dem Kläger darstellte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.10.1969 - II C 80.65 -, E 34, 123, 132; Urteil vom 29.01.1976 - II C 55.73 -, E 50, 103, 109), liegt nicht vor.

    Dabei kam ein Haftungsausfall im Sinne eines dem Dienstherrn selbst zuzurechnenden Schadensanteils nur unter dem Gesichtspunkt der schadengeneigten Tätigkeit in Betracht (vgl. Urteil vom 29.01.1976, aaO, S. 110; siehe dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 08.02.1989 - 2 OVG A 161/86 -, ZBR 1990, 24).

  • VG Schleswig, 06.06.1990 - 11 A 105/88
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91
    Der Kläger hat am 18. März 1988 Anfechtungsklage gegen den Leistungsbescheid vom 25. September 1985 erhoben und außerdem den Antrag angekündigt, die Beklagte zu verurteilen, den Widerspruch gegen diesen Leistungsbescheid zu bescheiden (Az.: 11 A 105/88).

    Durch Beschluß vom 30. Oktober 1989 hat das Verwaltungsgericht die 3 Klagen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen 11 A 105/88 verbunden.

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87

    Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91
    Es genügt, daß er den Hergang der Schädigung in seinen Grundzügen kennt und weiß, daß der Sachverhalt erhebliche Anhaltspunkte für eine Ersatzpflicht des Verantwortlichen bietet (BVerwG, Urteil vom 09.03.1989 - 2 C 21.87 -, E 81, 301, 304 mwN).
  • BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 68.66

    Inanspruchnahme durch Leistungsbescheid nach Beendigung des …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91
    Das gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses, denn die dienstrechtlichen Beziehungen können auch nach der Beendigung noch abgewickelt werden, soweit nicht das Gesetz oder die Natur der Sache entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 28.06.1967 - VIII C 68.66 -, E 27, 250, 252).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 14/87

    Gesetzesvorbehalt; Leistungsbescheid; Anspruch; Entgelt; Behörde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91
    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, daß der Dienstherr grundsätzlich berechtigt ist, einen Vermögensschaden, der ihm durch die schuldhafte Dienstpflichtverletzung eines Beamten entstanden ist, durch Leistungsbescheid einzufordern (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. die zusammenfassende Darstellung in OVG Lüneburg, Urteil vom 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, 880, 881).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.01.1986 - 2 A 89/84
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91
    Zwar ist grundsätzlich nur der Dienstherr dazu berechtigt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14.01.1986 - 2 A 89/84 -, NVwZ 1987, 522), doch hat das Land Schleswig-Holstein als Dienstherr diese Befugnis wirksam auf die Beklagte übertragen.
  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91
    Sofern - wie hier - mehrere Beamte für einen Schaden ursächlich geworden sind, wobei nur einer wegen qualifizierten Verschuldens haftet, besteht eine Konstellation, die in der Zivilrechtsprechung als "gestörter" oder "hinkender" Gesamtschuldnerausgleich bezeichnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.1973 - VI ZR 163/71 -, NJW 1973, 1648).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91
    Im Hinblick auf den das Verwaltungsstreitverfahren beherrschenden Untersuchungsgrundsatz ergibt sich hieraus vielmehr, daß er die materielle Beweislast trägt, wenn sich nicht klären läßt, daß er den Fehlbestand nicht zu vertreten hat (BVerwG, Urteil vom 20.04.1977 - VI C 14.75 -, E 52, 255, 260).
  • BVerwG, 08.08.1973 - VI C 15.71

    Heranziehung eines für eine durch leichte Fahrlässigkeit verschuldete Überzahlung …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91
    Weil die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger zur Schadensersatzleistung heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.08.1973 - VI C 15.71 -, ZBR 1973, 345, 346), mithin gebundene Entscheidungen vorliegen, sind diese gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO lediglich aufzuheben, soweit sie rechtswidrig sind.
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85

    Beamter - Schadensersatz - Pflichtwidrigkeit - Arbeitskraft - Unterstelltes …

  • VGH Hessen, 06.07.1989 - 1 TG 1870/89

    Beamtenrecht - Neubesetzung eines Dienstpostens - Verletzung des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1990 - 12 A 1511/87

    Verursachung eines Schadens; Beamter; Haftung als Gesamtschuldner ; Dienstherr; …

  • VG Köln, 10.09.2020 - 19 K 4769/18

    WCCB-Skandal in Bonn: Ehemalige Oberbürgermeisterin und ehemaliger Stadtdirektor …

    Rn. 100 vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20.02.1992 - 3 L 198/91 - juris, Rn. 36; Lemhoefer, in: Plog/Wiedow, § 75 BBG Rn. 15, 19; Franke, in: GKÖD, § 75 Rn. 19.
  • VG Köln, 10.09.2020 - 19 K 4770/18

    WCCB-Skandal in Bonn: Ehemalige Oberbürgermeisterin und ehemaliger Stadtdirektor …

    Rn. 199 vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20.02.1992 - 3 L 198/91-, juris Rn. 36; Lemhoefer, in: Plog/Wiedow, § 75 BBG Rn. 15, 19; Franke, in: GKÖD, § 75 Rn. 19.
  • VGH Hessen, 25.08.2023 - 1 A 837/18

    Schadensersatzanspruch des Landkreises gegen den Landrat wegen zu Unrecht …

    Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es, dass ein Beamter, der für seinen Dienstherrn über öffentliche Haushaltsmittel verfügt oder nicht unerhebliche finanzielle Verpflichtungen eingeht, die wirtschaftlichen Risiken der finanzwirksamen Maßnahmen ausreichend prüft (vgl. OVG S-H, Urteil vom 20. Februar 1992 - 3 L 198/91 -, juris Rn. 36).
  • VG Wiesbaden, 01.06.2022 - 3 K 1520/16

    Klage einer Gemeinde gegen ihren ehemaligen Bürgermeister auf Schadensersatz i. …

    Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es, dass ein Beamter, der für seinen Dienstherrn über öffentliche Haushaltsmittel verfügt oder nicht unerhebliche finanzielle Verpflichtungen eingeht, die wirtschaftlichen Risiken der finanzwirksamen Maßnahmen ausreichend prüft (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. Februar 1992 - 3 L 198/91 - juris, Rn. 36;… Lemhoefer, in: Plog/Wiedow, § 75 BBG Rdnr. 15, 19;… Franke, in: GKÖD, § 75 Rdnr. 19; VG Köln…, Urteil vom 10. September 2020 - 19 K 4769/18 -, juris Rdnr. 88).
  • VG Kassel, 19.06.2026 - 1 K 2175/22

    Schadensersatzpflicht für Beamte setzt konkretes Verhalten voraus

    Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es, dass ein Beamter, der für seinen Dienstherrn über öffentliche Haushaltsmittel verfügt oder nicht unerhebliche finanzielle Verpflichtungen eingeht, die wirtschaftlichen Risiken der finanzwirksamen Maßnahmen ausreichend prüft (vgl. OVG S-H, Urteil vom 20. Februar 1992 - 3 L 198/91 -, juris Rn. 36).
  • VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13

    Schadensersatzansprüche gegen Bürgermeister

    Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es, dass ein Beamter, der für seinen Dienstherrn über öffentliche Haushaltsmittel verfügt oder nicht unerhebliche finanzielle Verpflichtungen eingeht, die wirtschaftlichen Risiken der finanzwirksamen Maßnahmen ausreichend prüft (vgl. VG Köln…, Urteil vom 10.09.2020 - 19 K 4769/18 -, juris Rn. 88; vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.02.1992 - 3 L 198/91 -, juris Rn. 36).
  • VG Wiesbaden, 01.09.2022 - 3 K 694/22

    Klage einer Gemeinde gegen den ehemaligen Leiter eines Eigenbetriebs auf …

    Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es, dass ein Beamter, der für seinen Dienstherrn über öffentliche Haushaltsmittel verfügt oder nicht unerhebliche finanzielle Verpflichtungen eingeht, die wirtschaftlichen Risiken der finanzwirksamen Maßnahmen ausreichend prüft (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. Februar 1992 - 3 L 198/91 - juris, Rn. 36;… Lemhoefer, in: Plog/Wiedow, § 75 BBG Rdnr. 15, 19;… Franke, in: GKÖD, § 75 Rdnr. 19; VG Köln…, Urteil vom 10. September 2020 - 19 K 4769/18 -, juris Rdnr. 88).
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