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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44424
OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16 (https://dejure.org/2017,44424)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.11.2017 - 3 L 207/16 (https://dejure.org/2017,44424)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. November 2017 - 3 L 207/16 (https://dejure.org/2017,44424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 7 Abs 4 GG
    Sachsen-Anhalt; Bemessung der Finanzhilfe für eine Ersatzschule

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Finanzhilfe und Festsetzung der Stundenpauschale bei einer freien Waldorfschule; Zuschuss zu den laufenden Personal- und Sachkosten; Bestimmung der Höhe der Sachkostenpauschale unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; Beschulung von Schülerinnen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16
    Der Gleichheitssatz lässt dem Gesetzgeber jenseits der Gewährleistung des Existenzminimums der Ersatzschulen allerdings eine weite Gestaltungsfreiheit, die sich vornehmlich darauf bezieht, wie und in welchem Umfang eine Leistung gewährt werden soll (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8/84 -, BVerfGE 75, 40-78, Rn. 99).

    Diese Form der Bezuschussung hält sich innerhalb der dem Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich eingeräumten Gestaltungsfreiheit, die sich - wie dargelegt - vornehmlich darauf bezieht, wie und in welchem Umfang eine Leistung gewährt werden soll (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987, a.a.O., Rn. 99).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16
    Rn. 38 "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 m. w. N.).

    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2014, a. a. O.).

  • BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99

    Privatschulfinanzierung II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16
    Diese Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 -, juris; Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 -, juris; Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 -, juris), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18.10 -, juris) und des beschließenden Senats (Urteil vom 22. Februar 2012 - 3 L 295/11 -, juris) überein.

    Das gilt auch, wenn sich der Gesetzgeber entschließt, im Rahmen seiner Schutzpflicht das private Ersatzschulwesen durch die Gewährung finanzieller Zuwendungen zu unterstützen (BVerfG, Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 -, juris Rn. 53 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16
    Diese Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 -, juris; Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 -, juris; Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 -, juris), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18.10 -, juris) und des beschließenden Senats (Urteil vom 22. Februar 2012 - 3 L 295/11 -, juris) überein.

    Ob und wann eine solche Situation eingetreten ist, lässt sich letztlich nur aufgrund einer Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände beurteilen (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Verfassungsfragen zur privaten Schulfinanzierung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16
    Rn. 26 Aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (- 1 BvR 1369/90 -, juris) folgt nichts Gegenteiliges.

    Die Besonderheit des der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhaltes bestand allerdings darin, dass der pauschale Fördersatz durch den Landesgesetzgeber nicht so gewählt wurde, dass er das Existenzminimum unter Einschluss eines Beitrags abdeckte, der für die Beschaffung der notwendigen Schulräume zur Verfügung stand (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 1369/90 -, juris Rn. 74).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 295/11

    Wartefrist für Inanspruchnahme von Finanzhilfe durch Ersatzschule

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16
    Diese Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 -, juris; Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 -, juris; Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 -, juris), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18.10 -, juris) und des beschließenden Senats (Urteil vom 22. Februar 2012 - 3 L 295/11 -, juris) überein.

    Rn. 27 b) Was den daneben geltend gemachten Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 VerfLSA anbelangt, hat der Senat bereits entschieden, dass diese Bestimmung gegenüber der bundesverfassungsrechtlichen Gewährleistung der Privatschulfreiheit nach Art. 7 Abs. 4 GG dem Grunde nach keine weitergehenden finanziellen Ansprüche vermittelt (vgl. Urteil des Senats vom 22. Februar 2012 - 3 L 295/11 -, juris).

  • BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 81.09

    Telekommunikation: Datengrundlage für Entgeltantrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16
    Rn. 47 Ein Antragsteller, der geltend macht, er habe sich zu bestimmten Fragen nicht äußern können, muss schlüssig und substantiiert darlegen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 B 81.09 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16
    Rn. 3 "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.11.2016 - 6 B 27.16

    Waldorfschulen; Privatschulfinanzierung; Inklusion; integrative Beschulung …

  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568

    Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14

    Bezugnahme auf Vorbringen aus dem erstinstanzlichen Verfahren im …

  • VG Magdeburg, 01.08.2018 - 7 A 29/15

    Finanzhilfe für Ersatzschulen; Sachkostenzuschuss; Festsetzung der …

    Diesem Umstand wurde jedoch bereits durch die Vorschrift des § 10 Abs. 3 Nr. 5 ESch-VO hinreichend Rechnung getragen (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2017 - 3 L 207/16 - zitiert nach juris).

    Damit geht aber nicht einher, dass der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber die erheblichen Mehrkosten, die mit einer integrativen Beschulung verbunden sind, gänzlich vernachlässigt hätte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2017, a.a.O.).

    Rn. 58 Eine Verletzung der Rechte aus Art. 7 Abs. 4 GG und Art. 28 Abs. 2 VerfLSA vermochte auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung vom 01.11.2017 ( 3 L 207/16 ) nicht zu erkennen.

    Wie sich dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom 01.11.2017 (Az. 3 L 207/16 ) entnehmen lässt, hält der Senat an seiner in der Entscheidung vom 22.10.2013 vertretenen Rechtsauffassung weiterhin fest.

  • VG Magdeburg, 27.06.2018 - 7 A 637/14

    Festsetzung der Finanzhilfe für eine Ersatzschule - Freie Waldorfschule

    Auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt habe in seinem Beschluss vom 01.11.2017 (Az. 3 L 207/16 ) Zweifel an der Zulässigkeit der Berechnungsmethode des Beklagten als berechtigt angesehen, da diese mit der aktuellen Rechtslage nicht (mehr) in Einklang zu bringen sei.

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 01.11.2017 (Az. 3 L 207/16 , zitiert nach juris) hält die Kammer an ihrer noch im Urteil vom 06.09.2016 (Az. 7 A 680/13 MD) vertretenen Rechtsauffassung, dass die Schüler in den Schuljahrgängen 11 und 12 an den Freien Waldorfschulen bei der Festsetzung der Stundenpauschale außer Betracht zu bleiben haben, nicht mehr fest.

  • VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 L 492/18

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    6 Ob die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zutrifft und ob sie die Anordnung zu rechtfertigen vermag, ist hingegen keine Frage des Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09, Rn. 3, juris; Beschlüsse der Kammer vom 30. September 2016 - VG 3 L 207/16 - vom 2. September 2016 - VG 3 L 423/16 - und vom 13. Oktober 2016 - VG 3 L 325/16 - ).
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