Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1990 - 3 L 209/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 04.08.1989 - 1 A 69/89
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1990 - 3 L 209/89
- BVerwG, 11.02.1991 - 4 B 8.91
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84
Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1990 - 3 L 209/89
Eine solche Darstellung kann unter Berücksichtigung des Erläuterungsberichts auch mit ihrer negativen Aussage das Gewicht eines öffentlichen Belangs haben, der die Abgrabung auf einer für die Landwirtschaft dargestellten Fläche i. S. des § 35 Abs. 1 BauGB entgegensteht (BVerwG, Urt. v. 22.5.1987, BVerwGE 77, 300).Ob ein solcher öffentlicher Belang so schwer wiegt, daß er einem privilegierten Vorhaben entgegensteht und dessen bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit zur Folge hat, ist eine Frage der Abwägung im Einzelfall zwischen dem in Rede stehenden öffentlichen Belang und dem Interesse des Unternehmers an der Verwirklichung seines privilegierten Vorhabens (BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 a.a.O.).
In seinem Urteil vom 22.5.1987 (a.a.O.) hat das BVerwG darauf hingewiesen, die Bedeutung als "Ausschlußziel" für andere Standorte komme Konzentrationszonen um so eher zu, wenn für die gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegierte Nutzung weite Flächen des Außenbereichs oder gar nahezu der ganze Außenbereich in Betracht kämen, wie es für die Abgrabung von Kies und Sand im Bereich einer Gemeinde aufgrund des geologischen Aufbaues des Untergrundes der Fall sein könne.
Zwar ist die Privilegierung als solche bereits von besonderem Gewicht; auch kann die bereits langjährig im Bereich der Beigeladenen ausgeübte Gewerbetätigkeit der Klägerin das Merkmal der "Ortsgebundenheit" ihres Vorhabens i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stärker als bei noch nicht ortsansässigen Unternehmen betonen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 a.a.O.).
- BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen - …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1990 - 3 L 209/89
Sind jedoch die Darstellungen eines Flächennutzungsplanes sachlich und räumlich hinreichend konkret, können sie einem im Außenbereich privilegiert zulässigen Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen (BVerwG, Urt. v. 20.1.1984, BVerwGE 68, 311).In diesem Sinne könne die Darstellung von Abgrabungsflächen "Unterstützung und einleuchtende Fortschreibung tatsächlicher Gegebenheiten" sein (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 20.1.1984 a.a.O.).
- BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 21.79
Auskiesungsverbot im Landschaftsschutzgebiet
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1990 - 3 L 209/89
Das BVerwG hat ebenfalls in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Urt. v. 13.4.1983 [= NuR 1983, 274 m.w.N.]) entschieden, daß Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes regelmäßig verfassungsrechtlich unbedenkliche Inhaltsbestimmungen des Eigentums sind.Auf etwaige Gesichtspunkte des Bestandsschutzes kann sich die Klägerin nicht berufen, weil sich der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes nur auf den Bestand des Betriebes erstreckt und nicht die Ausdehnung des Betriebes auf andere, vom Betrieb bisher nicht erfaßte Grundstücke umfaßt (BVerwG, Urt. v. 13.4.1983 a.a.O.).
- BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87
Örtliche fachplanerische Entscheidung
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1990 - 3 L 209/89
Zur Bedeutung von Darstellungen eines Flächennutzungsplanes bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines privilegierten Vorhabens hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren grundlegenden Entscheidungen, denen der Senat folgt, ausgeführt: Entgegenstehende öffentliche Belange von Gewicht i. S. von § 35 Abs. 1 BauGB lassen sich regelmäßig einem Flächennutzungsplan nicht entnehmen, wenn dieser keine konkreten standortbezogenen Aussagen enthält (BVerwG, Urt. v. 4.5.1988, BVerwGE 79, 318). - BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88
Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1990 - 3 L 209/89
Darüber hinaus setzen die Planung und die (förmliche) Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten die Schutzwürdigkeit der Landschaft und zudem Anhaltspunkte dafür voraus, daß die gesetzlichen Schutzgüter ohne die vorhergesehene Maßnahme abstrakt gefährdet wären (Gewässer, Beschl. v. 16.6.1988, RdL 1988, 240).
- OVG Niedersachsen, 25.08.2023 - 4 MN 128/22
Abgrenzung; Absicht; einstweilige Anordnung; Ermessen; FFH-Gebiet; …
Auch wenn § 22 Abs. 3 Satz 5 BNatSchG nur auf Abs. 2 dieser Norm verweist und somit die inhaltlichen Anforderungen, die § 22 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG unter anderem hinsichtlich der Bestimmung des Schutzzwecks an die Schutzerklärung stellt (…vgl. dazu: Senatsurt. v. 23.2.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 66 u. v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, juris Rn. 248;… Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 -, juris Rn. 19), für die einstweilige Sicherstellung nicht unmittelbar gelten, muss in der Sicherstellungsverordnung das angestrebte Schutzziel zumindest angemessen umrissen sein (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.8.1990 - 3 L 209/89 -, juris Rn. 13). - VG Koblenz, 05.11.1998 - 1 K 3832/97
Zulassung eines Hauptbetriebsplanes für die Errichtung und Führung eines …
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