Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2023 - 3 L 23/23.Z |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 5 Abs 1I Nr 2 Buchst a WaffG, § 5 Abs 1 Nr 2 Buchst a WaffG 2002
- drschmitz.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Zur absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG aufgrund von Wesenszügen in der Person des Betroffenen - rechtsportal.de
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Zur absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG aufgrund von Wesenszügen in der Person des Betroffenen
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Leicht reizbarer Wesenszug sowie fehlende Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktlösung kann waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen - Einmalige fahrlässige Körperverletzung begründet keine besondere Reizbarkeit
Sonstiges
- drschmitz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Das Spannungsfeld zwischen absoluter und Regel-Unzuverlässigkeit
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 28.02.2023 - 1 A 194/22
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2023 - 3 L 23/23.Z
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758
Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2023 - 3 L 23/23
Insbesondere kann sie nicht auf die von dem Beklagten zitierte obergerichtliche Rechtsprechung gestützt werden (BayVGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG RhPf…, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 7 B 11798/17 - juris Rn. 5). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2018 - 7 B 11798/17
Waffenrecht -Beurteilung der Zuverlässigkeit bei ungeklärtem Sachverhalt
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2023 - 3 L 23/23
Insbesondere kann sie nicht auf die von dem Beklagten zitierte obergerichtliche Rechtsprechung gestützt werden (BayVGH…, Beschluss vom 28. November 2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG RhPf, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 7 B 11798/17 - juris Rn. 5). - BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2023 - 3 L 23/23
Rn. 3 "Ernstliche Zweifel" i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 m.w.N.).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2023 - 3 L 23/23
Die Zweifel müssen sich vielmehr zugleich auf das Ergebnis der angegriffenen Entscheidung, also die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH…, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16
Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2023 - 3 L 23/23
Dies erfordert, dass in der Antragsschrift eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage "aufgeworfen und ausformuliert" und im Einzelnen dargelegt wird, inwiefern die aufgeworfene Frage im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinaus einer fallübergreifenden Klärung bedarf und im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (vgl. Beschluss des Senats vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 - juris Rn. 83 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18
Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2023 - 3 L 23/23
Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. NdsOVG…, Beschluss vom 13. März 2019 - 13 LA 160/18 - juris Rn. 9; VGH BW, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 12 S 2789/18 - juris Rn. 3). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2023 - 3 L 23/23
Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 - juris Rn. 3 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18
Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2023 - 3 L 23/23
Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 13. März 2019 - 13 LA 160/18 - juris Rn. 9; VGH BW…, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 12 S 2789/18 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235
Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2023 - 3 L 23/23
Die Zweifel müssen sich vielmehr zugleich auf das Ergebnis der angegriffenen Entscheidung, also die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel beziehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12
Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2023 - 3 L 23/23
Rn. 14 "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 1 L 56/12 - juris Rn. 19 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40 …
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 L 73/21
Berufungszulassung: Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit …
- OVG Saarland, 12.01.2026 - 1 A 51/25
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit
Entgegen der Ansicht des Klägers ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung[u.a. Beschluss des Senats vom 14.10.2015, 1 B 155/15, juris Rn. 6, OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 18.07.2024, 6 B 23/24, juris Rn. 3, und vom 12.06.2023, 3 L 23/23.Z, juris Rn. 12, OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.10.2020, 11 ME 365/19, juris Rn. 8, BayVGH, Beschlüsse vom 08.09.2011, 21 ZB 11.1286, juris Rn. 8, und vom 29.07.2013, 21 ZB 13.415, juris Rn. 9, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.09.2025, 20 B 138/25, juris Rn. 17][u.a. Beschluss des Senats vom 14.10.2015, 1 B 155/15, juris Rn. 6, OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 18.07.2024, 6 B 23/24, juris Rn. 3, und vom 12.06.2023, 3 L 23/23.Z, juris Rn. 12, OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.10.2020, 11 ME 365/19, juris Rn. 8, BayVGH, Beschlüsse vom 08.09.2011, 21 ZB 11.1286, juris Rn. 8, und vom 29.07.2013, 21 ZB 13.415, juris Rn. 9, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.09.2025, 20 B 138/25, juris Rn. 17] anerkannt, dass unabhängig von konkreten Vorfällen mit Waffen und Munition auch sonstiges Verhalten einer Person Wesensmerkmale offenbaren kann, die die Befürchtung eines missbräuchlichen oder leichtfertigen Umgangs mit Waffen oder Munition begründen. - VG Augsburg, 06.10.2023 - Au 8 V 23.1529
Durchsuchungsanordnung, Betreten und Durchsuchen von Wohnräumen, Widerruf der …
Die insoweit notwendige hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Fehlverhaltens, d.h. der Benutzung einer Waffe entgegen dem vom Gesetzgeber erlaubten Zweck ihres Gebrauchs, setzt nicht bloß die Befürchtung des Missbrauchs voraus, vielmehr muss das Vorliegen der Tatschengrundlagen für die Besorgnis missbräuchlicher Waffenanwendung grundsätzlich erwiesen sein (…VG Augsburg, B.v. 18.4.2018 - Au 4 V 14.1198 - Rn. 13 des BA; vgl. ausführlich etwa zuletzt OVG LSA, B.v. 12.6.2023 - 3 L 23/23.Z - juris Rn. 12;… Papsthart in Steindorf, Waffenrecht, 11. Aufl. 2022, § 5 WaffG Rn. 31). - VG Augsburg, 24.05.2023 - Au 8 V 23.718
Durchsuchungsanordnung, Betreten und Durchsuchen von Wohnräumen, Widerruf der …
Die insoweit notwendige hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Fehlverhaltens, d.h. der Benutzung einer Waffe entgegen dem vom Gesetzgeber erlaubten Zweck ihres Gebrauchs, setzt nicht bloß die Befürchtung des Missbrauchs voraus, vielmehr muss das Vorliegen der Tatschengrundlagen für die Besorgnis missbräuchlicher Waffenanwendung grundsätzlich erwiesen sein (…VG Augsburg, B.v. 18.4.2018 - Au 4 V 14.1198 - Rn. 13 des BA; vgl. ausführlich etwa zuletzt OVG LSA, B.v. 12.6.2023 - 3 L 23/23.Z - juris Rn. 12;… Papsthart in Steindorf, Waffenrecht, 11. Aufl. 2022, § 5 WaffG Rn. 31). - VG Augsburg, 10.01.2025 - Au 8 V 24.3178
Antrag auf richterliche Gestattung einer Durchsuchung, Betreten und Durchsuchen …
Die aufgrund des bekannten Sachverhalt begründete Befürchtung des Missbrauchs der Waffen durch den Antragsgegner ist auf den vorhandenen Tatschengrundlagen nicht erwiesen (…vgl. zum Maßstab insoweit VG Augsburg, B.v. 18.4.2018 - Au 4 V 14.1198 - Rn. 13 des BA; vgl. ausführlich etwa zuletzt OVG LSA, B.v. 12.6.2023 - 3 L 23/23.Z - juris Rn. 12;… Papsthart in Steindorf, Waffenrecht, 11. Aufl. 2022, § 5 WaffG Rn. 31).
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