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Rechtsprechung
   VG Berlin, 13.06.2018 - 3 L 255.18 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21814
VG Berlin, 13.06.2018 - 3 L 255.18 A (https://dejure.org/2018,21814)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.06.2018 - 3 L 255.18 A (https://dejure.org/2018,21814)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - 3 L 255.18 A (https://dejure.org/2018,21814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 GG, § 42 Abs 1 Alt 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 Nr 3 VwGO, § 80 Abs 7 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
    Rechtsschutzform bei Streitfrage über Ablauf der Überstellungsfrist im Fall der Abschiebung eines zunächst flüchtigen Asylbewerbers nach Italien; Definition des Begriffs "flüchtig"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 25.10.2017 - C-201/16

    Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem …

    Auszug aus VG Berlin, 13.06.2018 - 3 L 255.18
    Denn es ist nichts dafür ersichtlich, dass sich der Antragsteller mittlerweile auf den Ablauf der Überstellungsfrist und einen Zuständigkeitsübergang auf die Bundesrepublik Deutschland berufen könnte (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - C-201/16 -, juris).
  • VG München, 18.12.2015 - M 3 S 15.50870

    Unzulässigkeit des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage …

    Auszug aus VG Berlin, 13.06.2018 - 3 L 255.18
    Zur Sicherung eines solchen Anspruchs stünde dem Antragsteller das Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Verfügung (…vgl. dazu Funke-Kaiser, GK-AsylG, § 34a, Rn. 98, Stand: Juni 2014 sowie VG München, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - VG M 3 S 15.50870 -, juris, Rn. 21).
  • VG Berlin, 03.03.2014 - 33 L 69.14

    Änderung eines Beschlusses.

    Auszug aus VG Berlin, 13.06.2018 - 3 L 255.18
    Tritt dieser Fall ein, so ist es auf den Lauf der achtzehnmonatigen Frist ohne Einfluss, wenn später innerhalb offener Frist eine Überstellung des Asylbewerbers wieder möglich wird (vgl. zur insoweit gleichlautenden Bestimmung der Dublin II-Verordnung: VG Berlin, Beschluss vom 3. März 2014 - VG 33 L 69.14 A -, m. w. Nachweisen).
  • VG Berlin, 03.05.2019 - 3 L 47.19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Österreich; Verzicht …

    Hiergegen ist die Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO die statthafte Rechtsschutzform (zur Statthaftigkeit der Anfechtungsklage in der Hauptsache bei Abschiebungsanordnung vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Urteil vom 28. Februar 2014 - 13a B 13.30295 -, juris Rn. 22; zum Ganzen VG Berlin, Beschluss vom 13. Juni 2018 - VG 3 L 255.18 A -, juris Rn. 12).

    Die Rechtsprechung der Kammer zu dieser Regelungssystematik ist den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller aus dem Verfahren VG 3 L 255.18 A (Beschluss vom 13. Juni 2018 - VG 3 L 255.18 A -, a.a.O.) bekannt.

  • VG Trier, 08.07.2019 - 7 K 3017/18

    Flüchtigsein eines Asylbewerbers nach EUV 604/2013

    Ungeachtet der Frage, ob die Regelung des § 82 Abs. 4 AufenthG Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Selbstgestellung ist (…dafür: VG Potsdam a.a.O. Rn. 9; dagegen: VG Berlin, Beschluss vom 13. Juni 2018 - 3 L 255.18 A -, Rn. 15, juris), lässt seine fehlende "Selbstgestellung" nicht den Schluss zu, dass er sich gezielt den zuständigen Behörden und damit einer Abschiebung (aus seinem Zimmer heraus und gegebenenfalls unter Anwendung unmittelbaren Zwangs) entziehen wollte.
  • VG Berlin, 25.06.2018 - 3 L 326.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Rn. 6 Über einen - unterstellt zulässigen- Antrag ist zudem bereits durch Beschluss des Einzelrichters vom 13. Juni 2018 - VG 3 L 255.18 A -) entschieden worden, ohne dass die Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO vorliegen würden.
  • VG Düsseldorf, 06.02.2019 - 15 L 315/19

    Asylrechts (Dublin III-VO - Überstellung nach Frankreich) hier: Abänderungsantrag

    Rn. 17 So auch VG München, Urteil vom 9. Juli 2018 - M 9 K 17.52777 -, juris Rdnr. 19, 20 m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 13. Juni 2018 - 3 L 255.18.A -, juris Rdnr. 15 m.w.N.
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