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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2005 - 3 L 264/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20845
OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2005 - 3 L 264/03 (https://dejure.org/2005,20845)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.11.2005 - 3 L 264/03 (https://dejure.org/2005,20845)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. November 2005 - 3 L 264/03 (https://dejure.org/2005,20845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2005 - 3 L 264/03
    Ist dies nicht der Fall und wird einem Auslän der, dem die Wiedereinreise durch denjenigen Staat, dessen Staatsangehörigkeit e besitzt, aus Gründen versagt, die mit den nach Art. 16 a GG asylerheblichen Merk malen in keinem Zusammenhang stehen, kann er nach der Rechtsprechung des Bun desverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 15.10.1985 - 9 C 30.85 - NVwZ 1986, 759 zu Arl 16 Abs. 2 Satz 2 GG a. F.) somit auch dann nicht als Asylberechtigter anerkannt wer den, wenn ihm in seinem bisherigen Heimatstaat die Gefahr politischer Verfolgung, droht.

    Ebenso wie in den Fällen der Ausbürgerung eines Staatsangehörigen, die als solch« regelmäßig eine politische Verfolgung beinhaltet und den Asyltatbestand selbst dam erfüllt, wenn der Betroffene nicht in sein Heimatland zurückkehren kann, lässt siel grundsätzlich auch bei einem Staatenlosen, dem die Wiedereinreise durch denjenigei Staat verweigert wird, in dem er mit dessen Billigung seinen gewöhnlichen Aufenthai im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 GK hatte, nicht ausschließen, dass der darin liegendei Entziehung seines Aufenthaltsrechts politische Motive im Sinne des Asyltatbestande; zugrunde liegen, mithin die Verweigerung der Wiedereinreise auf die Rasse, Religion Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politisch« Oberzeugung des von ihr Betroffenen zielt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.2.1985, Buchhol: 402.25 § 1 AsyMG Nr. 30 = NVwZ 1985, 589; BVerwG, Urt. v. 15.10.1985, a. a. O..

    Ob es sich bei den Betroffenen um (de jure) Staatenlose handelt und ob bei ihnen ein Vertust des Landes ihres gewöhnlichen Aufenthaltes eingetreten ist, muss vom Gericht mit der in Asylverfahren auch ansonsten maßgebenden, nach § 108 Abs. 1 Satz 1 gebotenen vollen Überzeugungsgewissheit festgestellt werden; es reicht demgegenüber nicht aus, wenn dies aufgrund des festgestellten Sachverhalts lediglich wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.2.2005 - 1 C 29.03 - BVerwG, Urt. v. 15.10.1985, a. a. O\; BVerwG, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32 = DVBI.

    gehörigen yezidischen Glaubens wegen Wehrdienstentziehung];… Urt. v. 12.2.1985 - 9 C 45.84 - Buchholz 402.25 l§ 1 AsylVfG] Nr. 30 = NVwZ 1985, S. 589; Urteil vom 15.10.1985 - 9 C 30.85 - Buchholz 402.25 (§ 1 AsylVfG] Nr. 39 = NVwZ 1986, S. 759).

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2005 - 3 L 264/03
    Streitgegenstand der sog. Flüchtlingsanerkennung ist grundsätzlich die Frage, ob den betroffenen Ausländer in seinem Heimatstaat, mithin im Staat, dessen Staatsbürger schaft er regelmäßig besitzt, für den Fall seiner Wiedereinreise eine politische Verfol gung droht (vgl. BVerwG, Urt. v.24.10.1995 - 9 C 3.95 -, NVwZ-RR 1996, 602 (603)) Ausgangspunkt für die Beurteilung eines jeden Asylanspruchs, der erst dann entste hen kann, wenn der aus einem, auswärtigen Staat kommende Asylsuchende da: Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erreicht hat (vgl. BVerwGE 69, 323 : NJW 1984, 2782), ist dabei die in die Zukunft gerichtete Prüfung der Frage, ob er in Falle seiner Rückkehr politischer Verfolgung - erstmals oder erneut - ausgesetzt seil würde.

    Art. 31 StIÜBk gewährleistet insoweit einen besonderen Ausweisungs- und Abschiebungsschutz (vgl. zu allem BVerwG, Urt. v. 22.2.2005 - 1 C 17.03 - DVBI. 2005, 1201 (1203) unter Hinweis auf BVerwG, Urteile v. 24.10.1995 - 9 C 3.95 -, DVBI.

    Bei Staatenlosen und Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, in welches sie ausreisen bzw. abgeschoben werden sollen, kann eine solche Maßnahme hingegen auch auf anderen als asylrelevanten Gründen beruhen, wenn beispielsweise der Staat ein Interesse daran hat, die durch den Aufenthalt entstandene wirtschaftliche Belastung zu mindern oder Gefahren für die Staatssicherheit durch potentielle Unruhestifter vorzubeugen, oder weil er keine Veranlassung sieht, Staatenlose, die freiwillig das Land verlassen haben, weiterhin aufzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 C 3.95 - NVwZ-RR 1996, S. 602).

  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2005 - 3 L 264/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner jüngsten Rechtsprechung klargestellt, dass die Entscheidung über den Abschiebungsschutz gem. § 60 Abs. 1 AufenthG zugleich eine Entscheidung über die Rechtsstellung des Ausländers als Flüchtling i. S. des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBI. 1953 II, S. 559) - GFK - ist (Urt. v. 8.2.2005 - 1 C 29.03 -).

    Den tragenden Gesichtspunkt für die so definierte Rechtsstellung des schutzsuchenden Ausländers sieht das Bundesverwaltungsgericht im Prinzip der Subsidiarität des internationalen Schutzes gegenüber dem Schutz durch den Staat der Staatsangehörigkeit bzw. - bei Staatenlosen - durch den Staat des gewöhnlichen Aufenthalts (Urt. v. 8.2.2005 - 1 C 29.03 -, S. 10 UA).

    Ob es sich bei den Betroffenen um (de jure) Staatenlose handelt und ob bei ihnen ein Vertust des Landes ihres gewöhnlichen Aufenthaltes eingetreten ist, muss vom Gericht mit der in Asylverfahren auch ansonsten maßgebenden, nach § 108 Abs. 1 Satz 1 gebotenen vollen Überzeugungsgewissheit festgestellt werden; es reicht demgegenüber nicht aus, wenn dies aufgrund des festgestellten Sachverhalts lediglich wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.2.2005 - 1 C 29.03 - BVerwG, Urt. v. 15.10.1985, a. a. O\; BVerwG, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32 = DVBI.

  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2005 - 3 L 264/03
    gehörigen yezidischen Glaubens wegen Wehrdienstentziehung]; Urt. v. 12.2.1985 - 9 C 45.84 - Buchholz 402.25 l§ 1 AsylVfG] Nr. 30 = NVwZ 1985, S. 589; Urteil vom 15.10.1985 - 9 C 30.85 - Buchholz 402.25 (…§ 1 AsylVfG] Nr. 39 = NVwZ 1986, S. 759).

    Es würde mit dieser Betrachtungsweise ein zu weiter Politikbegriff zügrunde gelegt (vgl. (BVerwG, Urt. v. 12.2.1985 - 9 C 45.84 - NVwZ 85, 589; BVerwGE 67, 184, 187).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2005 - 3 L 264/03
    BVerwGE 67, 184 = NVwZ 1983, 674 = NJW 1983, 2782 L).

    Es würde mit dieser Betrachtungsweise ein zu weiter Politikbegriff zügrunde gelegt (…vgl. (BVerwG, Urt. v. 12.2.1985 - 9 C 45.84 - NVwZ 85, 589; BVerwGE 67, 184, 187).

  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2005 - 3 L 264/03
    das Bundesamt ermächtigt und regelmäßig gehalten, eine "Vorrat 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG zu treffen, die dann auch der gerichtlichen liegt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 10.7.2003 - 1 C 21.02 -, DVBI. 2004, Gericht kann von dieser Überprüfung im Ausnahmefall aber auch auf eine Aufhebung der Zielstaatsbestimmung beschränken. Das Bu gericht, Urteil vom 10. Juli 2003, a. a. O. führt hierzu (bezogen auf dl« Regelungen des AusIG) Folgendes aus:.

    Von einer Kostenteilung gem. § 155 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird abgesehen, denn die Kläger haben mit der Aufhebung der Zielstaatsbezeichnung Syrien nur zu einem unwesentlichen Teil obsiegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2003, a. a. O., S. 7 UA).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2001 - A 3 S 461/98

    Syrien, Kurden, Jesiden, Kurdische Volksunion, Sympathisanten, Haft, Folter, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2005 - 3 L 264/03
    1996, 205 und - 9 C 75.95 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 181; s. auch Urt. d. Senats v. 27.6.2001 - A 3 S 461/98 -).

    1985, 956 = NVwZ 1985, 658; Urt. d. Senats v. 27.6.2001 - A 3 S 461/98 -).

  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03

    Familienasyl; Begriff der Ehe; Zivilehe; religiöse Eheschließung; staatliche …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2005 - 3 L 264/03
    Art. 31 StIÜBk gewährleistet insoweit einen besonderen Ausweisungs- und Abschiebungsschutz (vgl. zu allem BVerwG, Urt. v. 22.2.2005 - 1 C 17.03 - DVBI. 2005, 1201 (1203) unter Hinweis auf BVerwG, Urteile v. 24.10.1995 - 9 C 3.95 -, DVBI.
  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98

    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2005 - 3 L 264/03
    Es darf aber auch die Abschiebungsandrohung hinsichtlich eines bestimmten Zielstaats als rechtswidrig aufheben, wenn - wie hier - aufgrund der Prüfung des Asylbegehrens zweifelsfrei feststeht, dass eine Androhung auf Vorrat den vom Gesetzgeber verfolgten Ermächtigungszweck ausnahmsweise verfehlt, weil eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Rückkehr in diesen Staat praktisch auf unabsehbare Zeit unmöglich erscheinen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 1. September 1998 - BVerwG 1 B 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AusIG Nr. 4).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 75.95

    Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Verlust des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2005 - 3 L 264/03
    1996, 205 und - 9 C 75.95 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 181; s. auch Urt. d. Senats v. 27.6.2001 - A 3 S 461/98 -).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 2 L 2505/98

    Grundsätzliche Deckung des in § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) geregelten …

  • BVerwG, 15.08.2002 - 9 A 35.02

    Verfahrenseinstellung nach Klagerücknahme

  • VG Magdeburg, 30.01.2003 - 9 A 155/02

    Syrien, Kurden, Staatenlose, Nichtregistrierte, Glaubwürdigkeit, …

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen, …

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 196.83

    Asylanerkennung - Asylbewerber - Abschiebung - Inhaftierung

  • OVG Saarland, 13.09.2002 - 3 R 3/02

    Syrien, Kurden, Staatenlose, Illegale Ausreise, Einreiseverweigerung, …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2003 - 3 L 68/01
  • BVerwG, 03.12.2002 - 9 A 53.02
  • VG Schleswig, 07.08.2009 - 7 A 93/07

    Syrien, staatenlos, Kurden, Yeziden, Zielstaatsbezeichnung, …

    Dabei handelt es sich indes nicht um eine gezielte, asylerhebliche Ausgrenzung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.03.2009, 2 LB 643/07; OVG Magdeburg, Urteil vom 09.11.2005, 3 L 264/03, Revision nicht zugelassen durch BVerwG, Beschluss vom 24.05.2006, 1 B 9/06; OVG Münster, Beschluss vom 25.08.2005, 3 A 3339/03.A; OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2004, 2 LA 342/03; OVG Lüneburg, Urteil vom 22.06.2004, 2 L 6129/96; OVG Magdeburg, Urteil vom 09.06.2004, 3 L 246/01; Bayr. VGH, Urteil vom 17.09.2003, 19 B 00.30900; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13.09.2002, 3 R 3/02).

    Ebenso wenig sind nach der Richtlinie andere als asylerhebliche Gefahren, die dem Einzelnen wegen der in Art. 1 A Nr. 2 GFK genannten und nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG schutzbegründenden Merkmale bei einer Rückkehr im Heimatstaat drohen, geeignet, eine Flüchtlingsanerkennung zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.05.2006, 1 B 9/06 zu OVG Magdeburg, Urteil vom 09.11.2005, 3 L 264/03).

  • VG Göttingen, 18.10.2007 - 2 A 208/07

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Absehbarkeit; Asylantrag; atypischer …

    Für diese Einschätzung ist maßgeblich, dass die Kläger Kurden sind und solche von syrischen Behörden grundsätzlich keinen Nationalpass erhalten, weil sie als unerwünschte Volksgruppe gelten und aus Sicht des syrischen Staates staatenlos sind (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9.11.2005 -3 L 264/03; VG Hannover, Urteil vom 23.8.2005 -2 A 1478/03-, jeweils zitiert nach juris).
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