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Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.1999

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10559
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99 (https://dejure.org/2000,10559)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.08.2000 - 3 L 298/99 (https://dejure.org/2000,10559)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. August 2000 - 3 L 298/99 (https://dejure.org/2000,10559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jagdhütte; Privileg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 370
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 52.78

    Privilegierung - Jagdhütte - Jagdbezirk

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99
    a) Die Errichtung einer Jagdhütte kann ein Vorhaben sein, das nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert ist, weil es wegen seiner Zweckbestimmung im Außenbereich ausgeführt werden soll (BVerwG, NVwZ 1983, 472;… Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB , 7. Auflage 1999, § 35 Rn. 37, 44).

    Dabei muß die Erforderlichkeit nach den jeweiligen konkreten Umständen ermittelt werden (BVerwG, Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 45; BVerwG, NVwZ 1983, 472).

    Notwendig ist, daß eine Jagdhütte im jeweiligen Jagdbezirk selber liegt, wie das Bundesverwaltungsgericht überzeugend ausgeführt hat (NVwZ 1983, 472).

    Jagdhütten haben kleine und einfache Gebäude zu sein (BVerwG, NVwZ 1983, 472).

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99
    Damit sind die Anforderungen strenger als für die Zulässigkeit von landwirtschaftlichen Gebäuden gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (BVerwGE 34, 1/3).

    Dies ist aber kein Merkmal, das auch in die Nr. 4 hineingelegt werden kann; vielmehr ist diese Vorschrift gerade in dem Bereich anzuwenden, wo es an der unmittelbaren Nutzung des Bodenertrages fehlt (BVerwGE 34, 1/3).

    Zum anderen stünde die Ausübung einer Jagd aus Liebhaberei nicht von vornherein der Privilegierung einer Jagdhütte entgegen, sondern nur dann, wenn sich daraus ergäbe, daß jemand sein eigenes Vergnügen unter Ausschließung der Allgemeinheit sucht (vgl. BVerwGE 34, 1 /3).

  • BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95

    Priviligierte Nutzung - Jagdhütte - Jagdpächter - Jagdbezirk - Nutzungsrecht - …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99
    So liegt es dann, wenn er in der nahen Umgebung des Reviers seine Wohnung hat und von dort aus die Jagd in angemessen kurzer Zeit erreichen kann (BVerwG, ZfBR 1986, 48 ; BauR 1996, 374 /375).

    Jedoch sei darauf hingewiesen, daß die Privilegierung nur im Hinblick auf seine persönlichen Umstände eintritt (vgl. BVerwG, BauR 1996, 374 ).

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 56.82

    Fehlende Privilegierung einer Jagdhütte bei nahem Wohnsitz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99
    Das besagt, daß eine Jagdhütte im Außenbereich für die Jagdausübung erforderlich sein muß; die Jagdhütte muß der Jagd in der Weise funktionell zugeordnet sein, daß diese ohne die Hütte im Außenbereich nicht oder nur unter erschwerten Umständen ordnungsgemäß ausgeübt werden könnte (BVerwG, NUR 1986, 172/173 = ZfBR 1986, 48 ).

    So liegt es dann, wenn er in der nahen Umgebung des Reviers seine Wohnung hat und von dort aus die Jagd in angemessen kurzer Zeit erreichen kann (BVerwG, ZfBR 1986, 48 ; BauR 1996, 374 /375).

  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2000 - 3 L 298/99
    Es darf nicht so etwas wie ein verkapptes Wochenendhaus entstehen (BVerwG, BauR 1996, 828 ), etwa wie in dem Fall, der Gegenstand eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts (in Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 45) war.
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2008 - 1 LA 84/07

    Baurechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Jagdhütte im Außenbereich bei …

    Das Verwaltungsgericht sei ferner von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1982 (- 4 C 52.78 -) und 18. Oktober 1985 (- 4 C 56.82 -) abgewichen, insbesondere aber von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 17. August 2000 (- 3 L 298/99 -).

    Allerdings haben das Oberverwaltungsgericht Münster (…Urt. v. 10.6.1977 - XI A 2024/75 -, BRS 32 Nr. 70;… Urt. v. 12.2.1981 - 10 A 618/80 -, BRS 38 Nr. 91;… Urt. v. 10.7.1980 - 10 A 2238/79 -, BauR 1981, 359) und das Oberverwaltungsgericht Greifswald (Urt. v. 17.8.2000 - 3 L 298/99 -, NVwZ-RR 2001, 370) eine Jagdhütte unter weiteren Voraussetzungen dann für zulässig gehalten, wenn der Jagdausübungsberechtigte weit von seinem Revier entfernt wohnt (nach dem erstgenannten Urteil des OVG Münster schon bei einer Entfernung von 8 km); er brauche sich dann regelmäßig nicht darauf verweisen zu lassen, statt der Jagdhütte eine anderweitige Unterkunft in der Umgebung des Jagdreviers zu nehmen.

  • VG Meiningen, 14.12.2006 - 5 K 910/04

    Baugenehmigung; Außenbereich; Privilegierung; Zweckbestimmung; Jagdhütte; …

    Der besondere Zweck, zu dem eine Jagdhütte bestimmt ist, liegt darin, dass sie der Ausübung der Jagd zugeordnet ist (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 17.08.2000 - 3 L 298/99 -, NVwZ-RR 2001, 370 f.).

    Damit sind die Anforderungen strenger als für die Zulässigkeit von landwirtschaftlichen Gebäuden gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 17.08.2000 - 3 L 298/99 -, a.a.O.).

    Entscheidend ist, für welche Zwecke die Hütte dienen soll, und es kommt auch auf die persönlichen Verhältnisse des Jagdausübungsberechtigten an (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1985 - 4 C 56/82 -, ZfBR 1986, 48;… BVerwG, Beschl. v. 23.11.1995 - 4 B 209/95 -, a.a.O.; OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urt. v. 17.08.2000 - 3 L 298/99 -, NVwZ-RR 2001, 370 f.).

  • OVG Thüringen, 24.09.2003 - 1 KO 404/02

    Zur Frage der Privilegierung einer Jagdhütte nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; …

    Ob der Jagdausübungsberechtigte in einem derartigen Fall eine Jagdhütte (auch) zum Zwecke der Übernachtung in seinem Revier als nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (n. F.) privilegiertes Vorhaben errichten darf, oder ob dieser sich zunächst um anderweitige Übernachtungsmöglichkeiten etwa in nahe gelegenen Ortschaften bemühen muss, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. etwa einerseits OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.8.2000 - 3 L 298/99 - Juris und OVG NW, Urteil vom 10.7.1980 - 10 A 2238/79 -, BRS 36 Nr. 90 = BauR 1981, 359, andererseits BayVGH, Urteil vom 27.3.1974 - Nr. 33 II 72 -, BayVBl. 1975, 21; OVG Lüneburg, Urteil vom 22.12.1981 - 1 A 158/81 - Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2010 - 2 A 2124/09

    Anspruch auf Errichtung eines Jagdhauses mit Carport sowie Kühlräumen und …

    Rn. 31 Das von den Klägern insofern ins Feld geführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 17. August 2000 - 3 L 298/99 -, NVwZ-RR 2001, 370 = juris, schließt an die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Privilegierung von Jagdhütten an und enthält keine Aussage, welche die Wertung des Verwaltungsgerichts durchgreifend in Frage zu stellen geeignet wäre.
  • VG Düsseldorf, 14.03.2024 - 28 K 6766/23
    Rn. 55 vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 4 B 206.93 -, juris Rn. 2 m. w. N.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 1 LA 140/18 -, juris Rn. 8; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2000 - 3 L 298/99 -, juris Rn. 28 f.
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