Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 123 VwGO
Redezeitbegrenzungen für einen fraktionslosen Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung - Wolters Kluwer
Redezeitbegrenzungen für einen fraktionslosen Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Redezeitbegrenzung für fraktionslosen Stadtverordneten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Redezeitbegrenzung für fraktionslosen Stadtverordneten ist rechtmäßig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit bestehender Redezeitbegrenzung für einen fraktionslosen Stadtverordneten in einer Stadtverordnetenversammlung; Wirksamkeit der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen eines Streits über die Festsetzung einer Mindestredezeit
Wird zitiert von ... (8)
- VG Darmstadt, 19.02.2013 - 3 L 89/13
Wildtierverbot bei Platzvergabe an Zirkus unzulässig
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 12.08.2009 - 7 L 840/09.DA -, juris; 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (…ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 - Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 50). - VG Darmstadt, 12.08.2009 - 7 L 840/09
Gestattung des Besuchs einer Schule außerhalb des Schulbezirks
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3]-;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 50). - VG Darmstadt, 16.07.2014 - 3 L 879/14
(Kein) Anspruch auf schulische Ordnungsmaßnahme gegenüber einem Mitschüler
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 06.08.2013 - 3 L 840/13.DA -), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3] - und v. 09.08.2013 - 3 L 842/13.DA;… Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 49).
- VG Darmstadt, 14.08.2013 - 3 L 1006/13
(Keine) Aufnahme in weiterführende Schule
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 06.08.2013 - 3 L 840/13.DA -), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. des erkennenden Gerichts, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3]-;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 49). - VG Darmstadt, 09.08.2013 - 3 L 842/13
Gestattung des Besuchs einer nicht zuständigen Schule
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 06.08.2013 - 3 L 840/13.DA -), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3]-;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 49). - VG Darmstadt, 26.08.2015 - 3 L 1146/15
Aufnahme in weiterführende Schule
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, nur bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 06.08.2013 - 3 L 840/13.DA - ), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der Kammer, vgl. Beschl. v. 14.08.2013 - 3 L 1006/13.DA -, juris, bestätigt durch Hess. VGH, Beschl. v. 25.10.2013 - 7 B 1889/13 - , ESVGH 64, 88 = LKRZ 2014, 78;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw.). - VG Darmstadt, 06.08.2013 - 3 L 840/13
Einschulung eines "Kannkindes"
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, nur bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 12.08.2009 - 7 L 840/09.DA -, juris; ), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (…ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01-, und. v. 12.08.2009, a.a.O;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 49). - VG Darmstadt, 19.03.2013 - 3 L 177/13
Anerkennung der Gleichwertigkeit inländischer Vorbildungsnachweise mit der …
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 12.08.2009 - 7 L 840/09.DA -, juris; v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. Beschl. v. 19.02.2013 - 3 L 89/13.DA -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 50).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".