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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20246
VG Darmstadt, 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA (https://dejure.org/2008,20246)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA (https://dejure.org/2008,20246)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 11. März 2008 - 3 L 313/08.DA (https://dejure.org/2008,20246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO
    Redezeitbegrenzungen für einen fraktionslosen Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung

  • Wolters Kluwer

    Redezeitbegrenzungen für einen fraktionslosen Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Redezeitbegrenzung für fraktionslosen Stadtverordneten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Redezeitbegrenzung für fraktionslosen Stadtverordneten ist rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit bestehender Redezeitbegrenzung für einen fraktionslosen Stadtverordneten in einer Stadtverordnetenversammlung; Wirksamkeit der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen eines Streits über die Festsetzung einer Mindestredezeit

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Darmstadt, 19.02.2013 - 3 L 89/13

    Wildtierverbot bei Platzvergabe an Zirkus unzulässig

    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 12.08.2009 - 7 L 840/09.DA -, juris; 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (…ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 - Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 50).
  • VG Darmstadt, 12.08.2009 - 7 L 840/09

    Gestattung des Besuchs einer Schule außerhalb des Schulbezirks

    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3]-;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 50).
  • VG Darmstadt, 16.07.2014 - 3 L 879/14

    (Kein) Anspruch auf schulische Ordnungsmaßnahme gegenüber einem Mitschüler

    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 06.08.2013 - 3 L 840/13.DA -), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3] - und v. 09.08.2013 - 3 L 842/13.DA;… Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 49).
  • VG Darmstadt, 14.08.2013 - 3 L 1006/13

    (Keine) Aufnahme in weiterführende Schule

    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 06.08.2013 - 3 L 840/13.DA -), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. des erkennenden Gerichts, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3]-;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 49).
  • VG Darmstadt, 09.08.2013 - 3 L 842/13

    Gestattung des Besuchs einer nicht zuständigen Schule

    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 06.08.2013 - 3 L 840/13.DA -), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01 [3]-;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 49).
  • VG Darmstadt, 26.08.2015 - 3 L 1146/15

    Aufnahme in weiterführende Schule

    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, nur bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 06.08.2013 - 3 L 840/13.DA - ), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rspr. der Kammer, vgl. Beschl. v. 14.08.2013 - 3 L 1006/13.DA -, juris, bestätigt durch Hess. VGH, Beschl. v. 25.10.2013 - 7 B 1889/13 - , ESVGH 64, 88 = LKRZ 2014, 78;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw.).
  • VG Darmstadt, 06.08.2013 - 3 L 840/13

    Einschulung eines "Kannkindes"

    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, nur bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris, und v. 12.08.2009 - 7 L 840/09.DA -, juris; ), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (…ständige Rspr. der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 29.05.2001 - 7 G 345/01-, und. v. 12.08.2009, a.a.O;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 49).
  • VG Darmstadt, 19.03.2013 - 3 L 177/13

    Anerkennung der Gleichwertigkeit inländischer Vorbildungsnachweise mit der …

    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist selbst in den Fällen, in denen aus zeitlichen Gründen ein Hauptsacheverfahren kaum durchführbar ist, bei drohender Gefahr schwerwiegender, irreparabler Nachteile zulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 1 B 166/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 12.08.2009 - 7 L 840/09.DA -, juris; v. 21.12.2006 - 5 G 2478/06 [3] -, juris, und v. 11.03.2008 - 3 L 313/08.DA -, juris), dabei muss ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. Beschl. v. 19.02.2013 - 3 L 89/13.DA -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 123 Rdnr. 14 m. w. Nw. in Fn. 50).
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