Rechtsprechung
| VG Trier, 20.07.2010 - 3 L 329/10.TR |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 37 BeamtStG, § 47 BeamtStG, § 214 BG RP
Disziplinarverfahren wegen unberechtigter Datenabfragen aus polizeilichen Informationssystemen. - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 37.97
Inkenntnissetzung eines zur Fahndung Ausgeschriebenen über den Haftbefehl durch …
Auszug aus VG Trier, 20.07.2010 - 3 L 329/10
Je nach der Bedeutung der vertraulich zu behandelnden amtlichen Vorgänge und dem Grad des Verschuldens kann ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht unterschiedliches Gewicht haben (BVerwG, Urteil v. 19.02.1970, BVerwGE 43, 57;… BDH, Urt. v. 25.10.1961, BDHE 6, 94 ; BVerwG, Urteil v. 18.10.1984 - 1 D 107.83 - juris; Urteil v. 19.05.1998 - 1 D 37.97 - juris).Rn. 21 In Anwendung dieser Grundsätze hat die Rechtsprechung der Disziplinargerichte allein wegen pflichtwidriger Weitergabe interner Informationen durch Polizeibeamte, insbesondere über laufende Ermittlungsmaßnahmen, namentlich nach vorheriger Abfrage polizeilicher Informationssysteme, noch nicht auf die Höchstmaßnahme erkannt, diese jedoch dann regelmäßig ausgesprochen, wenn weitere erhebliche Pflichtverstöße, insbesondere Straftaten im Amt (insbesondere Bestechlichkeit) oder sonstige erschwerende Umstände hinzutraten (vgl. BDH, Urteil v. 25.10.1961, a.a.O.
, BVerwG, Urt. v. 19.05.1998 - 1 D 37.97 - juris ; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 20.10.1997 - D 17 S 13/97 - juris ; OVG Saarland, Urteil v. 22.02.2006 - 7 R 1/05 - juris ; BayVGH, Urteil v. 24.11.2004 - 16a D 03.2668 - juris m. w. N. aus der Rspr. des BayVGH ; Urteil v. 15.05.2002 - 16 D 01.950 - juris ; Beschluss v. 23.10.2002 - 16 DS 02.162 - juris - VGH Baden-Württemberg, 10.03.2008 - DL 16 S 5/07
Disziplinarrechtliche Würdigung der Verletzung der Pflicht zur …
Auszug aus VG Trier, 20.07.2010 - 3 L 329/10
Rn. 19 Bei der Bemessung der erwartbaren Disziplinarmaßname ist von der im Folgenden referierten Zusammenfassung der Rechtsprechung im Urteil des VGH Mannheim vom 10.03.2008 (-DL 16 S 5/07- rech. in juris) auszugehen:.Rn. 22 Demzufolge hat der VGH Mannheim in dem vorzitierten Urteil (vom 10.03.2008 -DL 16 S 5/07- rech. in juris) die Entfernung aus dem Dienst allein wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verstoßes gegen das Landesdatenschutzgesetz erwogen, konnte dies aber ebenfalls dahingestellt lassen, weil die Höchstmaßnahme gegen den (Polizei-)beamten wegen hinzutretender Delikte der Körperverletzung, Nötigung und des Umgangs mit Betäubungsmitteln zu verhängen war.
- BVerwG, 19.02.1970 - II D 32.69
Rechtsmittel
Auszug aus VG Trier, 20.07.2010 - 3 L 329/10
Je nach der Bedeutung der vertraulich zu behandelnden amtlichen Vorgänge und dem Grad des Verschuldens kann ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht unterschiedliches Gewicht haben (BVerwG, Urteil v. 19.02.1970, BVerwGE 43, 57;… BDH, Urt. v. 25.10.1961, BDHE 6, 94 ; BVerwG, Urteil v. 18.10.1984 - 1 D 107.83 - juris; Urteil v. 19.05.1998 - 1 D 37.97 - juris).Ein Beamter, zu dessen funktionalen Aufgaben gerade die Wahrung bestimmter Geheimnisse gehört, verstößt gegen den Kernbereich seiner Dienstpflichten, wenn er der Geheimhaltungspflicht nicht nachkommt (vgl. BVerwG, Urteil v. 19.02.1970, a.a.O.; Urteil v. 11.04.1978, BVerwGE 63, 26; Urteil v. 27.06.1995, BVerwGE 103, 248).
- VGH Bayern, 24.11.2004 - 16a D 03.2668
Auszug aus VG Trier, 20.07.2010 - 3 L 329/10
Erstere wird dabei maßgeblich durch die möglichen Folgen einer unbefugten Offenbarung, letzterer insbesondere durch die dienstliche Stellung und den funktionalen Aufgabenbereich des Beamten beeinflusst (vgl. BayVGH, Urt. v. 24.11.2004 - 16a D 03.2668 - juris).Rn. 21 In Anwendung dieser Grundsätze hat die Rechtsprechung der Disziplinargerichte allein wegen pflichtwidriger Weitergabe interner Informationen durch Polizeibeamte, insbesondere über laufende Ermittlungsmaßnahmen, namentlich nach vorheriger Abfrage polizeilicher Informationssysteme, noch nicht auf die Höchstmaßnahme erkannt, diese jedoch dann regelmäßig ausgesprochen, wenn weitere erhebliche Pflichtverstöße, insbesondere Straftaten im Amt (insbesondere Bestechlichkeit) oder sonstige erschwerende Umstände hinzutraten (vgl. BDH, Urteil v. 25.10.1961, a.a.O.
, BVerwG, Urt. v. 19.05.1998 - 1 D 37.97 - juris ; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 20.10.1997 - D 17 S 13/97 - juris ; OVG Saarland, Urteil v. 22.02.2006 - 7 R 1/05 - juris ; BayVGH, Urteil v. 24.11.2004 - 16a D 03.2668 - juris m. w. N. aus der Rspr. des BayVGH ; Urteil v. 15.05.2002 - 16 D 01.950 - juris ; Beschluss v. 23.10.2002 - 16 DS 02.162 - juris - OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2000 - 3 A 10469/00
Auszug aus VG Trier, 20.07.2010 - 3 L 329/10
Rn. 23 Auch in der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz traten bisher zusätzliche Dienstpflichtverletzungen neben die Datenabfrage und auch -weitergabe, wenn es zur Entfernung aus dem Dienst kam (Urteil vom 19. April 2010 -3 A 10228/10-; Beschluss vom 27.04.2009 -3 B 10325/09- ; Beschluss vom 18.05.2007 -3 B 10324/07- ; Urteil vom 09.05.2000 - 3 A 10469/00 - juris ). Mildernd ist dagegen zu berücksichtigen, dass die besondere Sensibilität der Daten in polizeilichen Informationssystemen und beim Umgang hiermit im Bewusstsein nicht weniger Polizeibeamter zum Zeitpunkt des Dienstvergehens nicht immer hinreichend ausgeprägt war, was schon darin Ausdruck gefunden hat, dass auch hier die Abfrageaufträge an immerhin drei Kollegen ohne jede Nachfrage nach dem Zweck beantwortet wurden (zur Bedeutung mangelnden Geheimnisbewusstseins: OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 9. Mai 2000 -3 A 10469/00-).
- VG Meiningen, 07.05.2003 - 6 D 60016/00
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Disziplinarverfahren; …
Auszug aus VG Trier, 20.07.2010 - 3 L 329/10
Daher gilt hier das Verwertungsverbot ausnahmsweise nicht, weil dem Interesse an der Durchführung des Verfahrens im Hinblick auf die Wahrheitsfindung in einem solchen Fall Vorrang zu geben ist (VG Meiningen, Urteil vom 7.05.2003 -6 D 60016/00.Me- juris).- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Auszug aus VG Trier, 20.07.2010 - 3 L 329/10
Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur unterliegen Äußerungen, die der Beschuldigte vor einer Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 1 Satz 2, § 163 a Abs. 4 StPO gemacht hat, dann keinem Verwertungsverbot, wenn der Beschuldigte sein Recht, zur Sache nicht aussagen zu müssen, kannte (BGHSt 38, 214 ff.; BGH, B. v. 13.02.1996, 1 StR 768/95 zitiert nach Juris;… Meyer/Goßner, a.a.O., § 136 Rdnr. 10).- OVG Saarland, 22.02.2006 - 7 R 1/05
Zollfahnder; Verletzung des Amtsverschwiegenheitsgebots; freundschaftliche …
Auszug aus VG Trier, 20.07.2010 - 3 L 329/10
Rn. 21 In Anwendung dieser Grundsätze hat die Rechtsprechung der Disziplinargerichte allein wegen pflichtwidriger Weitergabe interner Informationen durch Polizeibeamte, insbesondere über laufende Ermittlungsmaßnahmen, namentlich nach vorheriger Abfrage polizeilicher Informationssysteme, noch nicht auf die Höchstmaßnahme erkannt, diese jedoch dann regelmäßig ausgesprochen, wenn weitere erhebliche Pflichtverstöße, insbesondere Straftaten im Amt (insbesondere Bestechlichkeit) oder sonstige erschwerende Umstände hinzutraten (vgl. BDH, Urteil v. 25.10.1961, a.a.O., BVerwG, Urt. v. 19.05.1998 - 1 D 37.97 - juris ; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 20.10.1997 - D 17 S 13/97 - juris ; OVG Saarland, Urteil v. 22.02.2006 - 7 R 1/05 - juris ; BayVGH, Urteil v. 24.11.2004 - 16a D 03.2668 - juris m. w. N. aus der Rspr. des BayVGH ; Urteil v. 15.05.2002 - 16 D 01.950 - juris ; Beschluss v. 23.10.2002 - 16 DS 02.162 - juris - BVerwG, 27.06.1995 - 1 D 12.94
Umfang der Rechte und Pflichten eines Beamten des höheren Dienstes bei der …
Auszug aus VG Trier, 20.07.2010 - 3 L 329/10
Ein Beamter, zu dessen funktionalen Aufgaben gerade die Wahrung bestimmter Geheimnisse gehört, verstößt gegen den Kernbereich seiner Dienstpflichten, wenn er der Geheimhaltungspflicht nicht nachkommt (…vgl. BVerwG, Urteil v. 19.02.1970, a.a.O.; Urteil v. 11.04.1978, BVerwGE 63, 26; Urteil v. 27.06.1995, BVerwGE 103, 248).- BVerwG, 18.10.1984 - 1 D 107.83
Beamter - Amtsverschwiegenheit - Disziplinare Gewichtung - Dienstvergehen
Auszug aus VG Trier, 20.07.2010 - 3 L 329/10
Je nach der Bedeutung der vertraulich zu behandelnden amtlichen Vorgänge und dem Grad des Verschuldens kann ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht unterschiedliches Gewicht haben (BVerwG, Urteil v. 19.02.1970, BVerwGE 43, 57;… BDH, Urt. v. 25.10.1961, BDHE 6, 94 ; BVerwG, Urteil v. 18.10.1984 - 1 D 107.83 - juris; Urteil v. 19.05.1998 - 1 D 37.97 - juris).- BVerwG, 11.04.1978 - 1 D 28.77
Geheimdienstliche Agententätigkeit - Verletzung von Amtspflichten - Bemessung der …
- OVG Niedersachsen, 14.04.2005 - 1 NDH L 3/04
Bestechlichkeit; Bindungswirkung; Entfernung aus dem Dienst; Polizeibeamter; …
- BGH, 13.02.1996 - 1 StR 768/95
Verwerfung einer Revision
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1999 - 6d A 1552/98
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - D 17 S 13/97
Verstoß eines Polizeibeamten gegen die Amtsverschwiegenheit
- VGH Bayern, 23.10.2002 - 16 DS 02.162
- VGH Bayern, 15.05.2002 - 16 D 01.950
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 6 B 1551/18
Antrag eines ehemaligen Kommissaranwärters gegen die Ablehnung der …
Schon deshalb ist auch der Verweis der Beschwerde auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Trier vom 14. Mai 2013 - 3 L 388/13.TR -, juris, vom 20. Juli 2010 - 3 L 329/10.TR, juris, sowie auf dessen Urteil vom 13. September 2012 - 3 K 562/12.TR -, juris, von vornherein ungeeignet, die Rechtmäßigkeit der Einschätzung des Antragsgegners in Frage zu stellen. - VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 66/15
Keine Disziplinarmaßnahme zusätzlich zur Strafe bei selben Sachverhalt
Mit Beschluss des erkennenden Gerichts vom 20. Juli 2013 ( 3 L 329/10.TR ) wurde die vorgenannte Verfügung ausgesetzt, soweit die Einbehaltung von Dienstbezügen angeordnet worden war. - VGH Bayern, 20.04.2011 - 16b DS 10.1120
Antrag auf Aufhebung eines Gerichtsbeschlusses über einen Aussetzungsantrag
Auf die disziplinare Höchstmaßnahme wurde in Fällen erkannt, in denen erhebliche weitere Pflichtverstöße hinzutraten, etwa bei gleichzeitiger Annahme amtsbezogener Geldzuwendungen, gleichzeitiger Verfolgung Unschuldiger oder gleichzeitiger Strafvereitelung (vgl. die Übersichten insbesondere Sächs. OVG, Urteil vom 15.9.2010, Az. D 6 A 467/09 RdNr. 67; VG Trier, Beschluss vom 20.7.2010, Az. 3 L 329/10 TR, RdNrn. 21 und 23; VGH Bad.-Württ, Urteil v. 10.3.2008, Az. DL 16 S 5/97, RdNr. 34). - VG Trier, 13.09.2012 - 3 K 562/12
Abfrage von Personendaten Familienangehöriger durch Polizeibeamten
So habe auch das erkennende Gericht in seiner Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 3 L 329/10.TR - unter Verweis auf ein Urteil des VGH Mannheim vom 10. März 2008 (DL 16 S 5/07) festgestellt, dass die pflichtwidrige Weitergabe interner Informationen durch Polizeibeamte nach vorheriger Abfrage polizeilicher Informationssysteme zur Entfernung aus dem Dienst führen könne, wenn sonstige erschwerende Umstände hinzuträten. - VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364
Vorteilsannahme und Geheimnisverrat eines Polizeibeamten
Rn. 69 Folglich wird in der Rechtsprechung der Disziplinargerichte wegen pflichtwidriger Weitergabe interner Informationen durch Polizeibeamte, insbesondere über laufende Ermittlungsmaßnahmen, namentlich nach vorheriger Abfrage polizeilicher Informationssysteme, regelmäßig (erst) dann die Höchstmaßnahme ausgesprochen, wenn weitere erhebliche Pflichtverstöße, insbesondere Straftaten im Amt (insbesondere Bestechlichkeit) oder sonstige erschwerende Umstände hinzutreten (…vgl. VGH BadenWürttemberg, a.a.O. Rn. 70 m.w.N.;… OVG Münster, U.v. 29.9.2021 - 3d A 148/20.O - beck-online Rn. 58;… vgl. auch VG Magdeburg, B.v. 29.7.2020 - 15 B 7 /20 - beck-online Rn. 27; VG Trier, B.v. 20.7.2010 - 3 L 329/10.TR - juris Rn. 23 m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2000 - 3 A 10469/00
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