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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1996 - 3 L 38/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11930
OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1996 - 3 L 38/95 (https://dejure.org/1996,11930)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.01.1996 - 3 L 38/95 (https://dejure.org/1996,11930)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Januar 1996 - 3 L 38/95 (https://dejure.org/1996,11930)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1996 - 3 L 38/95
    Entscheidend sei nur, daß der betroffene Bürger auf vermeintliche Irrtümer und Rechtsfehler rechtzeitig und wirkungsvoll hinweisen und damit ein Überdenken anstehender oder bereits getroffener Entscheidungen erreichen könne (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 -, NJW 1991, 2005, 2006).

    Im Anschluß an mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Kontrolldichte bei berufsbezogenen Prüfungen (vgl. u.a. Beschl. v. 17.04.1991, a.a.O.) sind die dabei anzulegenden Maßstäbe in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung neu definiert worden.

    Die gleichmäßige Beurteilung aller vergleichbaren Kandidaten würde tiefgreifend beeinträchtigt (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991, a.a.O., S. 2007).

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1996 - 3 L 38/95
    Die effektive Wahrnehmung des durch die Prüfungsentscheidung betroffenen Grundrechts auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) setzt voraus, daß die Prüfer die tragenden Erwägungen darlegen, die zur Bewertung der Prüfungsleistungen geführt haben (BVerwG, Urt. v. 09.12.1992 - 6 C 3.92 -, NVwZ 1993, 677, 678).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1996 - 3 L 38/95
    Damit das Verfahren des "Überdenkens" der Prüfungsentscheidung seinen Zweck konkret erfüllen kann, muß u.a. gewährleistet sein, daß die vom Prüfling erhobenen substantiierten Einwände den beteiligten Prüfern zugeleitet werden, daß die Prüfer sich mit den Einwänden des Prüflings auseinandersetzen und, soweit diese berechtigt sind, ihre Bewertung der betroffenen Prüfungsleistung korrigieren sowie alsdann auf dieser -möglicherweise veränderten - Grundlage erneut über das Ergebnis der Prüfung entscheiden (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, NVwZ 1993, 681, 683).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1996 - 3 L 38/95
    Für den Vorrang des Grundsatzes der Bewertung durch dieselben Prüfer spreche insbesondere, daß das Prüfungsverfahren so gestaltet sein müsse, daß alle Prüfungsteilnehmer in möglichst ungehindertem Wettbewerb die gleichen Möglichkeiten hätten, die ihren Fähigkeiten entsprechenden Leistungen zu erbringen, und daß eine unterschiedliche Beeinflussung der Prüfungsleistung und des Prüfungsergebnisses durch außerhalb ihrer Person liegende Umstände möglichst verhindert werde (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 38.92 -, NVwZ 1993, 686, 688).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1996 - 3 L 38/95
    Die normativen Grundlagen für das angegriffene Prüfungszeugnis vom 27. April 1993 sowie für die Beurteilung der zugrundeliegenden schriftlichen Arbeiten, auf deren Überprüfung dieses Verfahren beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.1994 - 6 C 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 582), ergeben sich aus § 5 Abs. 6 DRiG in Verbindung mit der Landesverordnung über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen - JAO - in der hier maßgeblichen Fassung vom 13. Februar 1992 (GVOBl. S.140).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1996 - 3 L 38/95
    Eine gerichtliche Korrektur ist dann geboten, wenn sich ein Bewertungsfehler auf die Notengebung ausgewirkt haben kann (…BVerfG, a.a.O., S. 2008; BVerwG, Urt. v. 21.10.1993 - 6 C 12.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320).
  • BVerwG, 12.07.1995 - 6 C 12.93

    "atypische Leistungskonstellation" - § 5d Abs. 4 DRiG, Voraussetzungen einer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1996 - 3 L 38/95
    Die dabei vorzunehmenden Wertungen sind ebenfalls nur eingeschränkt überprüfbar (BVerwG, Urt. v. 12.07.1995 - 6 C 12.93 -).
  • BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1996 - 3 L 38/95
    Der Vorwurf der Befangenheit ist jedoch nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil Prüfer bei erneuter Durchsicht und Bewertung von Prüfungsarbeiten zu gleichen - dem Prüfling nicht zusagenden Ergebnissen gekommen sind wie bei ihrer früheren Bewertung (BVerwG, Urt. v. 30.01.1995 - 6 C 1.92 -, NVwZ 1995, 788, 789).
  • VG Schleswig, 10.09.2008 - 9 A 107/07
    Als Fachfragen gelten alle Fragen, die einer fachwissenschaftlichen Erörterung zugänglich sind seien sie fachwissenschaftlich geklärt oder in der Fachwissenschaft kontrovers diskutiert (…BVerfG und BVerwG aaO; dem insgesamt folgend OVG Schleswig, Urt. v. 10.1.1996 - 3 L 38/95 -, Urt. v. 13.3.1997 - 3 L 70/96 - in juris, v. 25.4.1997 - 3 L 23/96 - in juris; zusammenfassend Beaucamp, Seifert: Wann lohnt sich die Anfechtung einer Prüfungsentscheidung? , NVwZ 2008, 261).

    Es muss erkennbar sein, welchen Sachverhalt sowie welche allgemeinen oder besonderen Bewertungsmaßstäbe der Prüfer zugrunde gelegt hat und auf welcher wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers die Benotung beruht (…BVerwG, Urt. v. 9.12.1992 6 C 3.92 NVwZ 1993, 677 ff; dem folgend OVG Schleswig, Urt. v. 19.1.1996 - 3 L 38/95 - und VGH München, Urt. v. 11.2.1998 - 7 B 96.2162 - BayVBl. 1999, 84).

  • VG Schleswig, 14.09.2016 - 7 B 71/16

    Einstweiligen Anordnung zur Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung der …

    Rn. 25 Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Prüfungsentscheidung muss sich auf die Überprüfung beschränken, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob von einem richtigen Sachverhalt oder von falschen Tatsachen ausgegangen worden ist, ob die allgemein anerkannten Bewertungsmaßstäbe beachtet worden sind und/oder der jeweilige Entscheidungsträger sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder die Bewertung der Leistung der Antragstellerin willkürlich ist (…vgl. zum Ganzen die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 - BVerwGE 84, S. 34 ff. - sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, und Urteil des OVG Schleswig vom 19. Januar 1996 - 3 L 38/95).
  • VG Schleswig, 27.05.2016 - 7 A 232/14
    Rn. 24 Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Prüfungsentscheidung muss sich auf die Überprüfung beschränken, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob von einem richtigen Sachverhalt oder von falschen Tatsachen ausgegangen worden ist, ob die allgemein anerkannten Bewertungsmaßstäbe beachtet worden sind und/oder der jeweilige Entscheidungsträger sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder die Bewertung der Leistung der Klägerin willkürlich ist (vgl. zum Ganzen die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. -, BVerfGE 84, 34 ff, sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil des OVG Schleswig vom 19.01.1996 - 3 L 38/95).
  • VG Schleswig, 11.09.2002 - 9 B 93/02
    Die von der Klassenkonferenz getroffene Entscheidung ist aber in beschränktem Umfang überprüfbar, nämlich daraufhin, ob ihr ein Verfahrensfehler anhaftet, ob der Beurteilende von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 24.04.1959 - VII C 104.58 - BVerwGE 8, 272, 274; so auch OVG Schleswig, Urteil vom 19.01.1996 - 3 L 38/95 -).
  • VG Schleswig, 26.06.2002 - 9 A 378/01

    Prüfungsrecht, Chancengleichheit, Bescheidungsklage, Verfahrensvorschriften nicht …

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle muss sich vielmehr auf die Überprüfung beschränken, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind, ob sie allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet haben, ob sie sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen und ob die Bewertung willkürlich ist (vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 24.04.1959 - VII C 104.58 - BVerwGE 8, 272, (274); OVG Schleswig, Urteil vom 19. Januar 1996 - 3 L 38/95 -).
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